Erinnern Sie sich noch an das Schlüsseljahr 2015? Im Spätsommer erlebten wir noch „Refugees Welcome“-Kampagnen, Menschen, die die Flüchtlinge an den Bahnhöfen mit Kuscheltieren begrüßten. Wenige Wochen darauf setzte bereits eine Mentalität ein, die diejenigen, die vor Terror und Gewalt geflohen waren, für alles verantwortlich machte, was in unserem Land schieflief. Auch hier war es weniger die Faktenlage als vielmehr die Überhitzung des Gefühls, welche aus berechtigter Wut über die fehlende Unterstützung für die Kommunen eine überzogene Dauerempörung gegen das Fremde machte.
Auch heute, über ein Jahrzehnt später, krankt die Debatte an der falschen Vermischung von Flucht und Einwanderung und an der mangelnden Fähigkeit, tatsächliche Probleme auszusprechen und von vorgeschobenen zu trennen. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Im Jahr 2025 lebten rund 21,8 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte hier. Das ist etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt werden bis 2035 ohne Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland sieben Millionen Beschäftigte fehlen.
Einwanderung per se ist nicht das Problem
Das tut unserer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit massiven Schaden an, gefährdet unseren Wohlstand und stellt unsere Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Fakt ist: Einwanderung per se ist nicht das Problem. Im Gegenteil. Wir brauchen Einwanderung in den Arbeitsmarkt, und zwar nicht aus Nächstenliebe, sondern aus nacktem Eigeninteresse. Fragen Sie einmal diejenigen, die etwa selbst oder im familiären Umfeld auf die Hilfe von Pflegekräften angewiesen sind. Die meisten werden Ihnen das bestätigen.
Gleichzeitig hat der Staat jedoch versagt. Nicht erst im Jahr 2015. Während des Wirtschaftsbooms der Fünfziger- und Sechzigerjahre warb die Bundesrepublik im Ausland Arbeitskräfte an, kümmerte sich dann aber nicht um die Integration derer, die nach dem Ende ihrer Vertragszeit blieben. Das war damals im Übrigen nur eine Minderheit. Die meisten kehrten in ihre Heimatländer zurück. Doch die, die hier waren, bauten sich ihr Leben auf – mit sehr wenig staatlicher Unterstützung. Gekümmert hat sich schon damals nicht der Staat, sondern die Zivilgesellschaft: Betriebe und Gewerkschaften, Kirchen und Sportvereine, Nachbarn. „Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen“, sagte Max Frisch.
Ein Staatsversagen, dessen Wunden bis heute nicht verheilt sind
Aus dieser Nachlässigkeit des Staates wurde Blindheit – der Nährboden jeder populistischen Debatte. Weder hat der Staat bei der Integration geholfen und hingeschaut, noch hat er Ausländer ausreichend geschützt. In den Neunzigern, kurz nachdem meine Familie und ich in Frankfurt heimisch wurden, explodierte die rassistische Gewalt mit Ausschreitungen wie in Rostock-Lichtenhagen. Ich erinnere mich noch gut an Solidaritätsdemonstrationen, an Menschenketten mit Kerzen und daran, dass ein Pfarrer aus der Nachbarschaft einen Button trug mit der Aufschrift „Mein Freund ist Ausländer“. Der gesellschaftliche Aufschrei überdeckte den Rechtsterrorismus, der aber nicht verschwand. Im Gegenteil: Zwischen 2000 und 2006 kam es zur NSU-Mordserie. Anfangs wurde verunglimpfend von „Dönermorden“ gesprochen, die in Wahrheit rassistisch motivierter Terror von Rechtsextremisten waren. 2011 erst wurden die Terroristen enttarnt. Ein Staatsversagen, dessen Wunden bis heute nicht verheilt sind.

Und dann also das Jahr 2015. Wieder staatliches Nichtkümmern, wieder Blindheit vor Problemen, wieder das Gefühl von Kontrollverlust. Auch hier nahm das Gefühl wieder überhand. Hatten die Bürger noch Vertrauen in den Staat? Ein Staat, der die Kontrolle über seine Grenzen nicht hat, verliert das Vertrauen der eigenen Bevölkerung. Apropos Grenzen: Europa ist ein Wunder der Freiheit, der Sicherheit und des Wohlstands. Unsere Freizügigkeit des Personenverkehrs gibt uns einen Raum, in dem im Gegensatz zum Rest der Welt die Zäune nicht immer höher gezogen werden, keine Schlagbäume Touristen stundenlang an der Grenze anstehen lassen. Aber dieser Raum muss geschützt werden.
Deshalb hat sich Europa eine Grenzschutzagentur namens Frontex gegeben. Diese führt das gemeinsame europäische Grenzschutzmanagement aus. Das ist ein exekutives Handeln, das der parlamentarischen Kontrolle unterliegen sollte. Wenn es Vorwürfe zu Machtmissbrauch und Rechtsbruch durch diese Behörde gibt, müssen diese rechtsstaatlich aufgeklärt werden, wie bei jeder anderen Behörde auch. Das ist derzeit leider nicht ausreichend der Fall. Das zu korrigieren, ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Trotzdem bleibt der Schutz der Außengrenze richtig. Gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus und ja, auch gegen illegale Migration.
Illegale Migration muss ein Staat bekämpfen. Wenn die EU diese staatliche Aufgabe nicht annimmt, dann verspielt sie – und damit auch ihre Mitgliedstaaten – das Vertrauen in ihre Handlungsfähigkeit. Deutschland hat seine Grenzkontrollen beim Eintritt in den Schengenraum aufgehoben, nicht zuletzt, weil der freie Verkehr von Personen und Gütern zentral ist für unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand. Bedingung dafür ist aber, dass die Grenzen der EU gut geschützt sein müssen, wenn wir Sicherheit und Recht aufrechterhalten wollen.
Kommunen kommen an ihre Grenzen
Gleichzeitig stellt sich bei der Integrationsarbeit die Frage nach den Kapazitäten. An vielen Orten wurden diese überstrapaziert. Kommunen kommen an ihre Grenzen. Ihnen fehlt es an Geld, Wohnraum und Personal für die Integrationsarbeit in Schulen oder Kindertagesstätten. Und dieser Mangel lässt sich nicht über Nacht aufheben. Wenn der Sportunterricht lange ausfällt, weil die Turnhalle der Schule zum Schlafplatz für Flüchtlinge umgewidmet wird, dann sind Bedenken dabei erst einmal kein Rassismus, sondern die sehr nachvollziehbare Sorge von Eltern um eine gute Entwicklung ihrer Kinder.
Der alte Slogan „Kein Mensch ist illegal“ ist richtig, weil der Mensch an sich in der Unantastbarkeit seiner Würde nicht als legal oder illegal bezeichnet werden kann. Doch wenn es um den Aufenthalt in Deutschland ohne gesetzliche Grundlage geht, reden wir nicht über den Menschen, sondern über seinen Aufenthaltsort. So steht es im Gesetz. Gesetze kann man ändern, wenn es dafür Mehrheiten gibt. Doch sie haben stets ihre Gültigkeit, ob man es jeweils mag oder nicht. Das anzuerkennen, ist Teil eines rechtsstaatlichen Verständnisses.
Wir dürfen nicht vergessen: Humanität braucht Steuerung und Ordnung, denn Chaos kann sehr inhuman sein. Und Chaos zerstört die breite Zustimmung für den Schutz der Schutzbedürftigen, und zwar dann, wenn Rechtsbruch keine Konsequenzen hat. Wenn Menschen auf Mittelmeerinseln auf Müllhalden leben und jahrelang keine Prüfung ihres Asylersuchens erfahren, dann ist das weder human, noch sorgt es für die Akzeptanz der angestammten Bevölkerung.
„Aber der Rechtsbruch von Merkel!“, werden nun manche rufen. Ich weiß bis heute nicht, welcher Gesetzesverstoß damit gemeint ist. Es gibt in Deutschland ein Grundgesetz. Das Grundgesetz sagt: Politisch Verfolgte genießen Asyl. Durch die Veränderung des Grundgesetzes in den Neunzigerjahren wurde hinzugefügt: Dies gilt nicht, wenn sie durch ein sicheres Land gekommen sind. Sonst hätten sie ja dortbleiben können. Viele finden das bis heute nicht richtig, denn ein sicheres Land in der Mitte Europas kann zwar sicher sein, hat aber vielleicht kein Asylrecht. So ist jedoch nun mal die Grundgesetzlage. Gleichzeitig gilt: Wenn jemand keinen offiziellen Rechtsanspruch auf Asyl hat, aber aus anderen Gründen Schutz bekommt, ist das kein Rechtsbruch.
Omid Nouripour: „Empört euch nicht!“. Ullstein Verlag, Berlin 2026. 160 S., geb., 18 Euro.
