
Christa Pike ist auch für viele Gegner der Todesstrafe kein einfacher Fall. Pike war 18 Jahre alt, als sie 1995 gemeinsam mit anderen die 19-jährige Colleen Slemmer folterte und ermordete. Die Tat in Tennessee war außergewöhnlich grausam, Pike gestand. Anders als bei manchen anderen Todeskandidaten steht nicht ihre Schuld zur Debatte, sondern die grundsätzliche Frage, was der Staat mit einem Menschen tun darf, der Entsetzliches getan hat.
Der Staat Tennessee versuchte am 30. September, Pike mit Pentobarbital hinzurichten. Auch nach zwei Dosen atmete sie weiter, wurde ins Krankenhaus gebracht und dort offiziellen Angaben zufolge lebensrettend behandelt. Gouverneur Bill Lee stoppte vorerst weitere Hinrichtungen und ordnete eine Untersuchung an.
„Eine Perversion der Beziehung von Staat und Bürger“
Die gescheiterte Hinrichtung ist nicht nur Anlass für Gegner der Todesstrafe, ihre grundsätzliche Kritik zu erneuern. Das Land, in dem 23 Bundesstaaten und das District of Columbia keine Straftäter mehr exekutieren, ist in dieser Frage tief gespalten. Und die grundsätzlichen Zweifel reichen über liberale Bundesstaaten hinaus. Das zeigt etwa das Beispiel des republikanischen Gouverneurs von Ohio, Mike DeWine. DeWine war Senator und Generalstaatsanwalt, hatte selbst am Todesstrafengesetz seines Bundesstaates mitgewirkt. Im Juni diesen Jahres forderte er dessen Abschaffung. Hinrichtungen erfüllten keine abschreckende Wirkung, so lautet eines von DeWines Argumenten, dem sich andere Republikaner in Ohio anschlossen.
Wie weit der Streit ins konservative Amerika reicht, zeigt auch der Umgang des rechtskonservativen Magazins „National Review“ mit dem Fall Pike. Veröffentlicht wurden zwei Perspektiven: Charles C.W. Cooke bezeichnete sich „intellektuell“ als Gegner der Todesstrafe, er wünsche jedoch, Tennessee hätte Pike erfolgreich hingerichtet. Vahaken Mouradian schrieb, er teile Cookes moralisches Urteil über Pike. Der Staat solle aus seiner Sicht aber nur dann tödliche Gewalt einsetzen, wenn jemand eine unmittelbare Gefahr darstelle. Pike sei keine Gefahr mehr. Hinrichtungen seien eine „Perversion der Beziehung von Staat und Bürger“.
Ärzte gegen die Todesstrafe
Noch grundsätzlicher ist der Konflikt mit der amerikanischen Medizin, deren wichtigste Berufsverbände auf Bundesebene die Beteiligung an Exekutionen ablehnen. Vor Pikes geplanter Hinrichtung per Giftspritze beschrieb der Medizinethiker Matthew Wynia von der University of Colorado gegenüber „KFF Health News“ einen aus seiner Sicht breiten Konsens: Die Medizin solle sich nicht an staatlichem Töten beteiligen. Wynia verwies auf Zwangssterilisationen und unethische Syphilis-Studien in den USA und auf Mord und Folter durch Ärzte im nationalsozialistischen Deutschland.
Ähnlicher Widerstand kommt aus der Pharmaindustrie. Pfizer und andere Hersteller lassen sich beim Vetrieb von Medikamenten zusichern, dass diese nicht für Hinrichtungen verwendet werden. So haben Pharmaunternehmen Teile der regulären Lieferwege verschlossen. Ärzte und Hersteller wehren sich also dagegen, für das Bild einer vermeintlich „humanen Exekution“ herzuhalten. Manche Bundesstaaten weichen auf andere grausame Hinrichtungsmethoden aus. Tennessee reagiert mit Intransparenz: Die Behörden machen keine Angaben darüber, woher das bei der gescheiterten Exekution von Pike verwendete Pentobarbital stammte.
Trotz des wachsenden Widerstandes befürwortet immer noch eine Mehrheit der Amerikaner die Todesstrafe für verurteilte Mörder. Laut einer Pew-Umfrage aus diesem Jahr sprachen sich 66 Prozent der Befragten dafür aus, unter Republikanern waren es 84 Prozent. Gleichzeitig glaube nur ein Viertel der Amerikaner, das System sei ausreichend gegen die Hinrichtung Unschuldiger gesichert.
Pike war bei ihrer Tat 18 Jahre alt und verbrachte anschließend drei Jahrzehnte im Gefängnis. Der Resozialisierungsgedanke spielt in amerikanischen Debatten über den Fall indessen eine geringere Rolle, weil das Strafziel Resozialisierung in den USA allgemein schwächer gewichtet ist als in Deutschland. Auch die Menschenwürde legt das amerikanische Recht anders aus.
Deswegen dreht sich die Diskussion in Teilen der USA nach Pikes gescheiterter Hinrichtung mehr um die Giftspritze als um die Frage, ob sich der Staat das verständliche individuelle Vergeltungsbedürfnis des Einzelnen vollständig und bis zur letzten Konsequenz zu eigen machen darf. Aus Sicht des deutschen Rechts lässt sich die vom Bundesverfassungsgericht als „unverfügbar“ beschriebene Menschenwürde auch im extremsten Fall nicht verwirken, im Gegensatz zur Freiheit.
