Der Markenverband, der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern schärfere EU-Regeln für Produkte aus Drittstaaten. »Wer Produkte in Europa verkauft, muss auch in Europa rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können«, teilten die Verbände mit. Sie forderten die Bundesregierung dazu auf, sich dafür beim geplanten EU-Gesetzespaket European Product Act einzusetzen.
Händler und Hersteller ohne Sitz in der EU sollten »einen registrierten Bevollmächtigten in Europa benennen müssen, der für die Rechtskonformität ihrer Produkte einsteht«, hieß es in der Erklärung weiter. Onlineplattformen sollten nach Ansicht der Verbände dazu verpflichtet werden, zu überprüfen, ob ein solcher Verantwortlicher registriert ist. Wenn die Plattform ihre Prüfpflicht verletzt habe und ein solcher Verantwortlicher fehle, solle sie selbst verantwortlich gemacht werden können.
Nach Angaben der Verbände gab es im vergangenen Jahr schätzungsweise 5,9 Milliarden E-Commerce-Sendungen mit geringem Warenwert in die EU. Bei Kontrollen dieser Sendungen würden immer wieder Verstöße festgestellt – etwa Fälschungen oder Produkte, die gesundheitsgefährdend seien. Bei Anbietern außerhalb der EU fehle in solchen Fällen häufig »ein rechtlich greifbarer Verantwortlicher«.
EU beschließt Gebühr für kleine Päckchen aus Drittstaaten
»Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Produkte sicher sind«, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Es brauche mehr Prüfpflichten für Plattformen und einen verantwortlichen Akteur in Europa, der im Schadensfall haftet. »Wer sich nicht an die Regeln hält, muss harte Konsequenzen zu spüren bekommen, die auch in der Praxis durchsetzbar sind«, teilte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth mit.
Die EU hat Anfang des Jahres unter anderem eine neue Bearbeitungsgebühr beschlossen, um gegen die Massen kleiner Pakete aus Onlinekäufen aus Drittstaaten vorzugehen. Die Maßnahmen richten sich vor allem gegen Billigwaren aus China. Zur Begründung verweist die EU auf Tests von Verbraucherorganisationen, wonach mehr als 90 Prozent der Produkte von Plattformen wie Shein oder Temu nicht EU-rechtskonform sind und etwa giftige Chemikalien enthalten. Die Gebühr soll ab November gelten.
