
Als Peter Singer im F.A.Z.-Fragebogen gefragt wurde, was für ihn das größte Unglück sei, antwortete er: „Als Anwalt einer ‚Tötungsethik‘ karikiert und zum Schreckgespenst gemacht zu werden von einigen Deutschen, die meine Bücher offenbar nicht gelesen haben oder über die in ihnen angesprochenen unvermeidlichen Probleme nicht ernsthaft nachgedacht zu haben.“ Hintergrund dieser Aussage waren die Störaktionen, Proteste und Ausladungen, denen sich Singer bei geplanten Auftritten in Deutschland Anfang der Neunzigerjahre gegenübersah. Als Tabubruch wurden seinerzeit die Konsequenzen empfunden, die der australische Philosoph seinem Präferenzutilitarismus für die Bioethik entnahm, für das Lebensrecht von Neugeborenen, für gattungsbezogene Schutzkonzepte menschlicher Lebewesen, welche der Artikulation von Präferenzen nicht fähig sind, ohne sie deshalb notwendigerweise nicht zu haben.
Unter dem Stichwort des Speziesismus behauptete Singer, der in Oxford promoviert wurde, in Melbourne und an der Princeton University lehrte, einen ungebührlichen Geltungsanspruch des Menschen im Verhältnis zu den anderen Tieren. Diese Vorrangstellung gelte es zu bestreiten, indem angenommene Speziesgrenzen systemisch abzubauen seien, wie Singer dies in seinem Manifest „Animal Liberation“ bahnbrechend für die Tierrechtsbewegung ausbuchstabierte.
„Tötung eines Schimpansen schlimmer als eines schwer geistesgestörten Menschen“
Philosophisch knüpfe man damit, so Singer, nur an die inzwischen breit aufgefächerte Kritik der Anthropozentrik an, an die Distanznahme zu einem Menschenzentrismus (Krone der Schöpfung), der nicht beachte, dass die Trennung zwischen Mensch und Natur eine künstliche, entwicklungsgeschichtlich zufällige sei. Für entsprechende Skandalisierungen sorgten dann aus dem Zusammenhang herausgebrochene Sätze wie der folgende, und für ergänzende Relativierungen, Erklärungen war es dann jeweils schon zu spät: „So scheint es, dass etwa die Tötung eines Schimpansen schlimmer ist als die Tötung eines schwer geistesgestörten Menschen, der keine Person ist.“ Behindertenverbände wiesen darauf hin, dass Singers Erläuterungen, auf denen er bestand, die verhandelten Sachen regelmäßig nur noch anstößiger machten. Singer wiederum verteidigte sich mit dem Rassismusvorwurf an die Adresse der Speziesinteressenten, der ihm zurückgereicht wurde mit dem Hinweis, er vertrete einen merkmalsbezogenen Menschenwürdebegriff, welcher einen rassistischen Bewertungsmodus nach sich ziehe.
Es ist Singers Verdienst, die Menschenwürde noch in ihrer Negation als eine absolute regulative Idee recht eigentlich erst begrifflich geschärft zu haben. Denn als politische Idee ist Menschenwürde nichts, woran man glauben müsste, man setzt sie voraus, um der Barbarei zu entgehen. Solchen Dezisionismus, dem die Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung als Taburaum der Menschenwürde gilt, lehnt Singer ab und macht ihn dadurch markant. Einem pauschal anzunehmenden Würdeschutz der Gattungsmitglieder setzt Singer die subtilste Abwägung von Präferenzen in jedem Einzelfall entgegen.
Doch schützt der Taburaum Gattungswesen im Konfliktfall überhaupt? Der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel hat die Grenzen der rechtlichen und moralischen Schutzbehauptung auch unabhängig von Singers Einsprüchen als „Selbstwiderspruch“ aufgezeigt. Im Blick auf das ungeborene Leben werde das Menschenwürdepostulat unserer Verfassung durch den Abgleich mit rechtspraktische Wirkungsforschung ad absurdum geführt, so Merkel. Singer, der unter dem Titel „Effektiver Altruismus“ Leitsätze auf ihre Effizienz hin abklopft, witterte hinter der robusten Abwehr-Rhetorik seiner Speziesismus-Kritik zu Recht eine offene rechtliche Flanke. Heute wird er achtzig Jahre alt.
