
Am 25. Juli werden Hunderttausende Menschen zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin erwartet. Auch Kai Wegner wird dabei sein. Der Regierende Bürgermeister will seine Teilnahme an der Demonstration für die Interessen von Homo- und Transsexuellen aber anders als in den Vorjahren gestalten: Erstmals möchte der CDU-Politiker mit einem eigenen Wagen mitfahren – in seiner Funktion als Stadtoberhaupt.
Die Berliner Senatskanzlei hat dafür ein Budget von 140.000 Euro eingeplant. Davon sind 94.000 Euro für „die Produktion und Umsetzung des Berlin-Wagens beim CSD“ vorgesehen. Die übrigen 46.000 Euro werden für eine begleitende Werbekampagne ausgegeben. Die Berliner Gesellschaft für Hauptstadt-Marketing steuert zusätzliche Sachleistungen im Wert von 235.000 Euro bei. Etwa zehn Prozent davon kommen Wegners Wagen zugute, der Hauptteil der Werbekampagne. Ohne Unterstützung der Marketinggesellschaft müsste die Senatskanzlei also mit 375.000 Euro Kosten rechnen.
Unternehmen und Vereine geben weniger Geld aus
Personen, die mit dem CSD vertraut sind, können diese Zahlen nicht nachvollziehen. „Über die hohe Summe, die der Senat für die CSD-Teilnahme ausgeben will, bin ich überrascht“, sagt Marcel Voges, Vorstandsmitglied des Berliner CSD-Vereins. Für das Mitfahren beim CSD muss die Senatskanzlei rund 6000 Euro an den Verein zahlen. Wofür sie das restliche Geld aufwenden will, können sich die Aktivisten nicht vollständig erklären. Wie zu hören ist, planen selbst Unternehmen, die Geld für Agenturleistungen, einen Sicherheitsdienst und Getränke berücksichtigen, mit maximal 70.000 Euro, um mit einem Wagen dabei zu sein. Manche Vereine sollen mit 20.000 Euro pro Wagen auskommen.
Wegners Koalitionspartner hält dessen Pläne für überdimensioniert. „Die von der Senatskanzlei geplanten Kosten für die CSD-Teilnahme sind viel zu hoch“, sagt Wiebke Neumann, queerpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Werner Graf findet es „schön“, dass Wegner am CSD teilnimmt und „seine Unterstützung für die queere Community zeigen will“. Er sagt aber auch: „Viele queere Sozial- und Jugendprojekte könnten für 140.000 Euro ein ganzes Jahr lang arbeiten.“
Karlsruhe drosselte Öffentlichkeitsarbeit im Wahlkampf
Neben den Kosten sorgt ein weiterer Punkt für Ärger: Der CSD findet acht Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September statt. Für den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach wirft diese zeitliche Nähe Fragen auf. Ebenso wie Neumann ist er der Meinung, eine CSD-Teilnahme des Senats wäre bereits im vergangenen Jahr richtig gewesen. Wegner müsse „jeglichen Zweifel ausräumen, dass es sich beim CSD-Truck um ein Werbe-Vehikel im Wahlkampf handelt“.
Krach fordert, Wegner und seine Senatoren sollten dieses Jahr nicht auf dem Wagen mitfahren, sondern diesen Initiativen überlassen, die keinen Wagen haben. Die AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker hält einen Senatswagen grundsätzlich für falsch. Sie will prüfen, „inwieweit dieser Wahlkampf auf Steuerzahlerkosten durch eine einstweilige Verfügung unterbunden werden kann“.
Rechtlich bewegt sich Wegner auf dünnem Eis. Das Bundesverfassungsgericht hat 1977 in einer Grundsatzentscheidung festgelegt, dass sich Regierungen im Wahlkampf mit staatlicher Öffentlichkeitsarbeit zurückhalten müssen. Um die Chancengleichheit der Parteien bei der Wahl zu wahren, sind etwa „Leistungsbilanzen“ der Regierung in Anzeigen während der „heißen Wahlkampfphase“ verboten.
Die Berliner Senatskanzlei argumentiert, acht Wochen vor der Wahl habe diese Phase noch nicht begonnen. Diese Auffassung ist juristisch vertretbar: Die Karlsruher Richter haben keinen Stichtag festgelegt. In Rechtsprechung und Literatur werden teils Zeiträume angenommen, die den CSD-Termin noch nicht umfassen.
Nicht jeder ist beim Christopher Street Day willkommen
Trotzdem ist fraglich, ob Wegners Wagen auf Steuerzahlerkosten mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz staatlicher Neutralität im politischen Wettbewerb vereinbar ist. Viele CSD-Teilnehmer nutzen den Tag vor allem, um Party zu machen. Juristisch ist der CSD aber kein Volksfest, sondern eine politische Demonstration.
Auf der Homepage des Berliner CSD-Vereins finden sich explizite Forderungen mit Blick auf die Abgeordnetenhauswahl – etwa dass sich der neue Senat für die Ausrichtung der „World Pride 2032“ in Berlin einsetzen soll. Die Aktivisten verlangen zudem mehr Geld aus der Berliner Übernachtungssteuer für „queere Großveranstaltungen“.
Vereinsvorstand Voges sagt zwar, nicht alle Demonstrationsteilnehmer müssten jede Forderung teilen. Entscheidend sei das Bekenntnis zu Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde. Andererseits steht auf der Homepage, die Forderungen würden „zum CSD 2026“ erhoben. Laut Voges würde die Teilnahme eines AfD-Wagens zudem vom Verein „abgelehnt“. Die Demonstration ist also nicht für alle politischen Kräfte offen.
Klöckner handelt anders als Wegner
Die Juristen des Bundestags sind der Ansicht, dass die Bundestagsverwaltung wegen des Neutralitätsgebots nicht am CSD teilnehmen darf. Der Bundestag hat folglich keinen Wagen angemeldet. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) lehnt es deshalb auch ab, auf den Bundestagsgebäuden während des CSD die Regenbogenflagge zu hissen.
Ihre Vorgängerin Bärbel Bas (SPD) entschied beides anders. Sie griff auf einen rechtlich umstrittenen Trick zurück: Um die CSD-Teilnahme der Verwaltung trotz des Neutralitätsgebots zu ermöglichen, wurde sie intern als Maßnahme zur Personalgewinnung gerechtfertigt. Die Parlamentsjuristen halten diese Begründung nicht für tragfähig.
Die Berliner Senatskanzlei schreibt auf F.A.Z.-Anfrage, Wegners Wagen verstoße nicht gegen das Neutralitätsgebot. Das sei hausintern schon im Oktober geprüft worden. Mit der Bundestagsverwaltung habe sich die Senatskanzlei nicht abgestimmt. Bei der Teilnahme am CSD gehe es „nicht um die Vermarktung der Teilnehmer und Akteure, sondern vielmehr um die Sensibilisierung der Gesellschaft für die dahinterstehenden Botschaften und Werte“.
