Wie sich gentechnische Innovationen in der Pflanzenzucht auswirken, ist enorm umstritten: Retten sie bald in aller Welt die Ernten, die durch den Klimawandel immer unsicherer werden? Oder sorgen sie für ein geschäftstüchtiges Spiel
mit der Zukunft der Welternährung, ja der Evolution?
Seit rund 15 Jahren diskutieren Politikerinnen und Politiker über »neue genomische Techniken« (NGT), bei denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Die einen wollen den Einsatz dieser Techniken in Europa beschleunigen, die anderen haben dieses Vorhaben unzählige Mal ausgebremst. Zuletzt haben die drei gesetzgebenden Organe der EU in einem langwierigen Trilogverfahren darüber verhandelt. Nun wollen sie die Deregulierung des Gentechnikrechts endgültig
beschließen. Noch einmal Hochspannung. Ein letztes Mal?
Über das Regelpaket, auf
das sich Kommission, Parlament und Rat schließlich geeinigt haben, stimmt am heutigen Montag erst der Umweltausschuss des EU-Parlaments ab, schon zwei
Tage danach das EU-Parlament in Strasbourg. Stimmt es zu, dürfte das für Züchter, Bauern, Äcker, Wälder, Landschaften und Verbraucher
einschneidende Folgen haben.
Auf der einen Seite stehen große Hoffnungen, die seit dem Jahr 2012 enorm gewachsen sind. Damals wurde die Genschere CrisprCas entdeckt. Zwar hatten schon vorher andere biotechnologische Innovationen immer zielgenauere Eingriffe im Erbgut
ermöglicht. Doch die Genschere würde das noch schneller und noch kostengünstiger
erledigen. In der Saatgutindustrie sorgte das für große Euphorie: Bald, sehr bald könnten Wissenschaftler Nahrungs-
und Futterpflanzen gegen Dürren, Fluten, Stürme und neue Krankheiten wappnen, ihnen
allergene Substanzen austreiben oder sie mit wichtigen Nährstoffen anreichern.
Zugleich
sahen die Betreiber der sogenannten Gen-Editierung in den neuen Techniken die Chance, endlich die
hohen Dämme gegen Gentechnik auf Europas Märkten einzureißen. Denn
zwischen den alten und neuen Methoden gebe es Unterschiede, betonten
Biotechnologen, Saatgutzüchter und große Wissenschaftsorganisationen. Bei NGT
müssten erwünschte Eigenschaften nicht mehr von einer
Art auf die andere übertragen werden – so wie bisher etwa beim »Goldenen Reis«, auf den man Gene aus der Narzisse und aus einem Bakterium übertragen hatte, um einem Vitamin-A-Mangel vorzubeugen. Eingriffe mit der Genschere fänden innerhalb
der Art statt, sie ähnelten zufälligen Veränderungen in der Natur oder konventionellen
Züchtungsmethoden und seien in den Pflanzen anschließend meist gar nicht mehr
nachweisbar. Kurzum: Die langwierigen, teuren Risikoprüfungen des
Gentechnikrechts seien für NGT schlicht überflüssig. Die EU-Kommission ließ
sich überzeugen. Der Fall schien klar.
Umso
größer war die Überraschung, als der Europäische Gerichtshof im Juli 2018 widersprach:
Auch genomeditierte Pflanzen fallen ohne Abstriche unter die geltenden Gentechnik-Gesetze,
mahnten die Richter unmissverständlich. Das bedeutete: Wer NGT den Weg bahnen wollte, musste politisch
neue Regeln durchsetzen.
Nach einer kurzen Schockphase machte sich die
EU-Kommission an die Arbeit. Und
startete einen Hindernislauf, denn Verbraucherverbände, Kirchen, Bauern, Natur-
und Umweltschützer, auch Teile der Wirtschaft stellen die Deregulierung bis
heute infrage.
Sie fordern kein Verbot,
meinen aber: Mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt sollten bei
den noch unerprobten NGT-Pflanzen erst streng geprüft werden, ehe sie
angebaut und verzehrt werden dürften. Das gebiete das sogenannte Vorsorgeprinzip, dem alle EU-Entscheidungen unterliegen.
Auch
die Kritiker berufen sich auf Wissenschaftler. Studien des Bundesamtes für Naturschutz
oder des Thinktanks Testbiotech etwa fechten die These an, dass die Eingriffe
bei Genscheren nicht über solche bei natürlicher Züchtung hinausgingen. NGT könne zum Beispiel Reparaturprozesse in Zellen umgehen oder Stellen im Genom verändern, die besonders geschützt sind. Das könne womöglich nicht einmal die Evolution.
Wenn
solche Pflanzen künftig in großer Zahl freigesetzt würden, könnte das die Anpassungsfähigkeit natürlicher Systeme überfordern, fürchten Ökologen. Sie warnen besonders
davor, auch Wildpflanzen wie Schilfgräser oder Pappeln bei der Deregulierung wie
geplant einzubeziehen. Ihre neuen Eigenschaften könnten sich in natürlichen
Beständen ausbreiten und deren Vielfalt verarmen lassen. Bestäuber, die sich
bestimmten Arten angepasst haben, verlören dann ihre Nahrungsquellen.
Solche
Bedenken hat das im Trilog beschlossene Regelpaket kaum aufgegriffen. Es
definiert nur eine Art Gentechnik-Schwellenwert. Ab 20 Eingriffen in die DNA
soll eine Pflanze rechtlich so behandelt werden wie genetisch veränderte Organismen (GVO) bisher schon. Sie fiele in die
Kategorie »NGT2«, so der Regulierungsjargon der EU.
»NGT1«
hingegen, die aus weniger als 20 Veränderungen der DNA hervorgehen und aktuell rund
90 Prozent der möglichen Manipulationen ausmachen, werden konventionellen
Züchtungen rechtlich gleichgestellt. Risikoprüfungen entfallen für sie ebenso
wie ein detailliertes Monitoring auf dem Acker und Kennzeichnungspflichten für
die damit hergestellten Lebens- oder Futtermittel. Nur Saatgut bekommt einen
kurzen Hinweis auf die Machart.
