
Seine Anklage hatte im Vorfeld der Kommunalwahl für Aufsehen gesorgt: Dem 67 Jahre alten Ashwani Tuwari wird „gewerbsmäßige Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern in neun Fällen“ vorgeworfen. Noch im Februar war Tuwaris Konterfei auf vielen Plakaten in Frankfurt zu sehen, er kandidierte nicht nur zum wiederholten Mal für die Kommunale Ausländervertretung, in der er bis dahin Mitglied war, sondern stand auch auf der Wählerliste der Bürgerinitiative „Frankfurt Sozial“ zusammen mit Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann. Die Bürgerinitiative distanzierte sich nach Bekanntwerden der Anklage von Tuwari, er selbst wies die Vorwürfe damals als haltlos zurück. Im Prozess, der am Dienstag im zweiten Anlauf vor dem Amtsgericht Frankfurt begonnen hat, schweigt er jedoch. Der erste Termin Anfang des Monats fand nicht statt, weil sich der Angeklagte im Nachhinein mit einem Attest krankgemeldet hatte.
Tuwari besitzt und vermietet verschiedene Immobilien, unter anderem im Bahnhofsviertel. Einige der Räumlichkeiten soll er laut Anklage in neun Fällen an Ausländer vermietet haben, die dort jedoch nicht gewohnt haben sollen. Dennoch habe er ihnen Wohnraumnachweise ausgestellt, die wiederum Voraussetzung sind, um bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern lassen zu können. Warum die Männer aus Bangladesch und Indien diese Nachweise benötigten, ist Tuwari laut Staatsanwaltschaft bewusst gewesen. Insgesamt habe er in den neun Fällen, über die vor Gericht verhandelt wird, dafür widerrechtlich 22.710 Euro erhalten.
Ein anonymer Hinweis brachte Ermittlungen in Gang
Den Stein ins Rollen brachte ein anonymer Hinweis an die Polizei, in dem die Einschleusung von Ausländern angedeutet worden sei, sagt ein Ermittler vor Gericht. Tuwari war den Behörden nicht unbekannt. Seit 1983 habe er 102 Strafanzeigen erhalten, die meisten davon waren jedoch „niedrigschwellig“ oder gegen Geldauflagen eingestellt worden, in fast 40 Jahren kam es laut Staatsanwaltschaft zu zwei Urteilen. Immer wieder sei es bei den Anzeigen um Beleidigungen, Aggression und die Androhung von Gegenanzeigen gegangen.
Tuwaris vermietete Immobilien wegen des Verdachts der Überbelegung zu überwachen, habe sich als schwierig erwiesen, sagt der Ermittler vor Gericht. Weil an die Mieter nicht heranzukommen war, habe man schließlich 22 Personen kontaktiert, die nachweislich aus den Immobilien ausgezogen waren. Durch deren Aussagen habe sich ein Verdacht ergeben, wonach Tuwari „helfen konnte, wenn ein Wohnungsnachweis gebraucht wurde“. Dafür habe er einmalig 700 Euro und danach 50 Euro monatlich verlangt. Die Personen seien in Wirklichkeit aber anderswo untergebracht gewesen.
Angeklagter soll Zeugen bedrängt haben
Als die Richterin den ersten Zeugen aufruft, der Geld für einen fingierten Mietvertrag bezahlt haben soll, macht sie zunächst deutlich, dass der Mann bereits am Vortag im Gericht eine Aussage gemacht habe. Der Zeuge wiederholt nun mithilfe einer Dolmetscherin, dass Tuwari ihn am vergangenen Freitag zusammen mit einem Unbekannten aufgesucht habe, um ihn zu einer geänderten Aussage zu drängen. Auch sei er im Laufe des Gesprächs von Tuwari mit einer Gegenanzeige bedroht worden. Der Anwalt des Angeklagten zeigt sich von dieser Volte sichtlich überrascht. Sollte eine Beeinflussung der Zeugen tatsächlich so stattgefunden haben, würde er seinem Klienten „einen Rüffel geben“.
Doch auch ein zweiter Zeuge, ein 47 Jahre alter Koch, schildert einen solchen Besuch des Angeklagten. Spätabends sei der in Begleitung eines zweiten Mannes erschienen und habe ihn zu einer geänderten Aussage drängen wollen. Das Muster wiederholt sich bei zwei weiteren Zeugen. Diese Männer, 31 und 41 Jahre alt, von Beruf Pizzabäcker, bestätigen ebenfalls Anrufe und Besuche von Tuwari.
Der Angeklagte habe kurz vor dem 7. Mai, dem ersten angesetzten Verhandlungstag, mit ihnen Kontakt aufgenommen und sie gebeten, ihre Aussage zu ändern. Sie sollten bestätigen, dass sie in Tuwaris Wohnungen gelebt hätten, so wie er es auf den Wohnraumnachweisen bestätigt hatte. Alle vier Zeugen können sich auf Nachfrage des Gerichts keinen Reim darauf machen, woher der Angeklagte überhaupt ihre neue Anschrift gehabt habe.
Während der Verhandlung betritt ein Justizbeamter geräuschlos den Gerichtssaal und setzt sich in die letzte Reihe. Seine Anwesenheit erklärt sich wenig später, als die Richterin – überraschend für den Angeklagten und dessen Anwalt – einen Sitzungshaftbefehl ausspricht. Wegen Verdunkelungsgefahr wird Ashwani Tuwari bis auf Weiteres in Gewahrsam bleiben. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 1. Juni angesetzt.
