
Bei vielen Psychotherapeuten herrscht gerade große Aufregung. Am Wochenende gingen wieder Therapeuten auf die Straße, um gegen finanzielle Einschnitte zu protestieren. In die Debatte haben sich auch Prominente eingeschaltet; die Moderatorin Carolin Kebekus nannte es kürzlich „völlig kontraproduktiv“, dass ambulante Psychotherapeuten bei gesetzlich Versicherten seit Anfang April 4,5 Prozent weniger Honorar abrechnen können.
„Meine Befürchtung ist, dass sich viele Psychotherapeuten dann auf Privatpatienten konzentrieren werden, weil sie mit denen mehr verdienen können“, sagte Kebekus. „Dann wird Psychotherapie ein Eliten-Ding.“ Ist da etwas dran?
Die Aufregung begann am 11. März: Der Erweiterte Bewertungsausschuss, der eigentlich zwischen Ärzten und Kassen vermitteln soll, beschloss gegen den Willen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die 4,5-Prozent-Kürzung. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatte ursprünglich sogar eine Kürzung um zehn Prozent durchsetzen wollen, weil die durchschnittlichen Psychotherapeutenhonorare seit 2013 um 52 Prozent gestiegen seien – im Vergleich zu 33 Prozent bei den übrigen ärztlichen Fachgruppen.
„Absolute Kampfansage der Krankenkassen“
So hätten die Therapeutenhonorare zuletzt rund zehn Prozent über dem Durchschnittshonorar von Chirurgen, Dermatologen, Gynäkologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten und Urologen gelegen. Die Ausgaben für ambulante Psychotherapien haben sich laut dem GKV-Spitzenverband in den vergangenen zehn Jahren so auf jährlich etwa 4,6 Milliarden Euro verdoppelt, das entspreche fast zehn Prozent der Ausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung.
Mittlerweile seien etwa 40.000 Psychotherapeuten in Deutschland tätig, knapp fünfzig Prozent mehr als 2015. Das Honorar für eine Stunde Einzeltherapie liege nun bei 114,54 Euro, das sei „weiterhin gut“. Außerdem seien Zuschläge zur Finanzierung der Personalkosten für die Praxen gerade um 14,5 Prozent erhöht worden.
Die KBV reichte trotzdem Klage ein. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) sprach von einer „absoluten Kampfansage der Krankenkassen“, die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gar von einer „Desinformationskampagne“. Es sei zum Beispiel falsch, dass die Therapeutenhonorare zehn Prozent über dem Durchschnittshonorar der ärztlichen Vergleichsgruppe lägen, hier sei mit den „theoretisch erzielbaren Einnahmen einer maximal ausgelasteten Musterpraxis“ gerechnet worden. Dieses angenommene Einkommen liegt laut DPtV um mehr als hundert Prozent höher als das reale Durchschnittseinkommen. Viele Therapeuten verweisen auch auf die teure Ausbildung, die Berufsanfänger abbezahlen müssten.
Die Therapeuten fanden schnell Mitstreiter. In manchen Gesellschaftsteilen sind psychische Krankheiten zwar weiter ein Tabu, in sozialen Medien sind sie aber geradezu ein Klickgarant. Es gibt Mental-Health-Aktivisten, die propagieren, dass jeder Mensch eine Therapie machen sollte, selbst wenn er kerngesund ist. Auch vor diesem Hintergrund wird ambulanten Psychotherapeuten zum Beispiel von Klinikärzten vorgeworfen, sich im Zweifel eher für Leichtkranke zu entscheiden, weil die Behandlung Schwerkranker komplizierter sei.
Streit über die Wartezeiten
In dieser Argumentation sind die Wartezeiten so lang, weil Psychotherapie in manchen Milieus im Trend liegt und deswegen zu viele Menschen behandelt werden, die zumindest eine so intensive Behandlung nicht bräuchten. In diese Kerbe schlug nun auch der GKV-Spitzenverband wieder: „Trotz einer stetig steigenden Anzahl von Psychotherapeuten, die immer mehr Leistungen erbringen, erkennen wir keinen verbesserten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung oder verkürzte Wartezeiten.“ Gerade psychisch schwer Erkrankte bekämen viel zu schwer einen Behandlungstermin. Die Hälfte der Behandlungsplätze müsse von externen Terminservicestellen vergeben werden.
Die Psychotherapeutenvereinigung wies das als „nicht belegte Behauptung“ zurück: Mehr als fünfzig Prozent der Patienten wiesen vier und mehr behandlungsbedürftige psychische Diagnosen auf. Über die Schwere der Diagnosen sagt das allerdings nichts aus. Die DPtV fordert eigentlich seit Jahren zusätzliche Kassensitze, um so die Wartezeiten zu verkürzen. Nun schreibt sie aber zu dem Vorwurf, dass der Zugang sich nicht verbessert habe, dass das Gegenteil richtig sei: „Die Wartezeiten sind zumeist moderat.“ 2025 hätten die Terminservicestellen 400.000 Sprechstunden vermitteln können. „Die durchschnittliche Wartezeit betrug weniger als sechs Tage.“
Das bezieht sich auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Erstgespräche vermitteln, um die Wartezeiten zu verringern. Therapeuten müssen Kapazitäten dafür freihalten. Kritiker monieren, dass man auf einen langfristigen Therapieplatz weiterhin viel länger warten müsse.
Die Vereinigung verweist nun aber selbst auf ein Zitat des Gemeinsamen Bundesausschusses, der über die Leistungsansprüche von Versicherten entscheidet: „Mehr als die Hälfte der Patienten erhalten nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung, und dies überwiegend zeitnah.“
Psychotherapeuten mit Kassensitz dürfen zwar auch Privatpatienten behandeln, die deutlich mehr Einnahmen bringen – aber nur begrenzt: 25 Sprechstunden pro Woche müssen bei einer vollen Zulassung gesetzlich versicherten Patienten angeboten werden. Und wer mehr gesetzlich Versicherte behandeln will, kann das weiterhin tun. Ein „Eliten-Ding“ wird Psychotherapie durch die Kürzung also nicht.
