Kein «Ozapft is» in Mainz: Das Festzelt auf dem Messegelände darf nach Angaben der Stadt auch nach einer Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts nicht für die Gäste öffnen. Grund dafür seien fehlende Genehmigungen zu Bau und Brandschutz. Das Verwaltungsgericht Mainz habe einen Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Dieser habe erreichen wollen, dass das Festzelt als «fliegender Bau» zu werten sei und deshalb ohne Bauantrag aufgestellt werden dürfe, teilte die Stadt mit.
Sie sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts in ihrer Auffassung bestätigt, dass es sich um eine «dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage» handele, «die als Versammlungsstätte genutzt wird». Die schriftliche Begründung der gerichtlichen Entscheidung stehe derzeit noch aus. Der Veranstalter war für eine Stellungnahme am Abend zunächst nicht erreichbar.
Mit den vom Veranstalter am Freitag vorgelegten Unterlagen sei zudem auch weiterhin die Sicherheit des Festzeltes nicht nachgewiesen, erklärte die Stadt. Die erforderlichen Anträge und Nachweise hätten bis zum Abend nicht vorgelegen, darunter auch kein Bauantrag. «Es wurde bis heute kein Brandschutzgutachten eingereicht. Auch die Standsicherheit ist nicht abschließend nachgewiesen», so die Stadt.
Nach Angaben der Veranstalter auf der Homepage bietet das 6.050 Quadratmeter große Festzelt rund 5.000 Sitzplätze. Eigentlich sollte darin an diesem Donnerstag (8. Oktober) das 20. Mainzer Oktoberfest starten.
Der Konflikt um das Festzelt hat bereits eine längere Vorgeschichte. Bereits im vergangenen Jahr habe das Bauamt das Oktoberfest unter strengen Auflagen und Bedingungen «als letztmalige Übergangslösung geduldet», erklärte die Stadt. Danach sei dem Veranstalter mitgeteilt worden, dass eine weitere Duldung der Übergangslösung nicht möglich sein werde. Es folgten mehrere Nachfragen nach den notwendigen Dokumenten beim Veranstalter. Schließlich sei diesem am 25. September eine letzte Frist zur Einreichung der Unterlagen eingeräumt worden.
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