
Für jedes Brötchen vom Bäcker und für jeden Kaffee „to go“ ein Papierbon – so läuft es in Deutschland, seit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Januar 2020 die verschärfte Bonpflicht eingeführt hat. Nun soll es damit bald vorbei sein. Doch kommen neue Pflichten und Belastungen auf Geschäfte zu. Das ergibt sich aus einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums „zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“. Das 41 Seiten lange Paragraphenwerk liegt der F.A.Z. vor.
Die Bon- oder Belegausgabepflicht in der bisherigen, papiergebundenen Form soll damit entfallen. So hatten es Union und SPD auch schon im Koalitionsvertrag verabredet. „Wir schaffen die Bonpflicht ab“, hieß es dort. Dem Entwurf zufolge aber soll die Pflicht vom 1. Januar 2028 an nicht ganz entfallen. Stattdessen werden Läden und Geschäfte einer „verpflichtenden elektronischen Belegbereitstellungspflicht“ unterworfen. Diese lasse sich etwa dadurch erfüllen, dass der Kunde nach dem Bezahlen einen QR-Code auf dem Kassenbildschirm angezeigt bekommt, mit dem sich ein digitaler Bon abrufen lässt. Eine Pflicht, den Bon abzurufen, ist nicht geplant. Die elektronische Belegbereitstellungspflicht soll wie bisher die papierene Bonpflicht sicherstellen, dass Unternehmen Umsätze nicht verbuchen, um die Steuer zu umgehen.
Klingbeil will strenge Kassenpflicht auch für Kleinbetriebe
Für betroffene Unternehmen, die bisher keine für Digitalbons geeigneten Kassen haben, bedeutet dies, dass sie neue Systeme anschaffen müssen. Das ist nicht alles. Ferner sieht das Gesetz auch unabhängig davon eine verschärfte Kassenpflicht für Betriebe vor, sofern sie mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz erzielen. Bei der Kasse muss es sich dann um ein „elektronisches Aufzeichnungssystem“ handeln, das durch eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)“ geschützt wird und das „Aufzeichnungen nach der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)“ erzeugt.
Im Unterschied zu früheren Plänen sieht der nun vorliegende Entwurf keine Übergangsregelung mit Bagatellgrenze vor. Zunächst war vorgesehen gewesen, Betriebe bis zur späteren Umstellung auf den Digitalbon zwei Jahre lang von der Bonpflicht zu befreien, sofern eine Rechnung nicht mehr als 30 Euro beträgt. Der aktuelle Entwurf durchläuft derzeit die regierungsinterne Abstimmung zur Vorbereitung eines Kabinettsbeschlusses.
Mit einer späteren Evaluierung will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht nur prüfen, was der Mehraufwand für die Wirtschaft im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität bringt. „Des Weiteren soll die Einführung einer generellen Kassenpflicht auch für Unternehmen mit Umsätzen unter 100.000 Euro geprüft werden“, heißt es in seinem Entwurf. Dieser ordnet sich in das Gesamtvorhaben eines breiten „Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ ein, den Klingbeil im Juli zusammen mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt hatte.
Kostenschätzung von 2020 war 135 Millionen Euro zu niedrig
Die Kassenpflicht belaste die Wirtschaft mit einem einmaligen Mehraufwand von 64 Millionen Euro für die Einrichtung neuer Geräte, schätzt das Ministerium. Für die Umstellung auf die digitale Belegausgabe wird zusätzlich ein Einmalaufwand von insgesamt 14 Millionen Euro erwartet. Dem stehen laut Schätzung des Ministeriums laufende Einsparungen von 130 Millionen Euro jährlich gegenüber; vor allem weil weniger Thermopapier verbraucht wird.
Als die schwarz-rote Koalition 2019 die Bonpflicht beschloss, hatte sie deren Mehraufwand auf knapp neun Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Ein Evaluationsbericht kam 2025 dann zu völlig anderen Zahlen. Allein die Kosten für Thermopapier summieren sich demnach auf 144 Millionen Euro pro Jahr, wenn auch mit sinkender Tendenz. Rechtlich können schon heute auch Digitalbons die Bonpflicht erfüllen.
Steuerberaterpräsident: „Ein sehr unausgegorener Entwurf“
Auch jenseits davon wirft der Gesetzentwurf noch Konfliktstoff auf. Als besonders heikel erweist sich die Frage, wer alles zum Betrieb einer aufwendigen TSE-Kasse gezwungen wird. Einige Ausnahmen sind im Entwurf einer Verordnung skizziert, die das Ministerium ergänzend erlassen will. Demnach müssten etwa Händler auf Weihnachtsmärkten und Skilehrer keine TSE-Kasse mitnehmen, um ihre Einnahmen am Ort der Tätigkeit zu registrieren. Allerdings müssten sie ihre Umsätze „unverzüglich nach der Rückkehr in die feste Betriebsstätte“ elektronisch verbuchen.
Unmut löst Klingbeils Gesetzentwurf unter Steuerberatern, Anwälten und anderen Freiberuflern aus. Ihnen droht die volle Kassenpflicht, selbst wenn sie in ihrer Kanzlei oder Praxis nur für Ausnahmefälle die Option einer Bar- oder Kartenzahlung bieten. Die Grundregel soll so aussehen: Wer gar keine Barumsätze macht und alle Einnahmen per Überweisung erzielt, bleibt von der Kassenpflicht verschont. Wer aber daneben auch nur einen kleinen Barumsatz erzielt, für den greift die volle Kassenpflicht.
Der Vorschlag sei „leider sehr unausgegoren“, kritisiert Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands. Es ergebe keinen Sinn, mit der 100.000-Euro-Umsatzsschwelle an alle Einnahmen anzuknüpfen. „Das Betrugs- und Steuerhinterziehungsrisiko besteht doch hauptsächlich bei bargeldintensiven Branchen – wie der Entwurf selbst anerkennt“, sagt Lüth. „Aus Sicht der Praxis muss die Umsatzgrenze daher zwingend an die Barumsätze anknüpfen.“
Für „grotesk“ hält der Steuerberaterpräsident auch diesen Aspekt: Wenn Banken und Versicherungen pauschal von der neuen Kassenpflicht befreit bleiben sollen, wie es die geplante Rechtsverordnung vorsieht, dann müsse das ja wohl auch für seinen Berufsstand gelten. „Wir sind Organ der Steuerrechtspflege“, betont er. Aus Sicht des Ministeriums mindert dies aber offenbar nicht ausreichend das Betrugs- und Steuerhinterziehungsrisiko.
