
Die geplanten Kürzungen beim Wohngeld fallen im kommenden Jahr geringer aus als zunächst geplant. Wie es aus Regierungskreisen zum Haushalt 2027 hieß, sollen die Ausgaben des Bundes für das Wohngeld um 738 Millionen Euro sinken und damit weniger stark als die zunächst geplante Verringerung um eine Milliarde Euro. Die Länder sollen bei ihrem Anteil gleichfalls 738 Millionen Euro weniger bereitstellen. 2028 bis 2030 sind dann jeweils eine Milliarde Euro weniger veranschlagt.
Das Bundeskabinett verabschiedete neben dem Haushalt 2027 am Montag auch einen Gesetzentwurf „zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“, das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. „Der Entwurf sieht notwendige Einsparungen vor und soll so zur Haushaltskonsolidierung beitragen“, erklärte die Bundesregierung dazu.
Trotz der Sparzwänge auch im Bereich des Bauministeriums sei die Wohngeldreform „so sozial schonend wie nur möglich ausgestaltet“ worden, hieß es aus Regierungskreisen weiter. Die Kürzungen würden aber „leider alle bisherigen Empfänger betreffen“. Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte werde „zukünftig kein Wohngeld mehr beziehen“.
Ein Teil davon seien Menschen, „die aufgrund ihres Einkommens bislang gerade so noch antragsberechtigt sind“, hieß es weiter. Haushalte am unteren Rand des Wohngeldes würden vom Wohngeld in die Grundsicherung wechseln. Dies werde wiederum „zu Mehrausgaben im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ und bei den beteiligten Kommunen führen.
„Wer heute zum Beispiel einen Betrag um die Höhe 50 bis 60 Euro erhält“, werde künftig auf Wohngeld „verzichten müssen“, hieß es aus Regierungskreisen. Dies sei auch für Bauministerin Verena Hubertz (SPD) „schmerzhaft“ – „aber es ist im Lichte der Haushaltskonsolidierung nicht anders darstellbar“.
Die Bundesregierung erklärte zu dem Kabinettsbeschluss, schon bewilligte Bescheide seien von den Änderungen nicht betroffen. „Sie gelten bis zum Ende ihrer Laufzeit weiter.“ Diese beträgt in der Regel zwölf Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate.
