
Nur ein paar Meter trennen den Zeugen von dem Mann, der laut Staatsanwaltschaft dreizehnmal mit einem Fäustelhammer auf seine Tochter eingeschlagen hat. Der Zeuge, ein Mann in den Fünfzigern, sieht so aus wie jemand, der sein Leben lang körperlich gearbeitet hat. Wie es ihm gehe, fragt ihn der Oberstaatsanwalt. Der Zeuge atmet tief durch, er beugt sich nach vorn, fährt sich mit den Händen durchs Gesicht, legt die Arme auf den Tisch. Jeder Muskel scheint angespannt, als ob eine Bewegung unterdrückt werden müsste. Dann wendet er den Kopf zum Angeklagten, fixiert ihn. „Nicht gut.“
Immer wieder war der Vater ins Stocken geraten, als er zuvor erzählte, wie er seine Tochter zu Therapiesitzungen gefahren hat, wie er sich mit ihr ab und an zum Essen traf. Und wie es alles anfing mit den Drogen, als die Tochter „beim Netto“ eine Ausbildung machte und da an den Falschen geraten war, der sie zu den Drogen brachte. Zuletzt lebte seine Tochter mit einem anderen Freund, der wesentlich älter war als sie, in einer Wohnung zusammen. In dem Haus wohnte auch der Angeklagte L. „Hat Ihre Tochter mal von Herrn L. erzählt?“, will der Vorsitzende Richter von dem Zeugen wissen. „Nicht viel, nur dass sie ihn unheimlich fand.“
Der Angeklagte, ein großer, hagerer Mann mit Mecki-Schnitt, ein gelernter Koch, erscheint am Donnerstag in einem grauen Glencheck-Sakko im Gerichtssaal des Landgerichts Deggendorf, während seine Fußfesseln zu jedem Schritt auf dem Boden klackern. Begleitet wird er von einer Dolmetscherin. Als später die Anklage verlesen wird, stöhnen im Saal immer wieder Zuschauer laut auf, als Details der drei Morde geschildert werden, die dem 39 Jahre alten Slowaken, der in seinem Wohnhaus auch „der Tschech‘“ genannt wurde, zur Last gelegt werden.
„Er wollte sich ihres Körpers bemächtigen“
In dem Haus in Zwiesel, einer Stadt mit rund 9000 Einwohnern im Bayerischen Wald, gerühmt für ihre Kristallmanufakturen, wohnten sechs Parteien. Einige Bewohner gehörten zum Drogenmilieu, auch der Angeklagte. Am 29. Juni 2025 bot L. laut Anklage gegen 22.30 Uhr seiner Nachbarin an, zu ihm in die Wohnung hochzukommen, nachdem sie sich lautstark mit ihrem Freund gestritten hatte.
Die Nachbarin stimmte zu und ging zu L. Was dann geschah, schildert der Oberstaatsanwalt so: Beide ließen sich auf der Couch im Wohnzimmer nieder, rauchten Marihuana und Zigaretten, nahmen das verschreibungspflichtige Medikament Pregabalin. Zuvor hatte der Angeklagte zudem Crystal Meth konsumiert. Dazu kamen Gin und Wodka. Die Frau schlief ein, der Angeklagte „entwickelte sexuelle Gefühle für sie“. Er habe sich sexuell durch „vollständiges Bemächtigen über ihren Körper“ befriedigen wollen.
Die Formulierung in der Anklage wirkt so, als müsse man eine Erklärung für eigentlich Unerklärliches finden. Denn der Angeklagte setzte sich dann auf seine Nachbarin und tötete sie – indem er sie würgte und mit einem Ladekabel erdrosselte. Dann schlief er auf der Couch neben ihrem toten Körper ein. Als er wieder wach wurde, wollte er den Leichnam entsorgen: Eine Lagerung im Bettgestell oder einem Koffer wurde probiert, es passte jedoch nicht. Am nächsten Tag sagte der Angeklagte zu ihrem Freund, sie sei nur „sehr kurz“ bei ihm gewesen, sie habe nach Nürnberg fahren wollen.
Beine vom Körper abgetrennt
Nach „drei oder vier Tagen“ bemerkte der Angeklagte, dass der Leichnam unangenehm rieche, es kamen auch Fliegen. Wegen des Geruchs wollte der Angeklagte den Leichnam im Kühlschrank lagern, auch das passte nicht. Er beschloss daher, die Beine „wegzuschmeißen“. Mit einem Küchenmesser trennte er Beine und einen Arm ab. Den Torso samt Kopf steckte er in Müllsäcke und verstaute ihn im Kühlschrank, den Arm im Gefrierfach. Nachdem er in der Wohnung Blutspuren entfernt hatte, entsorgte er die in einer Sporttasche verstauten Beine in einem Waldstück. Die drei Kilometer dorthin fuhr er mit dem Fahrrad.
Es treibe sie sehr um, warum niemand die Schreie ihrer Tochter gehört habe, sagt die Mutter des zweiten Opfers am Donnerstag unter Tränen im Gericht. Zuvor hatte auch sie, wie schon der Vater, von der zermürbenden Drogensucht ihrer Tochter berichtet. Doch ihre Tochter sei auf einem „guten Weg“ gewesen, mit den Therapien. „Ich dachte auch, sie packt das jetzt.“ „Kannten Sie Herrn L.“, fragt der Vorsitzende. „Na, ich wusste nur, dass er seine Fenster mit Schlafsäcken zugehängt hat.“
Am 16. Juli 2025 hatte ihre Tochter gegen 22.30 Uhr den Angeklagten um Hilfe gebeten, der über ihr wohnte. Wie so oft war es in ihrer Wohnung, in der sie mit ihrem Freund lebte, zu einem Stromausfall nach einem Kabelbrand gekommen. Das Stromproblem konnte jedoch der Angeklagte nicht lösen, die beiden gingen zurück in dessen Wohnung, setzten sich auf das Sofa. Die junge Frau schrieb ihrem Freund um 22.52 Uhr eine Whatsapp-Nachricht: „Bin beim M. es hat gebrannt.“ Wieder entwickelte der Angeklagte „sexuelle Gefühle“ für seine Nachbarin, „weil sie ihm gefiel“, wie es in der Anklage heißt. „Um sein Verlangen zu stillen, beschloss der Angeschuldigte, sich auch ihrer zu bemächtigen und sie zu töten.“ Bis 22.57 Uhr war die Frau noch im Austausch mit ihrer Mutter – deren Nachrichten um 23.11 Uhr las sie nicht mehr.
„Er schlug mit dem Hammer auf sie ein“
Da kämpfte sie vermutlich noch um ihr Leben. Denn der Angeklagte nahm eine Bierflasche und schlug sie ihr auf den Kopf, wobei die Flasche zersplitterte. Er schlug mit der spitzen Kante der Flasche weiter auf ihr Gesicht ein, die um Hilfe schreiende Frau herrschte er mit „Jetzt halt doch mal dein Maul“ an. Zahlreiche weitere tödliche Hiebe versetzte der Angeklagte seinem Opfer mit einem Fäustelhammer. Laut Anklage in „Tötungsabsicht“, da er „weiterhin sexuelle Befriedigung begehrte“. Als sie noch lebte, wickelte der Angeklagte zudem Frischhaltefolie um ihren Kopf, um sie zu ersticken. Die Frau „erlitt in Erwartung ihres Todes schwerste Qualen“, heißt es in der Anklage.
Kurz nach ihrem Tod klopfte ihr Freund mehrfach an der Wohnungstür des Angeklagten und rief nach der Frau. Denn er hatte zuvor versucht, seine Freundin telefonisch zu erreichen, die ihm ja geschrieben hatte, dass sie beim Nachbarn L. sei.
Ihr Sohn habe immer allen geholfen, sagt seine Mutter als Zeugin aus. Auch mit dem Angeklagten habe er „sein Essen geteilt“, sagt sie schluchzend. „Und beim Einzug hat er ihm auch geholfen.“ Zusammen seien sie oft „containern“ gegangen, sie wohnten ja in einem Haus zusammen. Sie und ihr Mann hätten ihren Sohn immer unterstützt, seit er in den Neunzigerjahren an die Drogen geraten und nie wieder von ihnen losgekommen sei. Seine neue Freundin, die viel jünger war als ihr Sohn, mochten sie sehr. „Sie war so ein liebes Mädchen.“
Auf das Klopfen seines Nachbarn, des Sohnes der Zeugin, reagierte der Angeklagte nicht. Vielmehr versteckte er den Leichnam der jungen Frau im Nebenzimmer unter einer Matratze. Dann wischte er das Blut in der Wohnung weg. Um 0.10 Uhr schrieb der Freund der Frau „Bi unten“ (sic) und um 00.19 Uhr „Keiner macht auf?“ Er erhielt auf seine Nachrichten keine Antwort.
Um 0.22 Uhr klopfte der Mann wieder an die Wohnungstür des Angeklagten. Diesmal wurde ihm geöffnet. Es folgte ein kurzes Gespräch im Hausflur. Doch als plötzlich das Handy der Frau in der Wohnung von L. klingelte, drehte sich der Freund um und ging in seine Wohnung hinunter.
Der Polizei sagte er, dass in seinem Wohnhaus „drei Leichen liegen“
Der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft, habe jetzt befürchtet, „dass die Sache mit ihr ans Tageslicht kommt“ und die Morde entdeckt würden. Das sei für den Angeklagten das Motiv für den dritten Mord gewesen: Der Angeklagte nahm daher den Fäustelhammer und ging um 0.25 Uhr durch die geöffnete Wohnungstür in die Wohnung seines Nachbarn.
Der Freund seines zweiten Opfers stand mit dem Rücken zu ihm im Wohnzimmer, als der Angeklagte ihm mehrfach mit dem Hammer auf den Hinterkopf schlug, die Hiebe waren letztlich tödlich. Als er auf dem Boden lag, stach er zudem noch „mit einem Messer und einer Schere“ auf ihn ein, zudem würgte er ihn mit einem Ladekabel. Den Leichnam des Mannes deckte er dann mit „verschiedenen Gegenständen“ ab, schloss Fenster und Jalousien, zog die Tür zu und ging mit dem Fäustelhammer zurück in seine Wohnung. Dort wischte er dann den Boden weiter sauber.
Ein paar Tage nach der Tat fuhr der Mann mit dem Zug nach Österreich. Als Passanten ihn am Bahnsteig liegen sahen, riefen sie die Polizei. Der Polizei teilte er dann mit, dass in seinem Wohnhaus „drei Leichen liegen“.
Laut Staatsanwaltschaft ist er voll schuldfähig
Der Angeklagte hat sich nach Angaben seines Pflichtverteidigers bislang nur der österreichischen Polizei gegenüber zu den Vorwürfen geäußert. Er sei da jedoch in einem desolaten Zustand gewesen, sagt der Verteidiger während einer Verhandlungspause der F.A.Z. Wie das zu werten sei, „wird man sehen“. Zuvor hatte er eine Einlassung des Angeklagten zu einem späteren Termin angekündigt.
Laut Staatsanwaltschaft ist der mehrfach vorbestrafte Mann, der seit 2017 in Deutschland ist, voll schuldfähig: Er sei in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen und sich „dieser Einsicht gemäß zu steuern“. Im Raum steht auch die Sicherungsverwahrung, denn der Angeklagte hat demnach „einen Hang zu erheblichen Straftaten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden“.
Am 15. Juli 2025, einen Tag vor ihrem Tod, war die junge Frau mit ihrer Mutter im Supermarkt einkaufen. „Im Anschluss waren wir noch bei uns im Dorf bei einer Freundin“, berichtet ihre Mutter am Donnerstag. Und dann, sagt die Mutter weinend, hätten sie sich verabschiedet. „Tschüss Mama“, habe ihre Tochter gesagt, „bis morgen!“
