Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum abgewiesen. Damit hat die Genehmigung, die das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, Bestand. Die Umwelthilfe hatte gegen die Genehmigung geklagt.
Aus Sicht des Gerichts würden auch durch die Gasförderung verursachte
mögliche kleine Erdbeben oder Meeresbodenabsenkungen die Tierwelt in
der Nordsee nicht nachhaltig beeinträchtigen.
Die Umweltschützer hatten unter anderem bemängelt, dass die
Genehmigungsbehörde die Auswirkungen der Bohrungen und der
Gasförderungen auf niederländischer Seite nicht ausreichend im deutschen
Genehmigungsverfahren berücksichtigt habe. Auch mögliche Folgen der
Erdgasförderung auf den benachbarten sensiblen Lebensraum Wattenmeer
seien nicht ausreichend geprüft worden. Die Deutsche Umwelthilfe will nach eigenen Angaben nun vor niederländische Gerichte ziehen.
Die Erdgasförderung in der Nordsee auf niederländischem und deutschem Staatsgebiet ist seit Jahren umstritten.
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