
Das Landesamt für Verfassungsschutz zählt in Hessen derzeit knapp 3900 Personen zum islamistischen Potential, darunter 1400 streng konservative Salafisten. Die Zahl bewegt sich nach Angaben der Behörde „seit Jahren auf einem stabilen und sehr hohen Niveau“. Gleichzeitig sei die Gefährdungslage „unverändert hoch“, wie die Straf- und Gewalttatenstatistik belege.
Sorgen bereitet den Verfassungsschützern die Tatsache, dass die Radikalisierung immer schneller und unauffälliger verlaufe und dass selbst als gewaltbereit bekannte und daher von den Behörden ins Visier genommene Islamisten von ihrer Propaganda nicht abließen. Zudem nehme die Bedeutung von Moscheen und „legalistischen Strukturen“ bei der Radikalisierung zu.
Ergänzend zu den Angaben des Verfassungsschutzes hatte das Landeskriminalamt in Wiesbaden jüngst von 20 islamistischen „Gefährdern“ in Hessen gesprochen. Dabei handelt es sich um Personen, zu denen Informationen vorliegen, die „die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ vornehmen werden.
Radikalisierung im Internet
Als besonders besorgniserregend bewertet der Verfassungsschutz die zunehmende Verlagerung von Radikalisierungsprozessen in den digitalen Raum. Dschihadistische und salafistische Inhalte würden gezielt für jugendliche Zielgruppen aufbereitet; in Meme-Formaten, mit ironischer Distanz, eingebettet in popkulturelle Ästhetik. „Teilweise gelingt es, extremistische Narrative in jugendkulturelle Kommunikationsformen einzubetten – teils ohne dass deren Ideologiecharakter sofort erkannt wird“, heißt es aus der Behörde. Wer einst in einer Moschee oder einem Verein aufgefallen sei, hinterlasse im Netz oft keine verwertbaren Spuren.
Mit der Reform des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes Ende 2025 hat das Landesamt für Verfassungsschutz neue Befugnisse erhalten. Aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage zur Onlinedurchsuchung kann als Ultima Ratio auf das Mobiltelefon oder den Computer eines Extremisten zugegriffen werden, um an Informationen, etwa über Anschlagsziele, zu gelangen. Künstliche Intelligenz könnte nach Angaben des Verfassungsschutzes künftig helfen, die wachsenden Datenmengen aus dem Netz und dem Darknet effizienter auszuwerten.
Zudem wurden die Speicherfristen für Daten minderjähriger Extremisten verlängert; bisher mussten diese spätestens nach fünf Jahren gelöscht werden, sofern es nach Erreichen der Volljährigkeit keine weiteren Erkenntnisse gab. Dass das geändert wurde, ist aus Sicht der Verfassungsschützer lobenswert. „Es ist wichtig, dass der Verfassungsschutz minderjährige Extremisten, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind, länger auf dem Radar haben kann.“
Der Verfassungsschutz kann Personen auch dann beobachten, wenn sie noch keine Straftat begangen haben. Voraussetzung sind lediglich „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Dazu, wie viele Menschen auf dieser Grundlage konkret ins Visier der Behörde geraten sind, gibt es keine Angaben.
