
Die erste Enzyklika von Papst Leo XIV. enthält auch eine Antwort auf J. D. Vance. Der amerikanische Vizepräsident hatte einen beispiellosen Vorwurf gegen den Papst erhoben: Leo XIV. habe die mehr als tausendjährige Tradition der Lehre vom gerechten Krieg nicht verstanden, äußerte er im April. Vance reagierte damit auf Leos Aussage, Gott höre nicht auf die Gebete derer, die Krieg führten. Das war offenkundig auf die religiöse Aufladung des Irankriegs durch Trumps Umfeld gemünzt.
Damals beschränkte sich Leo XIV. auf eine allgemeine Erwiderung, auf den Vorwurf selbst ging er nicht näher ein. Überhaupt vermied es der Papst, in seinem Schlagabtausch mit Donald Trump und dessen Vizepräsidenten über den Irankrieg über die Lehre vom gerechten Krieg zu sprechen. Dabei geht sie auf den heiligen Augustinus (354 bis 430) zurück, den Leo XIV. sonst sehr häufig zitiert.
In seiner Enzyklika „Magnifica humanitas“ (Großartige Menschheit) ist nun im fünften und letzten Kapitel, das sich mit Krieg und Frieden befasst, folgender Satz zu lesen: „Heute ist es – unbeschadet des Rechts auf legitime Verteidigung, die im engsten Sinne zu verstehen ist – wichtiger denn je, die Überwindung der Theorie des ‚gerechten Krieges‘ zu bekräftigen, die allzu oft herangezogen wird, um alle möglichen Kriege zu rechtfertigen.“
Diese kurze Aussage ist die bisher einzige direkte Stellungnahme dieses Papstes zu der Frage, unter welchen Bedingungen die Anwendung von Waffengewalt ethisch vertretbar ist. Im Zentrum des fünften Kapitels der Enzyklika unter der Überschrift „Die Kultur der Macht und die Zivilisation der Liebe“ steht die Frage, wie Frieden geschaffen und erhalten werden kann.
„Gerechter Krieg“ – eine missverständliche Formulierung
Die Lehre vom gerechten Krieg in ihrer heutigen Form formuliert „die Bedingungen, unter denen es einem Volk gestattet ist, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen“, wie es im Katechismus der Katholischen Kirche aus dem Jahr 1992 heißt. Die traditionelle Formulierung „gerechter Krieg“ ist daher im Deutschen missverständlich.
Vier Bedingungen müssen demnach erfüllt sein, damit Waffengewalt in einem solchen Fall „sittlich vertretbar“ ist: Der Schaden, der einer Nation oder der Völkergemeinschaft durch einen Angreifer zugefügt wird, „muss sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein“. Alle anderen Mittel, diesem Schaden ein Ende zu bereiten, müssen „sich als undurchführbar oder wirkungslos erwiesen haben“, und es muss „ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen“.
Schließlich dürfe der Gebrauch von Waffen nicht „Schäden und Wirren“ mit sich bringen, die „schlimmer sind als das zu beseitigende Übel“. Hierbei muss laut Katechismus die „gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen“ in Rechnung gestellt werden.
Aber was bedeutet Leos Aussage dann? Einerseits lässt der Papst das Recht auf legitime Verteidigung „im engsten Sinne“ gelten, andererseits will er aber die Lehre vom gerechten Krieg überwinden. Dabei bezieht sich diese laut Katechismus ohnehin nur auf Fälle militärischer Notwehr.
Zwei Lesarten
Eine Lesart lautet, Leo gehe es nur darum, dem Missbrauch der Lehre vom gerechten Krieg entgegenzutreten, etwa zur Rechtfertigung von Präventivschlägen und Angriffskriegen, er halte im Kern aber daran fest. Demnach würde er lediglich eine restriktivere Formulierung fordern, die einen Missbrauch erschweren oder unmöglich machen würde. Aber warum hat es der Papst dann nicht so formuliert?
Die andere Lesart lautet, dass Leo die Lehre selbst für überholt halte. Dann stellt sich aber die Frage, was eine legitime Verteidigung im engsten Sinne bedeuten soll und in welchen Fällen sie gerechtfertigt ist. Träfe die zweite Lesart zu, würde Leo nahtlos an seinen Vorgänger anknüpfen, auf dessen Enzyklika „Fratelli tutti“ er in der einschlägigen Fußnote zusammen mit dem Katechismus verweist.
Franziskus hatte wiederholt gefordert, die Lehre vom gerechten Krieg zu überdenken. Der argentinische Papst sah insbesondere die letzte Bedingung, die Verhältnismäßigkeit der Mittel, als nicht mehr erfüllbar an angesichts der Entwicklung in der Waffentechnologie. Diesen Einwand formuliert Leo jedoch in seiner Enzyklika nicht.
Auch Franziskus hatte zwar von einem legitimen Recht auf Verteidigung gegen einen Aggressor gesprochen. Aber er konkretisierte nie, was dies bedeutet. Nicht nur Franziskus, auch viele andere katholische Repräsentanten und Moraltheologen halten die Lehre vom gerechten Krieg für nicht mehr zeitgemäß.
Im Jahr 2016 veranstaltete der Vatikan eine Tagung zur Lehre vom gerechten Krieg, in deren Abschlusserklärung sich die mehr als hundert Teilnehmer aus aller Welt ausdrücklich für eine Abkehr von dieser Lehre aussprachen. Zu einer Änderung des Katechismus an dieser Stelle kam es allerdings in diesem Fall – anders als im Fall der Todesstrafe, die der Katechismus seither ausnahmslos verurteilt – im Pontifikat des argentinischen Papstes nicht mehr.
Manches spricht dafür, dass Leo sich bewusst nicht präziser zur Lehre vom gerechten Krieg äußert, um einer Instrumentalisierung seiner Aussagen vorzubeugen. Eine andere Erklärung wäre, dass seine Enzyklika, wie alle päpstlichen Schreiben dieser Art, nicht allein die Handschrift des Papstes trägt, sondern stellenweise auch eine Synthese von Versatzstücken unterschiedlicher Mitarbeiter ist. Es wäre allerdings verwunderlich, wenn der Papst in der gegenwärtigen Weltlage die Endredaktion dieser Passage seinen Mitarbeitern überlassen hätte.
