Die EU verhängt eine Strafe von 890 Millionen Euro gegen Google wegen unfairer Geschäftspraktiken. Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat der US-Konzern mit seiner Suchmaschine sowie dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln verletzt und die Konkurrenz widerrechtlich benachteiligt.
Damit riskiert die EU-Kommission auch einen erneuten
Streit mit US-Präsident Donald Trump. Der hatte die Digitalgesetze der EU in
der Vergangenheit deutlich kritisiert und mit Gegenmaßnahmen gedroht.
Konkret wirft die EU-Kommission Google einer Mitteilung zufolge
vor, eigene Angebote wie etwa Googles Sportergebnisse oder Hotelsuche in den
Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen. Die eigenen Produkte
würden etwa durch optisch hervorgehobene Darstellungen, wie eingefärbte Boxen
mit Spielpaarungen bei der WM, prominenter angezeigt als die der Konkurrenz. Außerdem hindere Google App-Entwickler bei Google Play zu
sehr daran, günstigere Angebote auf anderen Plattformen zu bewerben, also etwa
auf einen besseren Preis in einem anderen App-Store zu verweisen.
Kritik von Google
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera teilte mit, die besten Produkte sollten sich durchsetzen, weil sie besser seien, nicht weil sie dem Unternehmen gehörten, das die Suchmaschine betreibe. Europäische Verbraucher hätten ein Recht darauf, dass App-Entwickler sie auch auf günstigere Angebote hinwiesen, an denen der Besitzer des App-Stores nicht mitverdiene.
Google kritisierte, die Entscheidung mache zum
wiederholten Mal täglich genutzte Dienste kaputt. »Um die Vorgaben zu erfüllen,
müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie
sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und
Restaurants«, teilte Google mit.
Bei Google Play müssten zudem Sicherheitsfunktionen
abgebaut werden, teilte der Konzern mit. Leidtragende seien europäische
Unternehmen und Verbraucher. »Regulierung sollte Produkte verbessern und sie
nicht schlechter machen«, hieß es weiter.
Wie wird Trump reagieren?
Darüber, wie US-Präsident Trump auf eine solche Strafe reagieren
würde, wurde bereits zuvor spekuliert. Die europäischen Digitalgesetze hatte
seine Regierung besonders dann kritisiert, wenn die EU-Kommission gegen
US-Konzerne vorgegangen war. Nach einer Milliardenstrafe im September 2025
gegen Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft drohte
Trump sogar mit Zöllen. Der US-Präsident hatte die Entscheidung als nächsten
Schlag gegen »ein großartiges amerikanisches Unternehmen« beklagt. Er werde
sich gezwungen sehen, ein Verfahren für neue Zölle einzuleiten, wenn
US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden, schrieb Trump damals auf seiner
Onlineplattform.
Das Google-Mutterunternehmen Alphabet gilt in der EU nach
dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) als sogenannter Torwächter, also Gatekeeper.
Es stellt demnach mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu
Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. Dass Google nach einer Suche etwa Sportergebnisse in
speziell designten Boxen darstellt, ist nach Ansicht der EU-Kommission nicht
immer mit Wettbewerbsregeln vereinbar.
Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder
Microsoft sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen
Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die
Befürchtung, dass manche große Plattformbetreiber so mächtig geworden sind,
dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Google muss Angebot anpassen
Neben der Strafzahlung verlangen die Brüsseler
Wettbewerbshüter daher auch, dass Google seine Angebote anpasst. Zum einen
müssten in den Suchergebnissen Drittanbieterdienste künftig fair und ohne
Diskriminierung im Vergleich zu Googles Angeboten erscheinen. Die EU-Kommission
begrüßte gleichzeitig, dass Google Änderungen an der Darstellung seiner eigenen
Dienste in seiner Suche vorgeschlagen habe und diese bereits teste.
Zum anderen sollen App-Entwickler den Forderungen nach
sowohl technisch als auch vertraglich die Möglichkeit bekommen, beim
App-Marktplatz Google Play Angebote auf anderen Internetseiten oder App-Stores
zu bewerben. Für die erstmalige Akquise eines neuen Kunden dürfe das
US-Unternehmen dann zwar eine Gebühr verlangen. Sowohl die von Google
angesetzte Höhe dieser Vermittlungsgebühr als auch die Dauer des
Abrechnungszeitraums seien aber bisher nicht mit den EU-Regeln vereinbar
gewesen.
Google hat nun 60 Tage Zeit, die Änderungen umzusetzen.
Ansonsten drohen dem US-Konzern regelmäßige Strafen von bis zu fünf Prozent des
weltweiten Umsatzes. Google kann sich gegen die Strafe vor Gericht wehren.
Zuletzt kam es nach ähnlichen Entscheidungen der EU-Kommission zu
Gerichtsprozessen, die sich zum Teil über Jahre erstreckten.
