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Der amerikanische Internetkonzern Google muss das Betriebssystem Android, das auf Smartphones und Tablets läuft, für konkurrierende KI-Suchassistenten öffnen. Das hat die EU-Kommission am Montagabend auf der Grundlage des EU-Digitalgesetzes (Digital Markets Act, DMA) entschieden.
Die von der EU-Wettbewerbsbehörde verfügten Maßnahmen, die jetzt in einer zweiwöchigen Konsultation von den Konkurrenten kommentiert werden können, zielen vor allem darauf, dass Nutzer von Android-Geräten KI-Anwendungen von Google-Konkurrenten auf den Geräten wirklich nutzen können. Dazu zählen das Senden von E-Mails mit der vom Nutzer bevorzugten App, Essensbestellungen oder das Teilen von Fotos.
Nach Angaben der Kommission schließt Google derzeit die Anwendungen von Konkurrenten auf Android weitgehend aus und ermöglicht nur eigene KI-Apps auf den Android-Geräten. Die Entscheidung beschere allen Android-Nutzern eine erheblich größere Auswahl an KI-Angeboten, teilte die Kommission mit.
Mehr Chancen für kleine Unternehmen
Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera sagte, zugleich werde gewährleistet, dass die KI-Innovationen großer und kleiner Unternehmen gleichermaßen Chancen auf dem Markt hätten. Vizepräsidentin Henna Virkkunen sagte, die Kommission stelle sicher, dass Googles KI-Welt und die Anwendungen der Wettbewerber interoperabel blieben.
Das Verfahren war Ende Januar eröffnet worden. Das DMA erlaubt eine erhebliche Beschleunigung des Verfahrens im Vergleich zu normalen Kartellverfahren. Das Konsultationsverfahren dauert bis zum 13. Mai. Die Kommission kann danach ihre Entscheidung noch anpassen, dürfte dies aber allenfalls in Details tun. Die endgültige Entscheidung muss die Behörde bis Ende Juli treffen.
Geldbußen sind mit der Entscheidung nicht verbunden. Die einzigen Bußgelder in DMA-Verfahren hat die Kommission vor einem Jahr gegen die Digitalkonzerne Apple (500 Millionen Euro) und Meta (200 Millionen Euro) verhängt.
Nach Brüsseler Gerüchten wollte die Behörde ursprünglich auch im Android-KI-Verfahren Bußgelder verhängen. Dass sie es jetzt nicht tut, ist demnach auf eine Intervention von Kommissionschefin Ursula von der Leyen zurückzuführen. Sollte sich die jetzt beschlossene Auflage wirksam durchsetzen lassen, dürfte sie Google indes erheblich mehr weh tun als ein Bußgeld – denn sie beeinflusst das Geschäftsmodell des Konzerns.
