
Die Schwurgerichtskammer des Hanauer Landgerichts unter dem Vorsitz von Niels Höra hat am Dienstag Allessandro C. zu zehn Jahren Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Mit 22 Stichen hat er im Sommer 2025 einen 37 Jahre alten Mann wegen eines Streits um Drogen getötet, aber einen Mord kann man ihm nach Überzeugung des Gerichts nicht nachweisen. Wegen der Brutalität der Tat orientiert sich das Urteil am oberen Ende des Strafmaßes: „Zweistellig war das Mindeste“, sagt Höra.
Zu Beginn des Verfahrens waren die Hintergründe der Tat in einem Wohnhaus im Hanauer Stadtteil Steinheim noch völlig unklar. Nur so viel stand fest: Ein Mann war tot, der Täter auf der Flucht schwer verletzt. Die Hintergründe klären sich erst im Lauf des Verfahrens, als Allessandro C., geboren in Russland, aufgewachsen bei Adoptiveltern in Italien, sein Schweigen bricht. Ja, er habe G. umgebracht, gesteht er. „Er oder ich“, so habe er im Moment des Streits und des Kampfes geglaubt.
Wut, Alkohol und Drogen
Es ist eine Geschichte von Wut, Alkohol und Drogen, die im Laufe des Verfahrens erzählt wird. Der Schlüssel zur eigentlichen Tat, das sagt Höra in seiner Urteilsbegründung, liegt dabei in der Persönlichkeit des Täters. Schon früher ist C. ausgerastet, das zeigen seine Vorstrafen und auch die Beschreibung einer ehemaligen Lebensgefährtin: „Er ist ein Mann mit zwei Gesichtern.“ Zum einen nett und fürsorglich, zum anderen aufbrausend und gewalttätig.
Beide Facetten zeigen sich auch bei dem Totschlag in Steinheim. Lange deutet nichts auf ein dramatisches Ende am 24. Juni 2025 in Steinheim hin. Dort wird das Johannisfeuer gefeiert, das größte Volksfest des Hanauer Stadtteils. Dort treffen sich auch C. und G. zusammen mit ihren Partnerinnen, man feiert zusammen und bricht am späten Abend wieder nach Hause auf. Irgendwann geraten dort das spätere Opfer und seine Freundin in Streit, sie verlässt die Wohnung und übernachtet bei Nachbarn. G. meldet sich bei C., er brauche jemanden zum Reden, und Allessandro macht sich auf den Weg zu seinem „Freund“ und „Bruder“.
Tödlicher Streit um Kokain
In der Wohnung seiner Freundin, in der auch G. lebt, werden Drogen nicht nur genommen, sie werden auch gehandelt. Kokain und Alkohol konsumieren die beiden Männer, während sie sich bis in den Morgen über ihre Konflikte mit ihren Partnerinnen unterhalten. Aber noch immer, so sagt es Höra, gibt es keinen Hinweis auf den blutigen Ausgang. Der ergibt sich erst, als C. kurz nach Hause fährt, um zu duschen und Zigaretten zu holen. Nach der Wiederkehr macht er eine flapsige Bemerkung über gemeinsamen Sex der beiden Paare, die G. aber nicht lustig findet und C. mit einem „Verpiss dich“ aus der Wohnung werfen will.
Allessandro C., davon ist das Gericht überzeugt, geht noch einmal in die Küche, um Kokain mitzunehmen. Doch G. stellt sich ihm in den Weg, mit einem Küchenmesser in der Hand. C. kassiert einen Kopfstoß, entwindet seinem Gegner das Messer und sticht ihm in den Hals – schon dieser Angriff war wohl tödlich. Was folgt, ist Raserei: Weitere 21 Mal sticht er zu. Selbst als die Freundin von G. in die Wohnung kommt und ihn wegziehen will, lässt er nicht ab und tritt auf den Sterbenden ein. „Das Kokain spielte erst einmal keine Rolle mehr“, sagt Höra, das spreche gegen eine Verurteilung wegen Raubmords.
Zumal C. keine Drogen bei sich gehabt habe, als er nach einem Sprung aus dem zweiten Stock schwer verletzt gefunden worden sei. Auch in der Wohnung entdecken die Ermittler später nur Cannabis und Amphetamine. Allem Anschein nach hat die Lebensgefährtin des Opfers das Kokain beseitigt, bevor die Polizei es finden konnte. Aber nach Überzeugung des Gerichts liegt der Impuls für die Bluttat ohnehin nicht im Rausch des Täters, sondern in seiner Persönlichkeitsstruktur: „Er ist gefährlich.“
