
Über den angemessenen Umgang mit dem Palästinensertuch gibt es aus guten Gründen kein allgemeines Urteil. Die Kufiya kann wahlweise kulturelles Symbol, Solidaritätsgeste oder politisches Instrument sein. Es kommt ganz auf den Kontext an. Das Verwaltungsgericht Weimar untersagte der Initiative „Kufiya in Buchenwald“ kürzlich eine antiisraelische Demonstration mit Palästinenserschals vor dem ehemaligen Konzentrationslager, die zum Gedenktag der Befreiung hätte stattfinden sollen. Das Gericht wertete die geschmacklose Aktion als Verstoß gegen die Würde der Opfer, die in Buchenwald ums Leben kamen, und als unzulässige Instrumentalisierung des Gedenkens für politische Zwecke.
Ziel der Aktion war eine Vereinnahmung des Holocausts für die palästinensische Sache: Was das NS-Regime den Juden angetan hat, so die Botschaft, füge der jüdische Staat Israel heute den Palästinensern zu. Die Opfer-Umkehrung ist ein bekanntes Motiv des israelbezogenen Antisemitismus. Weil die Unterschiede zwischen den historischen Konstellationen in der Regel unerwähnt bleiben, trifft Israel und die davon meist nur unscharf abgegrenzte Gesamtheit der Juden die maximale Schuld.
In diesem Kontext ist die Debatte über die Anne-Frank-Darstellung im Potsdamer Privatmuseum Fluxus + zu sehen, die bis heute nicht verebbt ist. In einer im Februar zu Ende gegangenen Ausstellung hatte der italienische Künstler Constantino Ciervo auf einem Gemälde Anne Frank mit Palästinensertuch auf den Schultern abgebildet, um auf Parallelen im Nahostkonflikt hinzuweisen. Ciervo bezeichnet sich als Antizionist, der den jüdischen Staat Israel zugunsten einer demilitarisierten Konföderation auflösen will, in dem beide Völker zusammenleben. Das klingt human, liefert die israelischen Juden jedoch schutzlos einem feindlichen Umfeld aus.
Schiefer Vergleich
Wie Anne Frank darüber denken würde, wissen wir nicht. Wie kaum eine zweite historische Person symbolisiert sie das jüdische Leid durch den Holocaust. Ihre posthume Vereinnahmung durch den Künstler schreibt die Tendenz fort, sie zum universellen Opfersymbol umzudeuten, das für jede Form von Entrechtung und Ausbeutung steht. Unterschlagen wird, dass das 1945 in Bergen-Belsen ermordete Mädchen das konkrete Opfer einer NS-Vernichtungspolitik war, bei der es anders als im Nahostkonflikt um die komplette Ausrottung einer als minderwertig begriffenen Rasse und nicht um einen Territorialkonflikt ging, bei dem von beiden Parteien Gewalt ausgeübt wird.
Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Volker Beck erstattete Anzeige. Er wirft den nicht von der Kunstfreiheit geschützten Ausstellungsmachern vor, die Delegitimierung Israels durch die Umdeutung Anne Franks zur Opferfigur für einen angeblich an den Palästinensern verübten Holocaust zu dulden. Die Staatsanwaltschaft Potsdam wies dies zunächst mit dem Argument zurück, Ciervos Darstellung erkenne das Unrecht der NS-Vernichtungspolitik ausdrücklich an, wenn sie es zur Illustration palästinensischen Leids heranziehe. Für Beck verkennt dies die Eskalationsabsicht des Künstlers: die Dämonisierung Israels als NS-Staat. Die Staatsanwaltschaft Potsdam falle mit ihrer Argumentation hinter das BGH-Urteil zur Losung „Impfen macht frei“ zurück. Dem Urteil zufolge können den Holocaust verharmlosende Vergleiche den öffentlichen Frieden stören, weil sie die jüdische Minderheit gefährden.
Ciervos Darstellung lädt nach Beck dazu ein, antisemitische Straftaten als Widerstandsakte gegen ein Unrechtsregime zu verstehen, das maximale Verachtung verdient. Die praktischen Folgen der Dämonisierung seien dem Dauerhoch antisemitischer Straftaten in der Kriminalstatistik abzulesen. Dass Juden in Deutschland unterschiedslos für Zionismus und israelische Politik verantwortlich gemacht werden, ist bittere Realität. Sie zeigt sich in Kinos, die keine jüdischen Filme mehr zeigen wollen, in Anschlägen auf Restaurants und Kneipen, in verwüsteten Hörsälen oder zurückgenommenen Einladungen an jüdische Wissenschaftler.
Die Rechtsprechung hat bei der Bewertung von israelbezogenem Antisemitismus bislang keinen stringenten Kurs gefunden. Was das eine Gericht urteilt, wird vom anderen aufgehoben. Zuletzt zeigte sich diese beim Prozess um den jüdischen Studenten Lahav Schapira, der von einem Kommilitonen brutal zusammengeschlagen worden war, nachdem er sich gegen antisemitische Agitation an seiner Universität gewehrt hatte. Das Revisionsurteil sah keine antisemitische Motivation der Tat. Der mittelbare Charakter des sekundären Antisemitismus öffnet Deutungsräume. Währenddessen wächst ein Klima der Feindseligkeit und Gewalt, das folgenlos beklagt wird. Deshalb ist es gut, dass die Staatsanwaltschaft Becks nachträglich mit drei Gutachten versehene Beschwerde jetzt noch einmal prüfen will.
