
Die Rahmengesetzgebung, mit der die EU das Steuerrecht der Mitgliedstaaten mitbestimmt, ist kompliziert und mitunter komplett widersprüchlich, weil sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschlossen wurde und deshalb wechselnden politischen Zielen folgt. Die EU-Kommission will dem jetzt abhelfen und etliche Steuerrichtlinien vereinfachen.
Geplant ist – nach dem Vorbild bereits vorliegender Vorschläge auf anderen Politikfeldern – die Vorlage eines „Omnibusses“, also eines Dachgesetzes, mit dem mehrere bestehende Steuerrichtlinien entschlackt werden sollen. Der Entwurf des „Steuer-Omnibusses“, den die Kommission am 24. Juni vorlegen will, liegt der F.A.Z. vor.
Wachstumseffekt von bis zu 0,2 Prozentpunkten
Betroffen sind mehrere Gesetze, die sich vor allem an grenzüberschreitend tätige Unternehmen richten. Sie sind jeweils sehr kompliziert, für die Unternehmen ökonomisch aber sehr wichtig. Die Kommission rechnet damit, dass ihr Vereinfachungsvorschlag den Unternehmen sieben Milliarden Euro jährlich an Bürokratiekosten spart. Das könne das Bruttoinlandsprodukt in der EU um bis zu 0,2 Prozentpunkte steigern.
Es geht unter anderem um die 2016 beschlossene Richtlinie gegen Steuervermeidung (ATAD), die Mutter-Tochter-Richtlinie aus dem Jahr 2011, die Richtlinie über Quellensteuerverfahren aus dem Jahr 2009 sowie deren Ergänzung aus 2025 und um die Zinsen-und-Lizenzgebühren-Richtlinie aus 2003.
Abgeschafft wird kein Gesetz
Die Kommission bekennt sich in dem Entwurf dazu, eine möglichst weitreichende Vereinfachung der erwähnten Gesetze anzustreben. An deren Abschaffung denkt sie allerdings nicht. So soll die grundsätzliche Struktur der Richtlinie gegen Steuervermeidung bestehen bleiben.
Die Kommission will die Richtlinie allerdings nicht zuletzt deshalb verschlanken, weil seit deren Verabschiedung 2016 weitere Antisteuervermeidungsgesetze hinzugekommen sind, vor allem jene, die auf einer zwischenzeitlich erfolgten globalen Einigung im Kampf gegen Steuervermeidung im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beruhen.
Die Kommission räumt ein, dass diese Gesetze sich teilweise mit der ATAD „überlappen“. Soweit erkennbar, beschränkt sich die Anpassung der ATAD aber auf einige Details. Eine weitreichende Reform der Antisteuervermeidungsgesetze, wie sie viele Fachleute fordern, ist nicht vorgesehen.
Brüsseler „Regelungswut im Steuerrecht“
Die Kölner Steuerrechtsprofessorin Johanna Hey hatte kürzlich in der F.A.Z. gefordert, die Kommission müsse die von ihr in der ersten Amtszeit Ursula von der Leyens verursachte „ungeheure Regelungswut im Steuerrecht“ beenden und „aufräumen“, zumal Maßnahmen mit demselben Ziel nebeneinanderstünden. Als Beispiel nannte Hey den „Zwei-Säulen-Ansatz“ der OECD und der EU im Kampf gegen Steuervermeidung. Dieser sieht eine globale Mindestbesteuerung sowie eine Hinzurechnungsbesteuerung vor. Letztere sei unnötig, sagte Hey.
Die Mutter-Tochter-Richtlinie, die verhindern soll, dass Gewinnausschüttungen einer Tochtergesellschaft an die Mutter in einem anderen EU-Land steuerlich nicht zu einer Doppel- oder Mehrfachbelastung führen, will die Kommission im Wesentlichen dadurch vereinfachen, dass der Anwendungsbereich ausgeweitet wird. Dadurch sind weniger Ausnahmen vorgesehen.
Der Vorschlag bedarf der einstimmigen Zustimmung der 27 Mitgliedstaaten. Eine Zustimmung des Europäischen Parlaments ist dagegen nicht erforderlich, die Abgeordneten müssen nur informiert werden. Der CSU-Parlamentarier Markus Ferber lobte, der Omnibus-Vorschlag setze „sinnvolle Impulse, die zu Entlastungen führen werden“. Ähnlich wie Hey betonte Ferber, die EU-Steuerpolitik der vergangenen Jahre sei zu einseitig auf die Bekämpfung von Steuervermeidung ausgerichtet gewesen. „Die Frage, wie wir das System effizienter und wettbewerbsfähiger gestalten, ist dabei zu kurz gekommen.“
