
Es gibt ein Thema, auf das die Union wirklich stolz ist: die Abschaffung des Bürgergeldes. Doch die Reform droht auf halber Strecke steckenzubleiben. Denn mit der Reform verbunden ist auch das Vorhaben, dass Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, keinen Anspruch mehr haben auf die Grundsicherung. Stattdessen sollen sie etwas geringere Leistungen erhalten, solche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind monatlich etwa 120 Euro weniger.
Ukrainische Flüchtlinge würden in diesem Punkt anderen Flüchtlingen gleichgestellt. Die Bundesregierung hofft, dadurch mehr Ukrainer in Arbeit zu bringen. Die Erwerbsquote ist nämlich im europäischen Vergleich in Deutschland besonders niedrig. Von den rund 1,4 Millionen Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, darunter etwa 1,2 Millionen Schutzsuchende, erhalten etwa 657.000 Bürgergeld.
Doch es gibt massiven Widerstand der Länder gegen das sogenannte Leistungsrechtsanpassungsgesetz, obwohl die Länder die Änderung inhaltlich eigentlich befürworten. Vor allem Unionsländer sind unzufrieden mit der Umsetzung des Unionsprojekts. Es geht dabei – mal wieder – ums Geld. Wieder einmal könnte ein Projekt der Koalition im Bundesrat scheitern.
Statt des Bundes sollen Länder und Kommunen verantwortlich sein
Denn das Bürgergeld wird vom Bund gezahlt, weil die Jobcenter zuständig sind. Für Asylbewerberleistungen sind aber die Sozialämter zuständig – und damit die Kommunen und die Länder. Bei diesem Rechtskreiswechsel genannten Prozess spart der Bund also Geld. Doch weil die Finanzierungsfrage ungeklärt ist, wird der Rechtskreiswechsel nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten können. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat laufen die Verhandlungen noch.
Strittig ist vor allem die Höhe der Pauschalen, die der Bund an die Länder je Ukrainer zahlen soll. Die Zentralstelle der Landesfinanzminister (ZdL) hat nach Informationen der F.A.Z. errechnet, dass die Kosten für die Unterbringung und Asylbewerberleistungsbezüge von Ukrainern bei 13.500 Euro im Bundesschnitt liegen. Dabei soll es sich um alle Kosten handeln, die die Länder für 24 Monate je Ukrainer haben. Der Bund hat aber, wie es aus den Ländern heißt, zuletzt nur 11.500 Euro als Pauschale angeboten. Viel zu wenig, findet man besonders im Westen.
Denn der von der ZdL errechnete bundesweite Durchschnittswert sei bereits zu niedrig angesetzt, meint man dort. Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten rechnet man in eher wirtschaftsstarken Ländern mit 15.000 bis 17.000 Euro Kosten je Ukrainer. Auch wenn es sich nur um Ukrainer handelt, die ab einem Stichtag kommen (alle anderen bleiben im Bürgergeldbezug), könnte es sich schnell um zwei- bis dreistellige Millionenbeträge pro Land handeln. Zusätzliche Verärgerung rief das Angebot des Bundes hervor, allen 16 Ländern für die Verwaltungskosten 1,3 Millionen Euro zusätzlich zu zahlen. Zu wenig, finden sie. Wie so oft beim Thema Geld treten die Länder, ob SPD- oder CDU-geführt, geschlossen in den Verhandlungen mit dem Bund auf.
Länder wollen mehr Unterstützung vom Bund
In Hessen ärgert man sich, dass der Bund auf Kosten der Länder die eigenen Sparvorstellungen durchsetzen will. Faktisch zahle der Bund weniger als bislang für den Bürgergeldbezug der Ukrainer, heißt es aus der CDU-geführten Wiesbadener Staatskanzlei. Dem könnten die Länder aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht zustimmen, so die Hessen. Es handele sich um eine Frage des Konnexitätsprinzips – wer bestellt, müsse zahlen. In der Unionsfraktion im Bundestag ist man derweil genervt von den Ländern. Es seien von ihnen freche Geldsummen aufgerufen worden, heißt es.
Ein Sprecher der nordrhein-westfälischen Landesregierung weist auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz von Ende Januar hin. Darin hieß es, man bezweifele, dass „die avisierte Kostenentlastung zu einer vollständigen und dauerhaften Kompensation der Mehrkosten bei Ländern und Kommunen entsprechend der Zusicherung im Koalitionsvertrag des Bundes führen“ werde.
Zudem forderte der Bundesrat „eine transparente und nachvollziehbare Kostenfolgenabschätzung, auch für die Folgejahre“. Auf deren Basis müsse im Gesetz eine verbindliche Regelung für eine vollständige und dauerhafte Kompensation der tatsächlichen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen geschaffen werden. „Diese Stellungnahme hat Nordrhein-Westfalen – genauso wie die breite Mehrheit der Länder – unterstützt“, sagt der Sprecher der Landesregierung.
Aus der Bayerischen Staatsregierung heißt es, man unterstütze weiter das mit dem Rechtskreiswechsel verfolgte Ziel und setze sich auf allen Ebenen dafür ein, zu einer Lösung zu gelangen. Das Ziel sei es, zusätzliche Arbeitsanreize für Kriegsflüchtlinge zu schaffen und durch die schnellere Arbeitsintegration zugleich insgesamt die Kosten für den Staat zu senken. Der Rechtskreiswechsel bringe jedoch „auch Herausforderungen mit sich“, weil er sich „finanziell einseitig zulasten der Länder beziehungsweise außerhalb Bayerns vor allem zulasten der Kommunen“ auswirke.
Bund muss entweder mehr zahlen oder Rechtskreiswechsel
Im Koalitionsvertrag sei zwar vereinbart worden, dass der Bund die bei den Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten tragen werde. Die bisherigen Angebote des Bundes blieben jedoch auch aus bayerischer Sicht „weit hinter den Mehrkosten“ zurück, die den Ländern voraussichtlich entstehen werden. Auch in Bayern ist die Haushaltslage inzwischen angespannt. Dort dürften die Mehrkosten wegen des insgesamt hohen Preisniveaus über denen von Ländern wie Bremen oder Sachsen-Anhalt liegen.
Das Bundesarbeitsministerium, das für das Gesetz zuständig ist, teilte der F.A.Z. auf Anfrage mit, dass Kostenvorschläge innerhalb der Bundesministerien abgestimmt seien und es weiter versuche, „eine Einigung hinsichtlich der Erstattung der Mehrkosten zu erzielen“.
Dem Vernehmen nach gibt es zwei Hebel, um den Ländern entgegenzukommen: Entweder der Bund erhöht sein finanzielles Angebot – oder aber der Zeitpunkt, von dem an der Rechtskreiswechsel gilt, wird nach hinten verschoben. Die Länder sehen den Bund am Zug. Es gebe keinen Grund zur besonderen Eile, heißt es aus einer Staatskanzlei. Jede Verzögerung, meint ein CDU-Mann, gehe auf das Konto der Bundesregierung.
