
Im neu aufgeflammten Streit um die Ausrichtung der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ hat sich der Bund der Vertriebenen (BdV) eingeschaltet. In einer Stellungnahme, die der F.A.Z. vorliegt, unterstützt der BdV Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der die Stiftung mit einem umstrittenen Gesetzentwurf auf eine neue Grundlage stellen will.
Der Entwurf des Ministeriums, der in der kommenden Woche im Kabinett behandelt werden soll, „macht Mut“, sagt der BdV-Präsident und CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer. Begrüßt wird unter anderem, dass künftig der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten kraft Amtes im Stiftungsrat mitwirken soll. Dies stärke die „Sachkompetenz des Gremiums“. Zugleich verteidigt Mayer die im Gesetzentwurf modifizierte Schwerpunktsetzung, die dazu beitragen könne, „dass dieser wichtige Teil der deutschen Geschichte – und vor allem das individuelle Leid der Betroffenen – für nachkommende Generationen sichtbar bleibt“.
Der BdV kritisiert die 2021 eröffnete Berliner Dauerausstellung der Stiftung seit langem und beklagt unter anderem mangelnde Empathie für die betroffenen Deutschen. In der Ausstellung wird die Vertreibung der etwa 14 Millionen Deutschen in und nach dem Zweiten Weltkrieg in Zusammenhang mit anderen Zwangsmigrationen in der Welt gestellt. Durch Einbettung werde die Geschichte der deutschen Vertriebenen nur „zu einer unter verschiedenen ‚Umsiedlungen‘“, klagte der BdV vor zwei Jahren.
Außerdem warf der Vertriebenenbund der damaligen Direktorin Gundula Bavendamm vor, die Vertreibung nicht, wie vereinbart, „im Kontext“ mit den NS-Verbrechen darzustellen, sondern den Begriff der „Kausalität“ einzuführen. Insgesamt werde der Eindruck erweckt, „ein Verbrechen rechtfertige das andere“. In seiner neuen Stellungnahme bezeichnet der BdV die historische und internationale Einbettung des Themas zwar als „sinnvoll“, allerdings dürfe dies die Stiftung nicht zu einer „beliebigen allgemeinen Migrationsinstitution“ machen.
Historiker: Versöhnung mit Polen in Gefahr
In der vergangenen Woche hatte sich unter anderem der Verband der Historikerinnen und Historiker Deutschlands (VHD) gegen den Gesetzesentwurf zum Stiftungsumbau ausgesprochen. Eine zusätzliche Stimme für den Beauftragten der Bundesregierung im Stiftungsrat würde „praktisch bedeuten, dass der Bund der Vertriebenen künftig eine exekutiv abgesicherte Mehrheitsposition im Aufsichtsgremium der Stiftung besitzt“, kritisierte der VHD. Würde der BMI-Entwurf vom Bundestag verabschiedet, würde mit Bernd Fabritius ein früherer BdV-Präsident einziehen, der als scharfer Kritiker der Ausstellung bekannt ist und zudem in entscheidenden Fragen ein Veto-Recht genösse.
Der Historikerverband wirft dem BMI vor, einen „erinnerungspolitischen Paradigmenwechsel“ voranzutreiben. Der Gesetzentwurf fokussiere „die Aufgaben der Stiftung explizit auf das Leid der Deutschen und ersetzt die historische Kontextualisierung von Flucht und Vertreibung durch ein selbstbezügliches nationales Narrativ“, heißt es. Das gefährde nicht nur die Versöhnungsbemühungen mit Polen, man verspiele auch die Chance, die Geschichte von Flucht und Vertreibung der Deutschen anschlussfähig für die deutsche „Migrationsgesellschaft“ zu machen. Der Gesetzesentwurf definiere Deutsche wieder als „Abstammungsgemeinschaft“.
Die Kritiker stoßen sich vor allem an einem Einschub. Im mühsam ausgehandelten Stiftungskonsens von 2008 heißt es: „Zweck der unselbständigen Stiftung ist es, im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten.“ Im Gesetzentwurf ist nun zu lesen: „Zweck der Stiftung ist es, im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert insbesondere die der Deutschen im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten.“ Die vier Wörter, die die Kritiker aufbringen, sind: „insbesondere die der Deutschen“.
Grabenkämpfe wegen neuem Stiftungsdirektor
Der BdV widerspricht der Kritik, ohne direkt auf die Historiker Bezug zu nehmen. Die modifizierte Schwerpunktsetzung orientiere sich an den im Jahr 2008 gemeinsam erarbeiteten Konzeptionen und bedeute keinen Paradigmenwechsel, heißt es. „Flucht, Vertreibung und Eingliederung der deutschen Heimatvertriebenen dürfen nicht als bloße Folgewirkung des Zweiten Weltkriegs oder durch eine Überlagerung mit modernen Kontexten marginalisiert und damit unsichtbar gemacht werden“, sagt BdV-Präsident Mayer. „Eine reife Erinnerungskultur muss Schuld, Verantwortung und eigenes Leid gleichzeitig aushalten können.“
Weiter heißt es: „Wie jede demokratische Kraft in Deutschland steht der BdV zur deutschen Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg und die furchtbaren Verbrechen der Nationalsozialisten an den europäischen Juden sowie an den Nachbarvölkern.“ Flucht und Vertreibung hätten nicht im luftleeren Raum stattgefunden. Dennoch seien sie schweres Unrecht. Millionen Deutsche hätten unter pauschaler Zuschreibung kollektiver Schuld ihre Heimat verloren, argumentiert der BdV. „Sie wurden ethnisch motiviert entrechtet, deportiert oder schwerster Gewalt ausgesetzt.“
Die CSU hatte in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass die Stiftung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums zurückkehrt. In den Jahren zuvor war sie beim Kulturstaatsminister im Bundeskanzleramt aufgehängt gewesen. Bislang liegt die Trägerschaft noch bei der Stiftung Deutsches Historisches Museum. Mit dem Gesetzentwurf will der Innenminister die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung nun eigenständig machen.
Der neue Stiftungsdirektor Roland Borchers, der erst vor wenigen Tagen sein Amt übernommen hat, äußerte sich bislang nicht zu der Kontroverse. Er wurde im März als Kompromisskandidat bestimmt, um die politischen Grabenkämpfe zwischen dem Vertriebenenverband und den Unterstützern der früheren Direktorin Gundula Bavendamm zu beenden. Kürzlich wurde bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft gegen einen früheren Mitarbeiter der öffentlichen Stiftung wegen Veruntreuung von Geldern ermittelt.
