
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen die unterbrochene Werbung, die das Portal Nius auf Bussen und in U-Bahn-Haltestellen der BVG geschaltet hatte, vorerst nicht wieder aufnehmen. Das verfügte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Zwischenbescheid.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte entschieden (VG 1 L 215/26), dass die BVG die Werbung wieder zulassen und Äußerungen über den Nius-Chefredakteur Julian Reichelt öffentlich zurücknehmen muss. Die BVG hatte die Nius-Reklame nach Protesten unter anderem der Organisation Campact gestoppt, auf die „Sicherheitslage“ verwiesen und sich darauf berufen, Reichelt habe einen Social-Media-Post veröffentlicht, der den Eindruck vermittelte, ein Motiv der Werbekampagne wiederzugeben, und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Reichelt hatte geschrieben: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ und dazu ein KI-Bild verbreitet, das man so deuten konnte, auch damit werde bei der BVG geworben.
Diese Einlassung, befand das Verwaltungsgericht, halte „die Grenzen der Meinungsfreiheit ein“ und sei nicht rechtswidrig. Die BVG könne sich nicht darauf berufen, hier liege ein Gesetzesverstoß vor, und deshalb müsse sie die Werbekampagne des Portals Nius beenden. Das Gericht wies die BVG an, Nius und dessen Betreibergesellschaft Vius innerhalb von sechs Monaten einen Ersatzzeitraum für 250 U-Bahn-Plakate anzubieten.
Gegen diesen Beschluss legte die BVG Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Über diese ist noch nicht entschieden, doch hat das OVG Berlin-Brandenburg verfügt, wie das Gericht auf Anfrage der F.A.Z. bestätigt, dass die BVG die Nius-Werbung vorerst nicht zulassen muss – bis in der Sache entschieden ist. Dass die BVG mit ihrem Urteil über den Post des Nius-Chefredakteurs nach Ansicht des Verwaltungsgerichts falschlag, müsse indes mitgeteilt werden. Der Aufforderung ist die BVG inzwischen mit einer Pressemitteilung nachgekommen.
