Michael Kotlikoff, der Präsident der Cornell, hat die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer Studentin an der US-Eliteuniversität als »zutiefst beunruhigend« bezeichnet. »Mir schmerzt das Herz, wenn ich daran denke, was sie durchgemacht hat«, sagte er in einem Video. Was der ehemaligen Studentin im Oktober 2024 passiert sei, werde die Gemeinschaft in Cornell lange belasten.
»Dies war eine der schwierigsten Wochen in unserer Geschichte«, sagte Kotlikoff, der seit März 2025 der Präsident der Universität ist und zuvor acht Monate lang als Interimspräsident fungierte. Der Vorfall werfe »herzzerreißende und beunruhigende Fragen zu sexueller Gewalt, Entmenschlichung und Aspekten der Partykultur, des Alkohol- und Drogenkonsums« auf.
Eine ehemalige Studentin der renommierten Universität wirft sieben Männern vor, sie in einem Haus der Studentenverbindung Chi Phi auf dem Gelände der Universität sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Ihr seien Alkohol und Drogen beigeführt worden. Sie war damals 20 Jahre alt und wandte sich nach eigenen Angaben rund drei Wochen nach dem Vorfall an die Polizei auf dem Campus. Ihre Aussagen kurz nach dem Vorfall führten nicht zu einem Verfahren.
Unipräsident unterstützt neue Ermittlungen
Die örtlichen Behörden sehen sich Kritik ausgesetzt, seit die Frau im September eine Zivilklage eingereicht hat und der Vorfall große Aufmerksamkeit bekam. Neu veröffentlichte Informationen hätten »ernste Fragen« zur Untersuchung durch die Campuspolizei und zur Entscheidung des zuständigen Bezirksstaatsanwalts aufgeworfen, den Vorfall nicht strafrechtlich zu verfolgen, sagte New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul. Sie beauftragte die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates mit den Ermittlungen.
Kotlikoff sagte, dass er die Ermittlungen unterstütze. Er räumte zugleich ein, dass auf dem Campus seit Bekanntwerden der Vorwürfe vermehrt Misstrauen herrscht. Er versprach, dass die Universitä künftig transparenter agieren und ergriffene Maßnahmen besser erläutern werde. Zugleich verwies er auf »rechtliche und datenschutzrechtliche Grenzen« in dem Fall.
