
Es sei plötzlich „weg“ gewesen, habe Olaf K. dem Kriminalkommissar erzählt. Eigentlich nutzte der Nachbar von Gina H. das Messer laut eigener Aussage gern für Dacharbeiten. Und just nachdem er die Angeklagte im „Fall Fabian“ darauf angesprochen habe, sei die Klinge wieder in seinem Schuppen aufgetaucht. So schilderte ein Kriminalkommissar ein Treffen mit K. am Donnerstagmorgen vor dem Landgericht Rostock.
Glaubt man der Anwältin der Nebenklage im Prozess gegen Gina H., ist der achtjährige Junge Fabian am 10. Oktober 2025 mit ebendiesem Messer getötet worden.
Gina H. ist 30 Jahre alt, fünffache Pferdebesitzerin, arbeitslos. Laut Staatsanwaltschaft Rostock soll sie es gewesen sein, die Fabian mit sechs Messerstichen getötet und seine Leiche an einem entlegenen Tümpel in der Mecklenburgischen Seenplatte angezündet hat. Mit Fabians Vater, Matthias R., hatte sie bis August eine rund vier Jahre lange Beziehung geführt. Dann brach R. mit ihr – nach einer Freundin-oder-Sohn-Entscheidung.
Hoffnung auf eine „für sie monetär vorteilhafte Beziehung“
Folgt man der Anklage, tötete H. zu einem Teil aus Geldnot. Sie habe die „vage Hoffnung auf Wiederaufnahme einer auch für sie monetär vorteilhaften Beziehung“ gehegt, sagen die Ermittler.
Diese finanzielle Abhängigkeit offenbarte sich am Dienstag. In einer abgespielten Sprachnachricht, die etwa ein halbes Jahr vor der mutmaßlichen Tat aufgenommen worden war, sagte H. zu Fabians Vater: „Wenn du mich nicht mehr finanziell unterstützt, würde ich alles verlieren.“ Sie warf R. vor, diese Situation auszunutzen. Es wurde deutlich, wie sehr sie dessen Zuschüsse nötig hatte. In einer anderen Sprachnachricht erkundigte sie sich bei einem Fotografen über die Verdienstmöglichkeiten auf der Erotikplattform Onlyfans. Infolge psychischer Probleme sei ihr Körper „das Einzige“, womit sie arbeiten könne.
Und diese psychischen Probleme waren offenbar schwerwiegend. Am Donnerstag sagte der Psychotherapeut vor Gericht aus, der die Angeklagte mehr als sieben Jahre lang betreute. Sie leide an einer „komplexen Erkrankung“, sagte der Psychologe. H. habe ihn im November 2017 das erste Mal aufgesucht. In einer früheren Behandlung habe ihre Diagnose gelautet: „emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderlinetypus, soziale Phobie, Somatisierungstendenz“.
Die „innere Leere“ ausgleichen
Das Ziel seiner verhaltenstherapeutischen Behandlung bei H. sei gewesen, ihr zu helfen, „die Welt zu verstehen“. Patienten mit einem derartigen Krankheitsbild falle es schwer, sich unter anderen Menschen zurechtzufinden. Oft sei ein „Kontrollbedürfnis“ bei dieser Störung zu beobachten. Auch bei der Angeklagten sei das so gewesen. Das diene dazu, „die innere Leere“ des Krankheitsbildes auszugleichen. Womöglich auch deshalb habe es mit ihrem Partner „ja viele Trennungen“ gegeben.
„Ich hatte schon den Eindruck, dass sie Grundregeln festgesetzt hat, die eingehalten werden mussten. Und wie das so ist bei Borderlinern: Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, dann bricht da eine Welt zusammen.“ H.s Störungsbild sei „ein Fass ohne Boden“. Und doch habe die Angeklagte eine medikamentöse Behandlung abgelehnt. Dabei wäre dies aus seiner Sicht „ganz, ganz wichtig“ gewesen.
Das psychiatrische Gutachten über die Angeklagte steht noch aus. Das Gericht macht nun Sommerpause, weiterverhandelt wird am sechsten August.
Gina H. ließ sich auch am 19. Prozesstag vor Gericht nicht ein.
