
Dafür will die Bundesregierung den sogenannten Zerlegungsmaßstab speziell für diese Branche im Gewerbesteuergesetz ändern. Zerlegt werden die Steuerzahlungen von Unternehmen, wenn diese mehrere Betriebsstätten haben. Dafür werden die Anteile abhängig von den am jeweiligen Standort ausgezahlten Arbeitslöhnen berechnet. Für Rechenzentren ist dieser Maßstab ungeeignet: Ihre hohen Renditen werden mit Technik, nicht mit Menschen erwirtschaftet. Entsprechend wenig Gewerbesteuer kommt an den einzelnen Standorten an. Und das, obwohl gerade diese Gebäudeklasse viel Fläche verbraucht, überproportional viel Energie sowie Wasser benötigt und die Nachbarschaft mit Lärm, Verschattung und Abwärme belastet.
Die Einnahmen werden anders aufgeteilt
Dieser Anteil wird sich mit der Einführung des neuen Maßstabs, dessen Vorbild eine Sonderregelung für Wind- und Solarparks ist, nicht ändern – er würde lediglich anders verteilt. Die Zahlungen sollen nach der Größe der jeweiligen Rechenzentren aufgeteilt werden, als Maßstab soll statt der Löhne die „nicht redundante elektrische Nennanschlussleistung“ herangezogen werden. Das ist die Strommenge, die ein Betreiber für seinen maximalen Verbrauch bei einem Energieversorger bestellt.
Eine solche Regelung ist nach Meinung der Branche und auch aus Sicht der hessischen Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) der richtige Weg. Ganz zufrieden sind das Ministerium und die Verbände der Branche mit dem Gesetzentwurf aber nicht: Die Nennanschlussleistung ist für sie der falsche Maßstab für eine faire Verteilung. Ein vom Land Hessen beauftragtes Rechtsgutachten meldet zudem Bedenken an, ob wirklich die richtigen Unternehmen unter die Neuregelung fallen.
Auch der Verband der Digitalwirtschaft Eco sowie die German Datacenter Association sprechen sich dafür aus, als Maßstab nicht die Nennanschlussleistung, sondern die IT-Nennleistung heranzuziehen. Der Begriff beschreibt die Kapazität, die ein Rechenzentrum für den Betrieb von Servern tatsächlich hat. Andernfalls, so der Einwand, kämen einige Kommunen schon in den Genuss von Steuereinnahmen, wenn der Vertrag mit dem Versorger unterzeichnet, das Rechenzentrum aber noch nicht gebaut sei. Andere müssten dann schon früher etwas vom Kuchen abgeben. Das Ministerium wie die Verbände haben in Berlin entsprechende Stellungnahmen abgegeben und setzen sich für Änderungen des Entwurfs ein.
