Elf Jahre nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in den Alpen hat vor dem Landgericht Braunschweig ein Prozess begonnen. Dreißig Kläger fordern die Bundesrepublik auf, sie finanziell zu entschädigen. Sie werfen den Behörden vor, die psychische Krankheit des Copiloten nicht erkannt zu haben, der den Unfall verursacht hatte.
Die Richter kündigten für den 6. Oktober eine Entscheidung an, wie eine Gerichtssprecherin nach dem Prozessauftakt mitteilte. Dies könne entweder bereits das Urteil sein oder ein Beschluss, um etwa Beweise aufzunehmen. Die Kläger fordern Schadensersatz in Höhe von bis zu 110.000 Euro. Das in Braunschweig ansässige Luftfahrt-Bundesamt vertritt die beklagte Bundesrepublik Deutschland in dem Prozess.
Landgericht sah vorab eher Germanwings in der Verantwortung
Bereits vor Prozessauftakt hatte das Landgericht den Erwartungen der Kläger einen Dämpfer verpasst. Die Richter hielten es für unwahrscheinlich, dass der Staat für die Forderungen zuständig sei. Eher sei die Fluggesellschaft verantwortlich. Germanwings stellte vor mehreren Jahren den Betrieb ein, betroffen wäre wohl der frühere Mutterkonzern Lufthansa.
Angehörige aus den USA waren im US-Bundesstaat Virginia mit einer Klage gegen Germanwings und Lufthansa gescheitert. Auch eine Flugschule der Lufthansa im Bundesstaat Arizona verklagten Angehörige bereits auf Schadensersatz.
Ermittlern zufolge war der Copilot des Passagierflugs von Barcelona nach Düsseldorf schwer depressiv und wollte sich das Leben nehmen. Er schloss sich im Cockpit ein und reagierte nicht auf Klopfen und Schreie. An den Ermittlungsergebnissen wurden mehrfach Zweifel laut.
