Briefwähler haben es derzeit nicht leicht. In den USA geht Präsident Donald Trump erfolgreich gegen die Stimmabgabe per Brief vor. Und in Deutschland äußert die AfD erneut Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit – unter Verweis auf angebliche Verstöße in Pflegeheimen. Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September. Wie argumentiert die AfD? Wie sicher ist die Briefwahl? Und wäre eine Abschaffung überhaupt rechtens?

Welche Missstände sieht die AfD in Pflegeheimen?

Die AfD hält die Briefwahl für manipulierbar und fehleranfällig. Das zeige sich vor allem in Pflegeheimen, unterstellten führende Parteileute in den vergangenen Tagen. Der Parteivorsitzende Tino Chrupalla sagte etwa im ARD-Sommerinterview, ihm seien Vorfälle bei Briefwahlen bekannt, »wo der Stift quasi geführt wurde«. Um welche Fälle es sich genau handele, sagte er auf Nachfrage nicht. Für seine Partei sei aber klar: Die Briefwahl gehöre abgeschafft. Einige Tage zuvor hatte auch der AfD-Spitzenkandidat für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, dazu aufgerufen, in Pflegeheimen »genau hinzuschauen«. Belegen könne man die angeblichen Verstöße nicht; »aber wir alle wissen, wie das oftmals läuft«, behauptete Siegmund.

Wie reagieren angeblich Betroffene?

Der Biva-Pflegeschutzbund vertritt die Interessen pflegebedürftiger Menschen. Er wies den von Chrupalla und Siegmund geäußerten Verdacht zurück. »Wer öffentlich Zweifel an der ordnungsgemäßen Stimmabgabe in
Pflegeheimen sät, sollte dafür konkrete und überprüfbare Belege
vorlegen.« Aus den Beratungen, die der Verband Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen anbietet, seien keine entsprechenden Fälle bekannt. »Wir haben auch keinen Anlass, die Integrität von Pflegekräften oder Angehörigen in dieser Hinsicht infrage zu stellen«, äußerte sich der Verbraucherverband.

Anders als Chrupalla nahelegt, sei es außerdem zulässig, Bewohner von Pflegeheimen auch bei der Stimmabgabe zu unterstützen. Ein »geführter Stift« belege nicht, dass eine Pflegekraft eine Wahlentscheidung beeinflusst habe. Der Pflegeschutzbund kritisierte zudem, eine Abschaffung der Briefwahl könnte viele Pflegeheimbewohner faktisch von der Wahl ausschließen.

Warum fordert die AfD noch, die Briefwahl abzuschaffen?

Die Partei unterstellt etwa Sicherheitsmängel bei der Aufbewahrung von Briefwahlunterlagen. So behauptete Chrupalla, die Unterlagen würden mitunter in Rathäusern aufbewahrt, die nur dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin zugänglich seien. Die Aufbewahrungsorte könnten mithilfe von Kameras besser überwacht werden. Ihn wundere, dass dies nicht geschehe.

Im Februar stellte die AfD im Bundestag eine 44 Seiten lange Anfrage zu dem Thema. Darin argumentiert die Partei unter anderem, die Briefwahl sei besonders fehleranfällig. Sie führt mehrere Wahlkreise an, in denen Behörden einzelnen Wählern ihre Briefwahlunterlagen mehrfach zuschickten.

Auch in ihrem vergleichsweise schwachen Abschneiden bei Briefwahlen sieht die AfD einen Hinweis auf Wahlbetrug. Nach Angaben der Bundeswahlleiterin gaben nur 24 Prozent der AfD-Wähler bei der Bundestagswahl 2025 ihre Stimme per Brief ab. Bei der CSU waren es 57 Prozent. Deutet das auf Manipulationen hin? Wahlrechtsexperten halten es für wahrscheinlicher, dass viele Wähler der AfD es ablehnen, per Brief abzustimmen.

Zweifel an der Briefwahl sät bereits seit Jahren US-Präsident Donald Trump . Er macht die Briefwahl für seine Wahlniederlage im Jahr 2020 verantwortlich, die angeblich manipuliert sei. Belege nannte er dafür nie. Im März 2026, also einige Monate vor den wichtigen Midterm-Wahlen, ordnete der US-Präsident eine Einschränkung des Briefwahlrechts an. Seine Verordnung sieht unter anderem vor, Listen der Wahlberechtigten zu erstellen. Nur wessen Name auf diesen Listen steht, soll künftig noch Briefwahlunterlagen erhalten. An diesem Dienstag bestätigte der Oberste Gerichtshof, die Verordnung sei rechtmäßig.

Wie viele Menschen wählen per Brief?

Bei der Bundestagswahl 2025 gaben 37 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme per Brief ab. Im Jahr 1957 waren es noch 5 Prozent. Immer mehr Wähler verzichten also auf den Gang ins Wahllokal. Bei der Wahl 2021 während der Corona-Pandemie wählte sogar fast jeder Zweite per Brief.

Wie Menschen wählen, unterscheidet sich von Region zu Region. Den höchsten Briefwähler-Anteil bei der Bundestagswahl 2025 gab es im niederbayerischen Wahlkreis Passau mit 60 Prozent. In Sachsen-Anhalt gingen bei der Bundestagswahl vergleichsweise mehr Menschen in die Wahllokale. Bei der letzten Landtagswahl 2021 nutzte nur knapp jeder dritte Wähler die Briefwahl. Auch Alter und Geschlecht spielen eine Rolle: Ältere beantragen die Briefwahl häufiger, ebenso Frauen.

Gab es das schon, Wahlmanipulationen?

Auf Bundes- oder Landesebene sind keine Fälle von Fälschungen bei Briefwahlen bekannt. Bei einzelnen Wahlen auf kommunaler Ebene wurden in den vergangenen
Jahren in Deutschland vergleichsweise wenige Fälschungen bekannt.

Konkret gab nach den bayerischen Kommunalwahlen im März gab
der frühere Bürgermeister eines 1.500-Einwohnerortes, Wolfgang Seifert (CSU),
zu, Briefwahlunterlagen geöffnet und Stimmzettel verfälscht zu haben.
Im November beginnt der Prozess gegen Seifert. Ebenfalls im Herbst wird im brandenburgischen Strausberg eine Bürgermeisterwahl wiederholt. Ein SPD-Landrat hatte darauf hingewiesen, dass nur 70 Prozent
der versandten Wahlbriefe bei der Wahlbehörde angekommen waren. Ungewöhnlich wenig. Das Postfach für
die Wahlbriefe befand sich in einer Postfiliale, die der Wahlgewinner, der parteilose
Kandidat Patrick Hübner, betreibt.

Um die
Ergebnisse bei einer Landtagswahl wie in Sachsen-Anhalt, Berlin oder
Mecklenburg-Vorpommern zu manipulieren, müssten Fälscher in der Regel ungleich mehr Stimmen verschieben.

Ist eine Abschaffung rechtlich möglich?

Das Grundgesetz
fordert, dass Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein müssen. Das sind die fünf sogenannten Wahlrechtsgrundsätze. Die Abstimmung per
Brief wurde zur Bundestagswahl 1957 eingeführt, um die Allgemeinheit der
Wahl sicherzustellen. Das heißt, allen Wahlberechtigten soll die Stimmabgabe ohne
große Hürden möglich sein. Etwa auch Kranken, Urlaubern und am Wahltag Berufstätigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat seither mehrfach
bestätigt, dass die Briefwahl rechtens ist. Aber: Sie darf andere wichtige Grundsätze nicht aushebeln oder unverhältnismäßig
einschränken, argumentierten die Richter. Im Jahr 2013 wägte das Gericht ab: »Bei
der Briefwahl ist die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe
zurückgenommen. Auch ist die Integrität der Wahl nicht gleichermaßen
gewährleistet wie bei der Urnenwahl im Wahllokal.« Weil die Briefwahl
eine hohe Wahlbeteiligung ermögliche, seien diese Nachteile aber hinzunehmen, zumindest bis zu einem gewissen Grad.

Die Regelungen für die Briefwahl wurden seit ihrer Gründung sogar gelockert. Bis 2008
mussten Briefwähler erklären, aus welchen Gründen sie der Urnenwahl
fernbleiben wollten und diese »glaubhaft machen«. Überprüfen ließen sich
diese Angaben aber nicht. Die Regelung wurde auch deshalb gestrichen,
weil sie angesichts einer zunehmend mobilen Gesellschaft nicht mehr
zeitgemäß sei. Das Verfassungsgericht stützte diese Argumentation.

Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es?

Um Fälschungen zu verhindern, hat der Gesetzgeber einige Vorkehrungen für die Briefwahl getroffen. Damit Briefwähler nicht auch noch zur Wahlurne schreiten und ihre Stimme somit verdoppeln, verzeichnen die Behörden einen Sperrvermerk im Wählerverzeichnis, sobald eine Person die Briefwahl beantragt.

Um zu verhindern, dass andere Personen an der Stelle des Wahlberechtigten abstimmen, sieht das Wahlrecht mehrere Hürden vor. In der Regel werden die Briefwahlunterlagen an die Meldeadresse des Wahlberechtigten versendet. Werden die Unterlagen dagegen an einen anderen Ort bestellt, schreibt die Gemeinde zusätzlich an die Meldeadresse. Betroffene von Wahlfälschungen sollen so gewarnt werden.

Nicht alle Briefwahlunterlagen werden postalisch versendet. Man kann sie auch persönlich abholen. Das darf stellvertretend zwar auch eine andere Person als der oder die Wahlberechtigte. Dafür muss sie aber eine schriftliche Vollmacht vorlegen, zudem darf sie höchstens die Dokumente für vier Wahlberechtigte abholen. Bei Wahlmanipulation sieht das Strafrecht außerdem hohe Sanktionen vor, Tätern drohen bis zu fünf Jahren Haft.

Wie verbreitet ist die Briefwahl international?

Ein Briefwahlrecht gab es schon Mitte des 19. Jahrhunderts. Während des US-amerikanischen Bürgerkriegs 1861-1865 führten es mehrere Konföderierten-Staaten ein, um auch Soldaten an der Front eine Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen. Ab dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Briefwahl in einigen US-Bundesstaaten auch für Zivilisten geöffnet.

Weltweit ist die Briefwahl aber bis heute eher die Ausnahme. Nur in 32 Staaten stimmen Wahlberechtigte per Brief ab. Die meisten davon liegen in Europa, Nordamerika, Südasien und Ozeanien. Aber auch in EU-Staaten wie Italien, Portugal oder Tschechien ist eine Briefwahl nicht möglich.

Wer darf per Brief wählen, welche Fristen gelten und wie bekomme ich die Unterlagen?