
Ihre Erfolgsaussichten sind in etwa so groß wie die Wahrscheinlichkeit, dass Papst Leo XIV. mit einer Tiara auf dem Haupt auftritt. Das ist die päpstliche Krone, die Paul VI. 1964 endgültig abgelegt hatte. Die Piusbrüder haben dennoch Einspruch gegen die Exkommunikation ihrer Bischöfe eingelegt. Die Kirche erkenne jeder Person, die sich durch einen Verwaltungsakt verletzt sieht, das Recht zu, dessen Berichtigung zu beantragen, heißt es in einer Mitteilung der Piusbrüder. Von diesem Recht mache die Bruderschaft damit Gebrauch. Dieser Schritt erfolge „im Geiste des Respekts gegenüber der kirchlichen Autorität“ und „in treuer Verbundenheit mit der Gerechtigkeit, der Wahrheit und dem Wohl der Kirche“.
Der Einspruch ist die Voraussetzung für eine spätere Beschwerde. Weist die vatikanische Behörde diese zurück, könnten sich die Piusbrüder in letzter Instanz an das oberste Gericht der katholischen Kirche wenden. Das ist die Apostolische Signatur in Rom. Helfen dürfte das nicht. Dass der Vatikan eine Rolle rückwärts macht, gilt in Rom als ausgeschlossen. Zum einen ist die Exkommunikation in diesem Fall eine sogenannte Tatstrafe. Als solche tritt sie laut dem Kirchenrecht automatisch ein, sobald Bischöfe ohne Erlaubnis des Papstes geweiht werden. Der Vatikan hat die Strafe demnach nicht verhängt, er hat ihren Eintritt nur zusätzlich erklärt. Zum anderen hatte Leo XIV. wiederholt an die Piusbrüder appelliert, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen, und ihnen die Konsequenzen unmissverständlich vor Augen geführt.
Auch eine Abtreibung zieht die Exkommunikation nach sich
Auch die Aufhebung der ersten Exkommunikation von 1988 durch Benedikt XVI. im Jahr 2009 taugt nicht als Vorbild. Dazwischen lagen 21 Jahre. Zudem entschied sich Benedikt XVI. nicht zu diesem Schritt, weil er die kirchenrechtliche Lage anders beurteilte als sein Vorgänger. Es handelte sich um einen päpstlichen Gnadenakt. Benedikt XVI. entschloss sich dazu, nachdem der damalige Generalobere der Piusbrüder Benedikt XVI. versichert hatte, die Autorität des Papstes anzuerkennen.
Eine Exkommunikation ist die schwerste Strafe, die das Kirchenrecht kennt. Sie lässt sich kaum mit weltlichen Sanktionen vergleichen: weder mit einem Vereins- noch mit einem Parteiausschluss. Denn auch nach der Exkommunikation bleibt der Betroffene katholisch. Die Taufe kann nicht rückgängig gemacht werden. Verwehrt ist dem Exkommunizierten aber der Empfang von Kommunion, Beichte und der weiteren fünf Sakramenten oder im Fall eines Priesters deren Spendung. Wenn der Vatikan den Eintritt der Exkommunikation zusätzlich noch feststellt, sind Priester und einfache Gläubige sogar aufgefordert, eine Teilnahme der Exkommunizierten an den Sakramenten zu verhindern.
Entgegen der landläufigen Wahrnehmung sind Exkommunikationen ein nahezu alltägliches Phänomen. Sie werden nur nicht an die große Glocke gehängt. Personen, die an einer Abtreibung beteiligt sind, ziehen sich diese Strafe laut dem Kirchenrecht automatisch zu. Das sind neben der Mutter des Kindes vor allem die Ärzte. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, etwa wenn die Mutter minderjährig ist oder Druck auf sie ausgeübt wurde, ihr Kind abzutreiben.
Nur sehr selten kommt es hingegen vor, dass der Vatikan eine eingetretene Exkommunikation offiziell erklärt oder sie als sogenannte Spruchstrafe verhängt. In den vergangenen Jahrzehnten gab es abgesehen von der ersten Exkommunikation der Bischöfe der Piusbrüder 1988 nur einen ähnlich prominenten weiteren Fall: Er betraf sieben Frauen, die sich 2002 auf einem Schiff auf der Donau von einem exkommunizierten Priester in der Nähe des österreichischen Ortes Aschach zu Priesterinnen weihen ließen. Auch sie zogen sich die Exkommunikation automatisch zu.
Eine Exkommunikation kann aufgehoben werden
Häufiger genannt wird in diesem Zusammenhang auch ein aufsehenerregender Vorgang vom 1. Juli 1949, der allerdings kirchenrechtlich etwas anders gelagert ist. Damals gab der Vatikan bekannt, dass das Heilige Offizium, das heutige Dikasterium für die Glaubenslehre, die Frage mit Ja beantwortet habe, „ob Gläubige, die die materialistische und antichristliche Lehre der Kommunisten bekennen, und insbesondere diejenigen, die diese auch verteidigen und propagieren“, automatisch der Exkommunikation verfielen. Papst Pius XII. habe diese Antwort gebilligt, teilte der Vatikan mit. Hintergrund dieser Verlautbarung waren die Wahlerfolge der Kommunistischen Partei in Italien.
Ob Kommunist oder Piusbruder: Solange es sich nicht um Bischöfe handelt, kann die Exkommunikation auf dem kurzen Dienstweg aufgehoben werden, allerdings nicht durch eine Beschwerde, sondern nur durch Reue und Umkehr. Die Priester und die Laienmitglieder der Bruderschaft, die der Vatikan ebenfalls exkommuniziert hat, können sich mit dieser Bitte an einen Priester oder den zuständigen Ortsbischof wenden.
Das Bistum Regensburg, in dem das Priesterseminar der Piusbrüder in Zaitzkofen liegt, benennt auf seiner Internetseite die formalen Voraussetzungen für eine Aufhebung der Exkommunikation: Demnach muss der Betroffene vor einem Priester das „vorgesehene Glaubensbekenntnis“ und die Kirchenzugehörigkeitserklärung unterzeichnen sowie ein aktuelles Taufzeugnis vorlegen. Der Priester reicht diese Unterlagen dann mit einem Begleitschreiben beim Kirchengericht des Bistums ein. Nach einer Prüfung kann der Kirchenrichter dem Priester die Vollmacht erteilen, die Exkommunikation aufzuheben.
Nur in einem Punkt dürfte dieses Verfahren strenger sein als vatikanische Maßstäbe: Dem Kirchengericht in Regensburg muss auch eine „Bestätigung über das Vorliegen der entsprechenden Datenschutzerklärung“ eingereicht werden. Allerdings hat sich bisher nach Angaben des Bistums Regensburg noch kein reuiger Piusbruder gemeldet.
