In vielen Fußballstädten fließt an Bundesligaspieltagen Alkohol – auch unterwegs. Ein neues Verbot könnte das ändern. Und was gilt eigentlich in Stadien? Ein Überblick
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Die neue Bundesligasaison beginnt. Zur Eröffnung der Spielzeit am Freitagabend treffen sich der VfB Stuttgart und Titelverteidiger FC Bayern München, der ohne den zuletzt von epileptischen Anfällen betroffenen Jamal Musiala auskommen muss. Nicht nur die Fußballspieler müssen sich auf neue Bedingungen einstellen, sondern auch viele Fans – vor allem bei Auswärtsspielen. Denn die Deutsche Bahn will den Alkoholkonsum aus den Bahnhöfen verbannen, spätestens ab Mitte Oktober. Welche Regeln gelten künftig? Wer soll Verstöße ahnden? Und darf man in Zügen und Stadien weiter trinken?
Wo ist Alkohol in Bahnhöfen künftig verboten?
Alle 5.400 Bahnhöfe in Deutschland sollen alkoholfrei werden. Das hat die Deutsche Bahn, deren Tochterunternehmen DB InfraGO die Personenbahnhöfe betreibt, im Juli beschlossen. Demnach darf an Bahnsteigen und in Bahnhofshallen kein Alkohol mehr getrunken werden. Zumindest in größeren Städten dürften viele Fans in Bahnhofskneipen ausweichen. Denn die dürfen weiterhin Alkohol ausschenken. Auch die Mitnahme von Alkohol bleibt erlaubt. Wer eine ungeöffnete Flasche Bier in der Hand hält, muss also nicht mit einer Strafe rechnen.
Ab wann gilt das Verbot an Bahnhöfen?
Spätestens zum 15. Oktober will die Deutsche Bahn den Alkoholkonsum an Bahnhöfen bundesweit ahnden. Vorerst gelten aber keine einheitlichen Regelungen. An 30 Bahnhöfen ist Alkohol bereits untersagt. Darunter sind einige wichtige Drehkreuze, etwa die Hauptbahnhöfe in Hamburg, München, Düsseldorf, Köln und Dortmund. Am 1. September folgen der Berliner Hauptbahnhof sowie der Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen, außerdem die Hauptbahnhöfe der Zweitligisten Braunschweig und Kiel.
Die uneinheitliche Handhabe hat ihren Grund: Die Deutsche Bahn beruft sich auf ihr Hausrecht als Betreiberin der Bahnhöfe. Um die jeweils geltenden Hausordnungen anzupassen, muss sich die Bahn mit den örtlichen Behörden abstimmen. Das kann schneller gehen oder langsamer.
Wer soll das Alkoholverbot durchsetzen?
Wer sich nicht an das Alkoholverbot hält, muss das Bahnhofsgelände umgehend verlassen, sagt die Deutsche Bahn. Bei mehrfachen Verstößen werde ein Hausverbot erteilt. Aber wer soll das kontrollieren und mögliche Verstöße ahnden? Immerhin geht es um 5.400 Bahnhöfe.
Bisher ist offenbar nicht geklärt, wer diese Mehrarbeit leisten soll. Rechtlich gesehen ist die Deutsche Bahn mit ihrem Tochterunternehmen DB Sicherheit selbst verantwortlich, weil sie das Verbot auf ihr Hausrecht gründet. Vor allem bei Fußballspielen fordert die Bahn aber Unterstützung von Polizei und Sportverbänden. »Um das Alkoholkonsumverbot an den Bahnhöfen durchzusetzen, gehen wir
bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen mit Augenmaß vor«, teilte das Unternehmen mit. »Polizei und DB Sicherheit sind im Bahnhof sichtbar präsent und deeskalieren, falls nötig.«
Ob diesen Plänen entsprochen wird, ist fraglich. Die Bundespolizei im Land Nordrhein-Westfalen teilte bereits mit: Für die erhebliche personelle Mehrbelastung, die das Alkoholverbot schaffe, sei allein die Deutsche Bahn zuständig. Die Absage der Bundespolizeibehörde ist ein Rückschlag für die Pläne der Bahn, denn sie übernimmt grundsätzlich die polizeilichen Aufgaben an Bahnhöfen. Und Nordrhein-Westfalen richtet in der kommenden Spielzeit immerhin jedes dritte Bundesligaspiel aus.
Die Bundespolizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert, das Verbot sei nicht durchsetzbar. »Es muss von Beginn an deutlich werden, die Bundespolizei
hat hier nicht die Verantwortung und ist für die Durchsetzung dieses
Verbots nicht zuständig«, sagte der Bundesvorsitzende Manuel Ostermann. Die größte deutsche Polizeigewerkschaft, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), befürwortete dagegen die Pläne. Allerdings sieht auch die GdP die Zuständigkeit für Kontrollen bei der DB Sicherheit. In den Aufgabenbereich der Bundespolizei falle es, wenn Straftaten begangen würden und Platzverweise und Hausverbote durchgesetzt
werden müssten. Deshalb müsse die Polizeibehörde personell verstärkt werden, teilte ein Sprecher mit.
Warum will die Bahn Alkohol überhaupt verbieten?
Indem sie den Alkoholkonsum in Bahnhöfen unterbindet, will die Bahn für mehr Sicherheit sorgen. Sie komme damit den Wünschen von Fahrgästen, aber auch von Mitarbeitern nach. »Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt«, teilte die Bahnchefin Evelyn Palla mit.
Vor allem in Nahverkehrszügen sahen sich Bahnangestellte zuletzt zahlreichen gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt. Die Bahntochter DB Regio spricht von 1.000 Fällen allein im ersten Halbjahr, darunter 22 schwere Körperverletzungen, beispielsweise durch Faustschläge. An Bahnhöfen zählte die Bahn im selben Zeitraum 50 Übergriffe gegen Servicemitarbeiter. Das Verkehrsunternehmen hat daher angekündigt, Mitarbeiter künftig mit stichsicheren Westen und Bodycams auszustatten, auch an Bahnhöfen.
In Bahnhöfen, in denen bereits ein Alkoholverbot gilt, wie in München oder Hamburg, komme es seltener zu Konflikten und Gewalt, sagte Palla. Außerdem falle weniger Müll an.
Gilt das Alkoholkonsumverbot auch in Zügen?
Die neuen Regelungen der Deutschen Bahn wirken sich nur auf Bahnhöfe aus, nicht auf die Züge. In Fernzügen bleibt es Fahrgästen erlaubt, Alkohol zu trinken. Bordbistros schenken weiterhin Alkohol aus, und auch mitgebrachter Alkohol darf nach wie vor verzehrt werden.
In Regionalzügen, die viele Fußballfans für ihre Anreise nutzen, gibt es dagegen keine bundesweit einheitliche Regelung. In einigen Regionen gilt ein Alkoholverbot, etwa auf mehreren Regionalexpress-Linien in Niedersachsen und Bremen. Derzeit wird diskutiert, ob das Alkoholverbot an Bahnhöfen auch auf den Nahverkehr ausgeweitet werden sollte. »Der nächste logische Schritt ist, den Alkoholkonsum im öffentlichen
Nahverkehr insgesamt zu untersagen«, sagte etwa Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach. Auch die GdP fordert eine Ausweitung des Verbots, um einen »Flickenteppich« zu vermeiden.
