
Vier Wochen nach dem großen Reformkonzept der Rentenkommission nimmt der Umbau der Alterssicherung nun zunächst an anderer Stelle konkrete Formen an: Mit der neuen Frühstartrente bekommt jedes schulpflichtige Kind ein öffentlich bezuschusstes Vorsorgedepot. Wie schon im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart, zahlt der Staat künftig zehn Euro im Monat für jedes berechtigte Kind ein. Den schon 2025 angekündigten Gesetzentwurf dazu hat das Bundesfinanzministerium nun fertiggestellt.
Die geplante Frühstartrente ist ein dritter Baustein im Konzept zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge, das die Regierung verfolgt. Das Paket ihrer Rentenkommission sieht daneben die Einführung einer beitragsfinanzierten Kapitalrente für alle Arbeitnehmer vor. Und schon im Frühjahr hatte die Koalition eine Neuaufstellung der geförderten Privatvorsorge („Riester-Rente“) beschlossen.
Der Geburtsjahrgang 2019 geht noch leer aus
Konkret sieht der Entwurf zur Frühstartrente vor, dass der Bund für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr die zehn Euro im Monat zahlt, als Startkapital für ein privates Vorsorgedepot. Allerdings geht es erst mit dem Geburtsjahrgang 2020 los, früher Geborene gehen leer aus. Nächstes Jahr folgen alle, die 2021 geboren sind, und so weiter.
Die geförderten Vorsorgeverträge müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Sie können in gewissem Rahmen privat aufgestockt werden. Schließen die Eltern für ihre Kinder keinen Vertrag bei einem Privatanbieter ab, wird das Geld kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Die Begünstigten können ihren Anspruch dann später in ein individuelles Depot überführen.
Mehr Rente, aber auch mehr Finanzbildung sind wichtige Ziele
Die Reform hat mehrere Ziele. Zum einen sollen mit dem sehr langen Anlagehorizont von mehr als sechs Jahrzehnten schon die 120 Euro im Jahr eine spürbare Zusatzrente bringen. Die Vergangenheit zeige, dass eine diversifizierte Anlage in Aktien bei langen Anlagehorizonten hohe Renditen bei geringem Risiko ermögliche, heißt es im Entwurf. Doch seien solche Investitionen in Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin niedrig. „Durch den frühen Start können mit geringen regelmäßigen Beiträgen Vermögenswerte aufgebaut werden.“
Zugleich hofft die Regierung auf einen Lerneffekt: „Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, entwickelt Verständnis für langfristiges Investieren und baut Vertrauen auf“, schreibt das Finanzministerium in dem Entwurf. Drittens soll die Frühstartrente einer wachsenden Ungleichheit vorbeugen. „Die angestrebte Lösung soll den langfristigen Vermögensaufbau zur privaten Altersvorsorge für alle Kinder nutzbar machen – unabhängig von der Initiative, den finanziellen Möglichkeiten oder der Finanzkompetenz der Eltern.“
Mehrausgaben von gut einer Milliarde Euro bis 2030
Die Erträge des so angelegten Geldes bleiben steuerfrei, bis sie im Alter als Renten ausgezahlt werden. Das soll frühestens nach dem 65. Geburtstag möglich sein. Wenn das Geld dann fließt, wird der Fiskus allerdings seinen Anteil daran verlangen.
Das Bundesfinanzministerium beziffert die Kosten der Frühstartrente auf knapp 200 Millionen Euro im kommenden Jahr. Bis 2030 werden daraus mehr als 400 Millionen Euro. Über die vier Jahre kommen die Fachleute von Lars Klingbeil (SPD) auf insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro.
Die Anlage der kollektiven Frühstartrenten, deren Berechtigte kein eigenes Depot haben, soll dem Entwurf zufolge die Bundesbank übernehmen. Dies ist insofern bemerkenswert, als auch der Staatsfonds Kenfo als Anwärter auf diese Aufgabe galt. Dieser verwaltet bisher die Ablösezahlungen der Kernkraftwerksbetreiber für die Atommülllagerung und hat im vergangenen Jahr eine Rendite von 6,2 Prozent erzielt.
Für die Anlage der geplanten neuen Kapitalrente für Arbeitnehmer hat die Rentenkommission explizit den Kenfo empfohlen. Außerdem sollen Sparer mit der Reform der Riester-Rente neben privaten Fonds ein öffentlich-rechtliches Standarddepot nutzen können. Auch dafür wird noch eine geeignete Stelle gesucht.
