Bundeskanzler Friedrich Merz hat jetzt mehrfach und öffentlich ausgeschlossen, die Vertrauensfrage zu stellen oder eine Minderheitsregierung zu führen. Dass er das überhaupt ausspricht, zeigt, wie angespannt seine Lage ist. Wer so redet, ist politisch nicht stark, sondern schwach. Es ist ein offenbar notwendiger Versuch, die Gerüchte und Szenarien zu kontern, die gerade durch Berlin wabern, befeuert von allen möglichen Interessierten und einigen Medien.
Dabei ist die Position des Kanzlers recht gut gesichert, jedenfalls, wenn man sich einmal die Mühe macht, in die Verfassung zu schauen. Das Grundgesetz schützt den Regierungschef, er soll, wenn irgend möglich, Herr des Verfahrens bleiben. Es gibt nur zwei Wege, wie ein Kanzler sein Amt verlieren kann: entweder er tritt zurück. Oder es findet sich eine Mehrheit im Bundestag, die einen anderen Mann, eine andere Frau ins Kanzleramt wählt – das sogenannte »konstruktive Misstrauensvotum«. Alle Spekulationen, eine Minderheitsregierung zu bilden und zugleich den Kanzler auszuwechseln, also irgendwie Jens Spahn oder Markus Söder zu installieren, sind ziemlich grotesk. Mit der geltenden Verfassung ließen sie sich nur schwer realisieren.
