
Kurz bevor im Berliner Regierungsviertel ein wenig Sommerruhe einkehrt, hat das Kabinett am Mittwoch zwei zentrale Reformprojekte für die Energiepolitik auf den Weg gebracht. Es handelt sich um den Entwurf für das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das sogenannte Netzpaket. Damit kann der Bundestag die Vorhaben wohl wie geplant nach der Sommerpause verabschieden. Die Änderungen betreffen sowohl Privatleute, die eine Solaranlage auf ihrem Hausdach installieren wollen, als auch professionelle Erzeuger von Erneuerbaren sowie die Netzbetreiber. In Kraft treten sollen die Änderungen, sofern auch die EU-Kommission zustimmt, Anfang 2027.
„Wir beenden das EEG als Rundum-sorglos-Paket“, sagte Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) in Berlin. Die bisherige Umsetzung der Energiewende sei nicht kosteneffizient gewesen, das ändere sich nun. Die „Überförderung“ werde zurückgefahren. In keiner anderen Branche würden Produkte, unabhängig davon, ob sie gebraucht würden oder nicht, bezahlt. „Wenn der Bäcker zu viele Brötchen produziert, bringt er sie abends auch nicht zum Bürgermeister und sagt: Ich möchte einen Ausfall für die zu viel produzierte Menge.“
Hausbesitzer sollen Strom selbst speichern oder vermarkten
Der EEG-Gesetzentwurf ist besonders für Hausbesitzer, die sich in Zukunft eine private Dach-Solaranlage anschaffen wollen, entscheidend. Für sie soll es mittelfristig keine Einspeisevergütung mehr geben, sondern sie sollen ihren selbst erzeugten Strom auch selbst speichern und nutzen oder den Marktpreisen entsprechend vermarkten. Allerdings bekommen sie – anders als Reiche es zunächst vorhatte – eine Schonfrist von 36 Monaten, in denen sie weiterhin eine Förderung erhalten, die allerdings dann Schritt für Schritt sinkt.
Das Umweltministerium von Carsten Schneider (SPD) betonte, die Förderung falle nicht sofort weg, sondern laufe langsam aus. Die Einspeisevergütung für neue Anlagen sinke in der Übergangszeit um einen Cent auf 5,2 Cent je Kilowattstunde. Nach den drei Jahren müssen die Eigentümer der Anlagen den Strom dann selbst vermarkten.
Reiche rechtfertigte das schrittweise Auslaufen der Förderung damit, dass Dach-Solaranlagen sich innerhalb weniger Jahre auch ohne staatliche Förderung rechneten. Die Haushalte müssten für den so produzierten Strom keine Netzentgelte zahlen. Auch die gestiegenen Energiepreise infolge des Irankrieges führte Reiche als Argument dafür an, warum die Eigenerzeugung lohne.
Mehr Förderung für Freiflächensolaranlagen
Die EEG-Novelle regelt darüber hinaus, dass zwölf Gigawatt Windenergie-Erzeugung an Land zusätzlich ausgeschrieben werden sollen. Dabei schafft das Regelwerk Anreize, damit mehr Windräder in Bayern und Baden-Württemberg entstehen, wo es bislang nur vergleichsweise wenige gibt. Außerdem werden günstigere Freiflächensolaranlagen stärker gefördert. Flexible Stromerzeugung aus Biomasse ist erwünscht. Die Förderung der Stromerzeugung mittels Biomethan wird hingegen abgeschafft.
Darüber hinaus soll künftig verhindert werden, dass große Erneuerbare-Energie-Anlagen gleichzeitig von staatlicher Förderung und außergewöhnlich guten Marktpreisen profitieren. Das soll über das Finanzierungsmodell der sogenannten Differenzverträge passieren.
Lob von Experten, Kritik von Umweltschützern
Die Neuerungen im EEG kommen bei Ökonomen gut an. Besitzer privater Solaranlagen müssten künftig zwar „spitz rechnen“, sagte der Energiefachmann Andreas Löschel von der Uni Bochum mit Blick auf die auslaufende Einspeisevergütung. „Ein sicherer Erlösstrom fällt weg, aber das gibt eben auch einem neuen, privat geschaffenen Erlösstrom einen Schubser.“ In sehr vielen Konstellationen werde sich eine Solaranlage auf dem Dach trotzdem lohnen. Die Übergangsfrist hält er für richtig, da sich Möglichkeiten zur Direktvermarktung selbst erzeugten Ökostroms noch weiter entwickeln müssten, sie sei aber zu üppig bemessen.
Holger Lösch, der stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), bezeichnete das überarbeitete Gesetz als wichtigen Schritt. Die Novelle „integriert erneuerbare Energien stärker in den Markt und verbessert die System- und Kosteneffizienz“, sagte er. „Der stärkere Fokus auf kostengünstige Freiflächenanlagen und die Direktvermarktung setzt die richtigen Anreize, um die Kosten des Gesamtsystems zu senken und erneuerbare Energien systemdienlicher einzusetzen.“
Weniger gut kommt die Novelle bei Umweltschützern an. Olaf Bandt, der Vorsitzende des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), sagte, der EEG-Entwurf treffe kleine Photovoltaik-Dachanlagen „besonders hart“. Dabei seien sie „ein echtes Erfolgsmodell für Teilhabe und Akzeptanz sowie der Motor für die Verbreitung von Wärmepumpen und E-Autos“.
Besonders belastete Netzgebiete sollen entlastet werden
Das zugleich vom Kabinett verabschiedete Netzanschlusspaket zielt darauf ab, die Vergabe von Stromnetzanschlüssen besser zu managen und den Bau von Wind- und Solaranlagen in solchen Gebieten unattraktiver zu machen, wo sie besonders häufig abgeregelt werden müssen. Um die knappen Netzanschlüsse konkurrieren Erneuerbare-Anlagen, Industriebetriebe, Rechenzentren, Batteriespeicher und weitere Akteure mittlerweile hart. Der Kabinettsentwurf schafft nun einen Rahmen, in dem Kriterien für die Vergabe angewendet werden können.
Außerdem wird der umstrittene sogenannte Redispatchvorbehalt eingeführt. Betreiber von Wind- und Solarparks sollen ihren Strom stärker dort einspeisen, wo er gebraucht wird. Um das zu erreichen, dürfen Stromnetzbetreiber besonders belastete Netzgebiete als „kapazitätslimitiert“ ausweisen, wenn dort über ein Jahr hinweg fünf Prozent der Leistung der angeschlossenen Anlagen abgeregelt wurden. Dort dürfen Netzbetreiber den Betreibern dann bei Abregelungen sechs Jahre lang die Entschädigung streichen – für 20 Prozent des erzeugten Stroms.
Ökonom Löschel äußert sich dazu skeptisch. Es gehe im Kern um die regionale Steuerung von Investitionen, um das Stromsystem effizienter zu machen und Redispatch-Kosten zu senken. „Ob dies durch den Vorschlag gelingen kann, ist aber weiter unklar“, sagte er. „Besser wären räumlich differenzierte Preise, also eine höhere geographische Auflösung des Strommarkts.“
„Ein knappes Gut“
BUND-Chef Bandt kritisierte das Vorhaben ebenfalls, wenn auch aus anderen Gründen. Der Redispatch-Vorbehalt bremse sowohl die Windenergie als auch Freiflächen-PV „empfindlich“ aus, sagte er. „Das gefährdet nicht nur das Erreichen der Klimaschutzziele, sondern auch Hunderttausende Arbeitsplätze.“
Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), lobte hingegen, dass erstmals anerkannt werde, „dass Netzanschlusskapazität ein knappes Gut ist und nicht mehr allein nach dem bisherigen Förderregime verteilt werden kann“.
Der Vorstandschef des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, Christoph Müller, sagte, der Entwurf schaffe zwar einen grundsätzlichen Rahmen für die Vergabe der knappen Netzanschlüsse. Aber: Die eigentliche Verteilung nach Kundengruppen könne nur über politisch definierte Kontingente aufgelöst werden – wie etwa für Speicher, Industrieunternehmen und Rechenzentren. Regeln dafür sollte die Politik seiner Meinung nach im Netzpaket ergänzen.
