In den Niederlanden weiß jeder, wer Nabil B. ist: der Mann, der mit seinen Aussagen einen der größten Verbrecher des Landes hinter Gitter brachte. Ridouan Taghi, der Boss der sogenannten „Mocro-Mafia“, sitzt in einem Hochsicherheitsgefängnis in Vught. Anfang 2024 wurde er wegen mehrfacher Auftragsmorde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Wo Nabil B. inzwischen lebt und wie er sich nennt, ist dagegen ein Staatsgeheimnis. Im September 2025 wurde der Kronzeuge, der selbst zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war, vorzeitig aus der Haft entlassen. Er hält sich wohl mit seiner Familie unter neuer Identität im Ausland auf.
Aus dem Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, geht es nicht hervor. Dort findet sich nicht einmal sein Name. Mehr als sechs Monate hat die niederländische Justiz gebraucht, um alle persönlichkeitsrelevanten Spuren aus dem 17 Seiten langen Text zu tilgen. Deshalb wurde auch erst jetzt bekannt, was das Bezirksgericht in Den Haag schon Mitte Januar entschied: dass der niederländische Staat in diesem aufsehenerregenden Fall fundamental gegen seine Pflichten verstoßen hat. Die Richter erkannten einen Verstoß gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention an, der den gesetzlichen Schutz des Rechts auf Leben verbürgt.
Das bezieht sich auf Nabil B.s unmittelbare Angehörige, welche die Klage eingereicht hatten. Einer war dazu nicht mehr in der Lage: Reduan B., der Bruder des Kronzeugen. Er war am 29. März 2018 vor seiner Firma, einem Werbeunternehmen, in einem Amsterdamer Gewerbegebiet erschossen worden. Sechs Tage zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Kronzeugen-Vereinbarung mit Nabil B. offengelegt. Seit diesem Tag wusste Drogenboss Taghi, der bis dahin unbehelligt in Dubai lebte, dass ihm die Justiz auf der Spur war – und wer ihn verpfiffen hatte.
„Jeder weiß, dass er schlafen geht“
Taghi hatte seinen Mitarbeiter Nabil B. zuvor schon in einer Nachricht gewarnt, wie aus den Gerichtsakten hervorgeht. „Hy, jeder weiß, dass er schlafen geht, wenn er meinen Namen erwähnt hat“, schrieb Taghi an B. „Hy“ war dessen Deckname. Seinerzeit befand sich B. in Untersuchungshaft. Er hatte sich ein Jahr zuvor den Behörden gestellt und wurde offiziell festgenommen. Nachdem ein Auftragsmord schiefgegangen war und die falsche Person getroffen hatte, fürchtete er um sein Leben. Insgeheim schloss er eine Kronzeugen-Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft und sagte umfassend gegen Taghi aus.
Als der davon erfuhr, gab er wohl die Ermordung des Bruders in Auftrag. Die Ermittler sind davon überzeugt, verurteilt wurde Taghi aber wegen anderer Fälle. Anderthalb Jahre später wurde ein Anwalt des Kronzeugen erschossen. Ende 2019 wurde Taghi in Dubai festgenommen und an die Niederlande überstellt. Im Juli 2021 wurde auch noch B.s Rechtsbeistand auf offener Straße in Amsterdam ermordet, der bekannte Kriminalreporter Peter de Vries.

Diese Mordfälle wühlten das Land auf, sie demonstrierten die Ohnmacht des Staates gegenüber der organisierten Kriminalität. Mit dem neuen Urteil steht nun fest, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihre Pflichten verstoßen hatte. Obwohl das Team für Zeugenschutz die Bedrohung für die Angehörigen des Kronzeugen im August 2017 als „hoch“ und die Schwere der Bedrohung als „ernst“ eingeschätzt hatte, ergriffen die ermittelnden Staatsanwälte „keine Sicherheitsmaßnahmen“, wie es im Urteil heißt. Sie befolgten nicht einmal die Empfehlung, dass das Zeugenschutzteam Kontakt zu den Angehörigen aufnehmen sollte, um sie über die Risiken zu informieren und Sicherheitsmaßnahmen abzusprechen.
Seine Bedrohung wurde lediglich im Polizeisystem hinterlegt
Erst Anfang 2018 gab es erste Gespräche, als klar wurde, dass die Kronzeugenvereinbarung im Rahmen eines ersten Prozesses öffentlich gemacht würde. Allerdings verlief sie „holprig“, bezogen nicht alle Betroffenen ein, weshalb „nur für einige wenige Kläger etwas geregelt“ wurde. Für Reduan B. wurde die Bedrohungslage lediglich im Polizeisystem hinterlegt, sodass er sie bei einem Notruf nicht noch einmal hätte schildern müssen. Aber dazu kam er gar nicht mehr. Er wurde vor seiner Firma regelrecht hingerichtet.
Der Staat sei „seiner Pflicht, angemessene Sicherheitsmaßnahmen für die Kläger zu ergreifen, nicht ausreichend nachgekommen“, heißt es nun im Urteil. Weiteren Schadenersatz sprach das Haager Gericht den Angehörigen jedoch nicht zu. Sie seien bereits für „den Angstschaden“ und den Mord an Reduan B. entschädigt worden und hätten weitere Forderungen nicht ausreichend begründet.
