
Es ist der nächste große Schritt bei der Abwicklung von Viktor Orbáns Machtstaat in Ungarn. Am Dienstag wählte das Parlament mit der überwältigenden Mehrheit der Tisza-Partei von Ministerpräsident Péter Magyar fünf neue Verfassungsrichter. Damit gilt die bisherige Übermacht der abgewählten Fidesz-Partei an Ungarns höchstem Gericht als gebrochen. Denn insgesamt wurden nun sechs der 15 Richter durch Tisza „ausgetauscht“. Drei weitere galten schon vorher als „neutral“, da sie in einer kurzen Phase gewählt worden waren, in der Orbáns Fidesz auf Stimmen aus der Opposition angewiesen war.
Schon am Montag hatte der deutsche Außenminister Johann Wadephul in Budapest Ungarns „Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit“ nach 16 Jahren Fidesz-Herrschaft gelobt. Denn seit dem Sieg bei der Parlamentswahl im April hat Magyars Tisza eine ganze Reihe von Reformpaketen umgesetzt und die lange Liste von Forderungen der EU in Sachen Rechtsstaatlichkeit abgearbeitet. Der Umbau am Verfassungsgericht zeigt aber, dass Magyar auf diesem Weg auch zu groben Mitteln greifen musste. Und der Wahlprozess selbst stößt in Budapest auf Kritik.
Der Kniff mit der Altersgrenze
Das Kernproblem am Verfassungsgericht war, dass Orbáns Fidesz seinen Einfluss auf Dauer zementiert hatte, indem die Richtermehrheit durch lange Amtszeiten abgesichert war. Das ist zwar auch in anderen europäischen Staaten Usus. In Ungarn kam allerdings der Faktor hinzu, dass die Übermacht der als Fidesz-nah geltenden Richter so deutlich war, dass ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit der gesamten Institution bestanden.
Um diese politische Schlagseite zu beheben, bediente sich Magyar eines Kniffs: Indem seine Tisza mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament eine von Orbán einst abgeschaffte Altersgrenze von 70 Jahren wiedereinführte, konnten fünf Verfassungsrichter in die Rente verabschiedet werden; ein weiterer wird im Oktober folgen.
Neue Altersgrenzen gelten rechtsstaatlich als hochproblematisch, da so unliebsame Richter durch die Hintertür entlassen werden können. In Ungarn berief man sich aber darauf, dass derartige Regelungen nicht gänzlich ausgeschlossen seien. Und wenn es gerade darum gehe, die Unabhängigkeit eines Gerichts wiederherzustellen, sei das ein legitimer Grund für eine Ausnahme.
Makel für die rechtsstaatliche Optik
Einen kleinen Makel für die rechtsstaatliche Optik lieferte schon die erste Neubesetzung im Juli. Mit dem Rechtsprofessor Pál Sonnevend wurde da ausgerechnet ein Jurist an das höchste Gericht gewählt, der sich früh für die Altersgrenze ausgesprochen hatte, um die Institution aus dem Einfluss von Fidesz zu lösen. Doch Sonnevend gilt als renommierter Verfassungsrechtler, bei dem außer Frage steht, dass er auch Magyars Partei ihre Grenzen aufzeigen würde.
Mehr noch als dieses kleine Detail fiel in Budapest aber auf, dass die Regierungsfraktion im Parlament die Wahl des neuen Richters ohne jede Absprache mit der Opposition durchsetzte. Das kritisierten auch zivilgesellschaftliche Organisationen. „Es ist am Ende das gleiche, nur von einer Partei dominierte Auswahlverfahren, das wir schon zu Fidesz-Zeiten gesehen haben“, sagt Áron Demeter von Amnesty International. Demeter störte sich zuletzt häufiger daran, dass Tisza beim Wiederaufbau von Demokratie und Rechtsstaat in Ungarn zwar richtige Resultate liefere, aber zu zweifelhaften Methoden greife, vor allem, indem Gesetze ohne Konsultationen im Eiltempo durchs Parlament gepeitscht würden.
„Gute Leute, schlechtes Verfahren“
Auch für die am Dienstag gewählten fünf neuen Richter gilt laut Demeter: „Gute Leute, schlechtes Verfahren“. Unter ihnen sind die anerkannte liberale Verfassungsrechtlerin Nóra Chronowski und András György Kovács, der sich als Richter am Obersten Gerichthof (Kúria) noch zu Fidesz-Zeiten offen gegen den Orbán-nahen Gerichtspräsidenten gestellt hatte. Ein weiterer renommierter Name ist der des bisherigen Leiters der Rechtsabteilung von Transparency International in Ungarn, Miklós Ligeti, eines der bekanntesten Antikorruptionskämpfer des Landes.
Alle Kandidaten hätten einen soliden fachlichen Hintergrund und eine beachtliche juristische Karriere vorzuweisen, sagt Demeter. Aber Tisza habe die Möglichkeit verstreichen lassen, ein neues Wahlverfahren zu etablieren, bei dem die Wahl eben nicht mehr allein in der Hand der Parlamentsmehrheit liege.
Orbáns Fidesz lässt zwar bislang keinerlei Bereitschaft zur Kooperation erkennen. Seit der Absetzung von Präsident Tamás Sulyok und dem Umbau am Verfassungsgericht spricht Orbán von einer „Willkürherrschaft“. Bei der Richterwahl am Dienstag verließ seine Fraktion geschlossen den Saal. Aber zumindest die kleine Fraktion der rechtsextremen Mi Hazánk hatte eigene Kandidaten benannt und darauf gepocht, dass die Opposition zumindest ein Drittel der Richter vorschlagen können sollte.
Und unter Fachleuten kursieren auch andere Möglichkeiten, um einen überproportionalen Einfluss der Parlamentsmehrheit auf das Verfassungsgericht zu verhindern. So etwa ein „italienisches Modell“, in dem Parlament, Staatspräsident und Richtervertreter je ein Drittel der Posten besetzen. Doch Magyar vertröstet bislang auf den Prozess zur Erarbeitung einer neuen Verfassung, der im Herbst beginnen und spätestens bis 2030 abgeschlossen sein soll, wenn die nächste reguläre Parlamentswahl ansteht.
Ans Verfassungsgericht weggelobt?
An der Nominierung des Antikorruptionskämpfers Ligeti entspann sich in den letzten Tagen noch eine weitere Debatte: Der bekannte Jurist hatte sich auch um die Leitung des „Nationalen Amtes zur Rückgewinnung von Vermögen“ (NVVH) beworben, dessen Einrichtung Magyar nach der Wahl versprochen hatte, um den Milliarden hinterherzuspüren, die während der Fidesz-Herrschaft veruntreut worden sein sollen.
Den Posten erhielt aber nicht der erfahrene Praktiker Ligeti, sondern die Politikprofessorin Anna Unger, was teils heftig kritisiert wurde. Mit der Wahl ans Verfassungsgericht, so schien es, wollte sich die Regierungspartei nun des Problems elegant entledigen, indem man Ligeti auf eine formell höhere Position weglobte.
Dass die Politologin Unger bei der Führung der Vermögensschutzbehörde den Vorzug vor dem Juristen Ligeti bekam, sehen einige Beobachter auch als Zeichen, dass das Amt eher als politische Showveranstaltung für die Bürger geplant sein könnte denn als effektives Organ der Strafverfolgung.
„Es war eines der wichtigsten Wahlversprechen Magyars, veruntreutes Geld zurückzubekommen und die Täter zu bestrafen“, sagt der ungarische Verfassungsrechtler Péter Techet, der am Wiener Institut für den Donauraum und Mitteleuropa forscht. „Aber Magyar weiß selbst, dass die Justiz kompliziert und langsam arbeitet.“ Da könne eine Behörde, die eher politisch denke, schnellere Resultate liefern und so Druck von der Regierung nehmen.
