
Das kennt man nur zu gut: Stecker rein, traurig sein. Das Elektronikgerät ist defekt, die Garantie gerade abgelaufen. War ja klar. Instandsetzen lohnt sich oft nicht oder ist teurer als ein Neukauf. Mit dem neuen EU-Recht auf Reparatur soll sich das ändern: Verkäufer müssen ein Reparaturangebot durch den Hersteller auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist anbieten, überdies Ersatzteile, Werkzeuge und Anleitungen bereitstellen, bei Smartphones etwa sieben Jahre, bei Waschmaschinen gar zehn Jahre lang. Ersatzteile müssen dem Reparateur in wenigen Tagen zugestellt werden.
Außerdem darf Software eine Reparatur künftig nicht mehr erschweren. Die Idee dahinter ist richtig: weniger Elektroschrott, längere Nutzungsdauer und mehr Verbraucherrechte. Doch die Umsetzung wirft Fragen auf. Viele Jahre Ersatzteilversorgung bedeuten, dass Hersteller riesige Lager für Geräte vorhalten müssen, die womöglich längst technisch überholt sind. Wer lässt ein Smartphone aus dem Jahr 2019 heute noch reparieren? Oder einen durchgerödelten Trockner mit hohem Energieverbrauch?
Verbraucherschützen loben, Industrieverbände kritisieren
Im schlimmsten Fall werden die ungenutzten Ersatzteile selbst zu Elektroschrott. Auch die neuen Akkuregeln überzeugen nur bedingt, denn wasser- und staubdichte Geräte, und das sind einige, sind von der Pflicht zum einfachen Akkuwechsel ausgenommen. Bei anderen Geräten dürfte dagegen der Markt für günstige Fakeakkus wachsen, da reiben sich schon jetzt chinesische Fälscher die Hände, weil die Leute erwartungsgemäß nach dem Preis kaufen.
Damit nicht genug. Der Gesetzgeber schreibt zwar vor, dass Ersatzteile verfügbar sein müssen, legt aber nicht fest, wer sie beziehen oder Reparaturen durchführen darf. Damit können auch Werkstätten ohne besondere Qualifikation und Zertifizierung Eingriffe an Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus vornehmen. Eine durchaus spannende Angelegenheit, man denke nur an Handyakkus, die vor Jahren reihenweise in Flammen aufgingen, oder an die aktuellen Einschränkungen beim Mitführen einer Powerbank im Fluggepäck.
Nicht zu vergessen sind auch aus Drittländern importierte Produkte, etwa über Plattformen wie Temu. Kein Mensch kann kontrollieren, ob das Recht auf Reparatur greift oder eingehalten wird. Jenes kann sinnvoll sein. Ohne praxistaugliche Regeln drohen daraus jedoch vor allem mehr Bürokratie, haben wir ohnehin schon genug, und am Ende höhere Kosten für Hersteller und Verbraucher.
