
Im als Hilferuf zu verstehenden „Berliner Appell der 294 Landkreise“ haben Kommunen den Bund und die Länder aufgefordert, die Landkreise, Städte und Gemeinden finanziell so auszustatten, wie es das Konnexitätsprinzip verlange. Demnach müssen Bund und Länder die Kosten tragen, die vor allem durch die Sozialgesetzgebung des Bundes in den Kommunen entstehen. Sandro Zehner (CDU), Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit dem Pflegeneuordnungsgesetz und dem Stabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung weitere Kosten auf die Kommunen abgewälzt würden, um die Versicherungssysteme zu entlasten.
Damit wird Zehner zufolge der Missstand verschärft, der alle 17 Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis 2024 zu einer Resolution veranlasst hatte. Darin forderten die Kommunalvertreter unter der Überschrift „Wer bestellt, bezahlt“, die strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden zu beenden. Konkret heißt das, der Bund muss die Kosten tragen, die durch seine Sozialgesetzgebung auf kommunaler Ebene entstehen. Ein Beispiel ist die Ganztagsbetreuung für Kita-Kinder.
„Wer reformiert, der finanziert“
Angesichts der Neuregelungen in Sachen Pflege und gesetzlicher Krankenkasse muss Zehner zufolge zum Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ ein zweiter Grundsatz hinzukommen: „Wer reformiert, der finanziert.“ Andernfalls stehe die Handlungsfähigkeit des Staates dort infrage, wo die Menschen diesen täglich erlebten: im Rathaus, in der Schule, in der Kita, im öffentlichen Nahverkehr und in der Pflege. Wenn in Berlin etwas versprochen werde, ohne dass „der Scheck gedeckt“ sei, koste das in den Orten etwa Freibäder und führe zu höheren Hebesätzen bei der Grundsteuer. Gerade an diesen Punkten des täglichen Lebens entscheide sich aber, ob das Vertrauen in die Demokratie weiter bestehe, warnt Zehner.
Die Kommunen wiesen auf die Probleme seit geraumer Zeit hin, führte der Landrat weiter aus. Trotzdem sei die Schieflage in vielen Kommunen nicht kleiner, sondern größer geworden. Umso wichtiger sei es, dass die Kommunen einen Kurswechsel einforderten. Es müsse darum gehen, die Arbeit in der kommunalen Familie zukunftssicher zu organisieren – immer mit Blick auf die Wirkung für die Menschen, für die man im öffentlichen Dienst arbeite.
In ihrem Appell weist die kommunale Seite darauf hin, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden in Deutschland das Jahr 2025 mit einem Rekorddefizit von 30 Milliarden Euro hätten abschließen müssen. Die Rücklagen seien vielerorts aufgebraucht, Investitionen in Kitas, Schulen, Straßen und den öffentlichen Nahverkehr brächen ein. Zudem stiegen die berüchtigten Kassenkredite in bedrohlichem Maß. Diese Kredite sind mit den teuren Dispokrediten des Girokontos zu vergleichen.
Als Soforthilfe fordert die kommunale Seite, den Anteil an der Umsatzsteuer für die Kommunen befristet um zehn Prozentpunkte anzuheben, um das 30-Milliarden-Defizit zu kompensieren. Grundsätzlich müssten zudem bei neuen Beschlüssen in Berlin die daraus folgenden Kosten „vollständig, dauerhaft und rechtzeitig“ überwiesen werden.
