Über die sogenannte THG-Quote können E-Autofahrer ihren eingesparten CO₂-Ausstoß verkaufen. Wie das funktioniert und was sich jetzt ändert.
Artikelzusammenfassung
Die THG-Quote macht aus dem E-Auto plötzlich ein kleines Cashback-Modell der Klimapolitik. Anspruch haben in der Regel Halterinnen und Halter von Elektroautos, auch bei Finanzierung oder Leasing, während bei Dienstwagen oft die Firma am Hebel sitzt; ausgezahlt wird das Geld über Tradingpartner, die die eingesparten Emissionen am Quotenmarkt versilbern, ganz gleich, wie viele Kilometer tatsächlich gefahren werden. Finanziert wird der Bonus letztlich von Mineralölkonzernen – und indirekt von Verbrennerfahrern über teureren Sprit –, weil Deutschland damit die EU-Vorgaben zur Emissionsminderung umsetzt und Ölunternehmen lieber Zertifikate kaufen, als 600 Euro Strafe pro nicht kompensierter Tonne CO₂ zu zahlen. Dass die Prämien je nach Anbieter schwanken, liegt am regulierten Zertifikatehandel, an Margen, Marktpreisen und Modellen wie der Flex-Prämie, die nach Börsenlogik klingt und auch ähnlich nervös sein kann. Die Bundesregierung hat das System nun nachgeschärft, die Minderungsziele bis 2040 deutlich angehoben und Schlupflöcher bei dubios deklarierten Biokraftstoffen geschlossen – ein seltener Fall, in dem Regulierung nicht nur nach Aktenstaub riecht, sondern tatsächlich Wirkung verspricht.
Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.
370 Euro pro Jahr sind eine Menge Geld. Damit lässt sich zum Beispiel der Strom für mindestens 5.000 Kilometer mit dem E-Auto bezahlen, je nach Verbrauch und individuellem Strompreis. In dieser Größenordnung liegt derzeit die Auszahlung, die Halterinnen und Halter von Elektroautos über die sogenannte THG-Quote erhalten können. Wie funktioniert das – und was hat die Bundesregierung jetzt geändert?