Die Finanzaufsicht Bafin hat Mängel bei der Geldwäscheprävention der Norddeutschen Landesbank (NordLB) beanstandet. Diese Beanstandungen beträfen vor allem einen erheblichen Rückstand bei der Aktualisierung von Kundendaten, teilte die Behörde mit. Auch gebe es «Defizite in den Prozessen». Damit verstoße die Landesbank gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes.
Die Bafin ordnete laut der Mitteilung von Montag an, dass die NordLB «angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen» müsse: So müsse ein Konzept zur Aktualisierung der Kundendaten vorgelegt und umgesetzt werden. Außerdem müssten sämtliche nicht aktualisierten Kundendaten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf einen aktuellen und vollständigen Stand gebracht werden.
NordLB: «Arbeiten intensiv an der Erfüllung der Anforderungen»
«Wir arbeiten intensiv an der Erfüllung der Anforderungen und haben entsprechende Maßnahmen initiiert», sagte eine Sprecherin der NordLB. Das geforderte Konzept sei entwickelt und werde «konsequent umgesetzt». Die Landesbank stehe im «engen, konstruktiven und lösungsorientierten Austausch mit der Aufsicht».
Die NordLB betonte, die Anordnung beziehe sich auf Weiterentwicklungs- und Harmonisierungserfordernisse in bestehenden Prozessen, «jedoch nicht auf ein generelles Versagen des Präventionssystems».
Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken laut Bafin zu umfassenden Kundensorgfaltspflichten. Die Unternehmen müssten dazu unter anderem Geschäftsbeziehungen kontinuierlich überwachen und sicherstellen, dass die jeweiligen Dokumente, Daten und Informationen aktualisiert werden. So sollen Kreditinstitute verhindern, dass ihre Leistungen dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen.
Bafin geht gegen Helaba vor
Mitte Juli war bekanntgeworden, dass die Bafin Mängel bei der Geldwäschekontrolle der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) moniert. Hier ging es besonders um die Identifizierung von Kunden und die Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten. Betroffen waren zudem die Risikoanalyse und die Überwachung von Transaktionen. Bereits im Dezember hatte die Bafin wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention gegen die Helaba ein Bußgeld von 20.000 Euro verhängt.
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