
Die hessische Landesregierung bereitet eine Änderung des Klimagesetzes vor, die in Sonderfällen Abweichungen von den bislang fixen Zielen des Klimaschutzes erlaubt. Die Gesetzesnovelle soll im Herbst in den Landtag eingebracht werden, sie sorgt schon für massive Kritik. Die Stellungnahmen des Hessischen Städtetages und der Universitäten und Hochschulen im Land fallen vernichtend aus. Umwelt, Forst- und Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) hält gegen: „Die Unkenrufe, wir würden damit den Klimaschutz abschaffen, sind offensichtlich Unsinn.“
2023 hatte die damalige Koalition von CDU und Grünen das hessische Klimagesetz im Landtag verabschiedet. Darin ist unter anderem vereinbart, in welchem Ausmaß und in welchem Zeitraum die Treibhausgasemissionen im Land gesenkt werden müssen, damit Hessen bis 2045 klimaneutral wird. Derzeit steht im Gesetz unter Paragraph 3, Absatz 1 Klimaschutzziele: „Die Treibhausgasemissionen werden unter Einbezug der Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene im Vergleich zum Jahr 1990 kontinuierlich wie folgt gemindert: 1. bis zum Jahr 2025 um mindestens
40 Prozent, 2. bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent, 3. bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent.“
In dem geänderten Entwurf soll künftig stehen: „Die Treibhausgasemissionen sollen im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Vorgaben und unter Einbezug der Maßnahmen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene im Vergleich zum Jahr 1990 kontinuierlich wie folgt gemindert werden: 1. Bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, 2. Bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent.“ Die Ziele für 2025 werden nicht mehr aufgeführt.
„Gezielte Aufweichung der Klimaschutzziele“
Kritik entzündet sich vor allem an dem Wort „sollen“. „Wir verstehen die geplante Änderung der Formulierung in Paragraf 3 Absatz 1 in eine Sollvorschrift als eine gezielte Aufweichung der Klimaschutzziele, die nicht vereinbar mit den nationalen Klimaschutzzielen ist“, schreiben 14 hessische Hochschulen in ihrer Stellungnahme. Zudem fordern sie, die Emissionsziele für 2025 im Gesetz beizubehalten. Sollten die Ziele nicht erreicht worden seien, gebe es nur dann eine Nachsteuerungspflicht. Die Hochschulen warnen Jung, dass die „Aufweichung der Formulierung“ nur schwer mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz vereinbar sei.
Auch der Hessische Städtetag bemängelt die Änderung in eine Sollvorschrift. „Damit verliert das zentrale Herzstück des Gesetzes erheblich an Verbindlichkeit“, schreibt die Geschäftsstelle des Städtetags und ergänzt: „Klimaschutzziele entfalten nur dann eine wirksame Steuerungsfunktion, wenn sie als verbindlicher Handlungsauftrag ausgestaltet sind.“ Noch deutlicher wird Martina Feldmayer, Sprecherin für Klimaschutz in der Landtagsfraktion der Grünen: „Mit der Streichung von Klimazielen und der faktischen Abschaffung des wissenschaftlichen Klimabeirats zeigt die Landesregierung, dass sie jegliche Verantwortung für den Schutz dieser und der nachfolgenden Generationen ablehnt.“ Hessens Klimagesetz mutiere zu einem „zahnlosen Tiger“.
Diese Kritik weist das Umweltministerium zurück. Die Klimaschutzziele blieben bestehen, teilte ein Sprecher des Ministeriums der F.A.Z. mit: „Ziel bleibt, Hessen bis 2045 klimaneutral zu machen. Das ist auch mit der künftig im Gesetz enthaltenen Formulierung eindeutig gesichert.“ Die Soll-Regelung erlaube eine Abweichung „nur in einem atypischen Sonderfall“. Dies begründet das Ministerium wie folgt: „Da das Land die Erreichung der Ziele im Bereich des Klimaschutzes nicht allein garantieren kann, muss das Gesetz die Möglichkeit einer Abweichung, die zum Beispiel durch veränderte Rahmenbedingungen im Bund oder der EU ausgelöst werden könnte, anerkennen.“
Jung kündigt an, „überbordende Bürokratie“ abzuschaffen
Umweltminister Jung sagt: „Wir sind als Koalition angetreten für die Renaissance der Realpolitik – und das setzen wir auch mit der Änderung des Klimagesetzes um.“ Die Landesregierung stehe weiterhin zu den Klimazielen und investiere massiv in den Klimaschutz und die Klimaanpassung. „Aber wir investieren in Maßnahmen und Investitionen und nicht in Planungen und Monitoring“, sagte der Minister und wies damit auch die Kritik an der geplanten Änderung der Monitoringberichte zurück. Für den Klimaschutz würden weniger Berichte und mehr Investitionen benötigt.
Die Hochschulen und der Städtetag kritisieren auch, dass der Klimabeirat künftig nicht mehr wissenschaftlich besetzt werden soll. „Die vorgesehene Abkehr von einem ausdrücklich wissenschaftlichen Klimabeirat ist fachlich nicht plausibel und klimapolitisch höchst problematisch“, heißt es vom Städtetag, er fordert, die Unabhängigkeit des Beirats im Gesetz zu regeln. Dem entgegnet das Ministerium, dass der Beirat künftig dazu beitragen solle, die Akzeptanz für den Klimaschutz zu stärken, und daher um weitere gesellschaftliche Gruppen ergänzt werden solle. Jung kündigte an, „überbordende Bürokratie“ abschaffen zu wollen. Das sei eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz des Klimaschutzes. „Daher freue ich mich, dass wir für unseren Entwurf aus der Praxis – nämlich von denen, die die Regeln in der Wirtschaft anwenden müssen – viel Zuspruch erhalten“, sagte Jung.
Das sehen verschiedene Umweltverbände erwartungsgemäß anders: Der BUND Hessen, der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, der Paritätische Wohlfahrtsverband und der DGB rufen für Dienstag, 1. September, 11 Uhr zu einer Demonstration unter dem Motto „Klimaschutz beerdigen – nicht mit uns“ auf dem Dern’schen Gelände in Wiesbaden auf.
