
Die Aufarbeitung der Corona-Jahre ist einen Schritt vorangekommen. Verschwörungstheoretiker, die diesen Prozess vor dem Landgericht Hamburg verfolgt haben, werden indes nicht zufrieden sein: Die Pressekammer gab dem Virologen Christian Drosten recht. Er hatte sich gegen ein Interview gewehrt, das der Physiker Roland Wiesendanger im Jahr 2022 dem Magazin „Cicero“ gegeben hatte; der Urteilstext liegt der F.A.Z. vor (Az. 324 O 518/24; noch nicht rechtskräftig).
Das Magazin „Cicero“ war nicht am Prozess beteiligt
Danach darf Wiesendanger nicht mehr behaupten, Drosten „habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht“, und eine von Drosten mitbegründete Bewegung habe das Ziel gehabt, „die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten“. Das Magazin „Cicero“ selbst war nicht Prozessbeteiligter; das offline genommene Interview „Stammt das Coronavirus aus dem Labor – ‚Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt‘“ ist auf der Website des Magazins weiterhin nicht abrufbar. Stattdessen heißt es dort: „Cicero prüft die einzelnen Punkte derzeit juristisch und wartet auch die inhaltlichen Ergebnisse der Auseinandersetzung zwischen Christian Drosten und Roland Wiesendanger ab. Wir werden zu gegebenem Zeitpunkt reagieren.“ Wie die F.A.Z. gehört hat, will das Magazin abwarten, bis Rechtskraft vorliegt.
Inhaltlicher Streitpunkt der Auseinandersetzung war der Ursprung des Virus. „Ich habe stets die wissenschaftliche Auffassung vertreten, dass eine Laborherkunft des Coronavirus möglich sei, die besseren Gründe aber für einen natürlichen Ursprung des SARS-CoV-2-Virus sprächen“, wird Drosten im Urteil zitiert. Wiesendanger entgegnete, er habe nicht selbst von einer gezielten Täuschung gesprochen, sondern nur auf eine entsprechende Frage „so ist es“ gesagt. Dieser Kontext müsse berücksichtigt werden.
Das Gericht erkennt einen Tatsachenbehauptung
Eine Interviewfrage des Magazins hatte gelautet: „Nun werfen Sie diesen Virologen – zu denen auch Herr Drosten zählt – aber nicht nur vor, sich geirrt, sondern die Öffentlichkeit gezielt getäuscht zu haben.“ Wiesendangers Antwort begann mit der Aussage: „So ist es.“ Bei der Äußerung handele es sich, meint Wiesendanger, um ein Werturteil; „so ist es“ sei eine vorangestellte Schlussfolgerung. Dass er nur seine persönliche Auffassung darlege, zeige auch die Formulierung „meines Erachtens“ am Ende der Antwort.
Das Landgericht Hamburg sieht in den Äußerungen allerdings nicht eine Wertung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Durch die Zustimmung zur Aussage, Drosten habe sich „nicht nur (…) geirrt, sondern die Öffentlichkeit gezielt getäuscht“, werde das Vorliegen einer Lüge betont. „Worin genau die Täuschung gelegen haben soll, teilt Wiesendanger in dem Interview dann gar nicht mit“, heißt es im Urteil: „Für den Leser erscheint es sowohl möglich, dass er Drosten vorwirft, positiv gewusst zu haben, dass das Virus im Labor entstanden sei, und er nun wider besseres Wissen behauptet, dass das Virus nicht im Labor entstanden sei. Es erscheint auch möglich, dass der Vorwurf darin liegt, dass Drosten gewusst habe, dass das Virus zumindest möglicherweise im Labor entstanden sei, und er nun aber gegenüber der Öffentlichkeit behaupte, dass feststehe, dass es nicht im Labor entstanden sei. Beide Deutungsvarianten beinhalten allerdings eine Behauptung über eine innere Tatsache, nämlich eine entsprechende positive Kenntnis Drostens.“
Die Signalworte „meines Erachtens“ könnten Wiesendanger nicht entlasten. Sie beseitigten nicht das zuvor entstandene falsche Verständnis. Der Bonner Wissenschaftsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz sagt zur F.A.Z.: „Es ist gut, dass das Gericht zur Unterlassung wahrheitswidriger Behauptungen verpflichtet. Letztlich wird hier aber ein Konflikt im Äußerungsrecht privatisiert. Die wahrheitswidrigen Äußerungen wurden von einem Universitätsprofessor getätigt, der zwar, als Festkörperphysiker, fachlich gar nicht kompetent in den komplexen Fragen der Virologie ist, aber durch sein Amt epistemische Autorität in Anspruch nahm. Es wäre auch eine Verantwortung der Universität, gegen Beamte disziplinarisch vorzugehen, die sich zu rein spekulativen Behauptungen und unbelegten Anschuldigungen in der Öffentlichkeit hinreißen lassen. Dies schädigt das Ansehen der Universität und der Wissenschaft im Allgemeinen.“
