
Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat gegen die „Bunte“ eine Gegendarstellung erwirkt, welche die im Burda-Verlag erscheinende Zeitschrift in ihrer nächsten Ausgabe auf der Titelseite abdrucken muss.
Das Blatt hatte Mitte Juli mit der vermeintlichen Nachricht getitelt: „Katherina Reiche & Karl-Theodor zu Guttenberg: Liebes-Aus! Woran ihre Beziehung jetzt zerbrach“. Eine Woche darauf hatte sich die „Bunte“ selbst dementiert und die Schlagzeile gebracht: „Wir sind weiterhin ein Paar“. Doch diese Volte verfing vor dem Landgericht Offenburg nicht. Das Blatt muss auf dem Cover Guttenbergs gegendarstellende Sätze bringen: „In ,Bunte’ vom 16.07.2026 heißt es auf der Titelseite über mich: ,Katherina Reiche & Karl-Theodor zu Guttenberg Liebes-Aus! Woran ihre Beziehung zerbrach’. Hierzu stelle ich fest: Meine Beziehung ist nicht zerbrochen“ (Az. 2 O 170726).
„Bunte“ argumentiert mit ChatGPT
Vor Gericht hatte die „Bunte“ versucht, ihre Geschichte als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung auszuweisen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche habe dem Blatt gegenüber ihre Beziehung zu Guttenberg für sich „neu bewertet“. Ein „Liebes-Aus“ könne nicht „im Sinne eines binären Zustands (ja/nein) ermittelt“ und schon gar nicht mit einem zivilprozessualen Beweis bestimmt werden. Dass es hier nicht um eine Tatsachenbehauptung gehe, zeige schon, wie eine KI wie ChatGPT auf die Frage antworte und meine, dass „derartige gefühlslastige Äußerungen“ nicht gegendarstellungsfähig seien.
Karl-Theodor zu Guttenberg stellte schlicht fest, dass es sich hier um eine falsche Tatsachenbehauptung handele und die zweite Titelei der „Bunte“ nicht eine freiwillige Richtigstellung darstelle, weil das Blatt nicht einräume, mit dem ersten Bericht falsch gelegen zu haben.
Das Landgericht Offenburg folgte der Ansicht des von dem Medienanwalt Christian Schertz vertretenen Karl-Theodor zu Guttenberg und machte die Meinungsäußerungs- und ChatGPT-ist-der-Maßstab-Volte der „Bunte“-Anwälte nicht mit. Hier liege eindeutig die Tatsachenbehauptung vor, die Beziehung zwischen Katherina Reiche und Karl-Theodor zu Guttenberg sei „zerbrochen“. Die angeblich recherchierten „Ergebnisse eines KI-Tools“ gingen „am Kern der Sache“ vorbei, denn hier gehe es um eine – vermeintliche – konkrete Nachricht. Die angebliche „Richtigstellung“ der Zeitschrift schlage auch nicht durch, weil das Blatt dabei nicht ausreichend auf seine ursprüngliche Berichterstattung Bezug genommen habe.
Gegen die per einstweiliger Verfügung ergangene Entscheidung kann die „Bunte“ in Berufung gehen.
