
Vor dem großen Reformgipfel der Koalition ringen Union und SPD darum, Klein- und Mittelverdiener von Einkommensteuern zu entlasten. Die SPD-Vorsitzende und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte dazu jüngst ein Entlastungsvolumen von 500 Euro im Jahr als Ziel formuliert. Allerdings steuert die Koalition nun gleich in zweierlei Hinsicht auf Schwierigkeiten zu: Zum einen sind die Finanznöte im Etat so groß, dass Entlastungen nur möglich sind, wenn man sie „im Steuertarif“ gegenfinanziert – sprich die Belastungen in den höheren Einkommensklassen kräftig erhöht.
Zum anderen werden viele Entlastungsrechnungen ohne einen Blick auf die Sozialversicherungen gemacht. Dabei hat die Koalition dort mit ihren Reformplänen schon kräftige Mehrbelastungen programmiert. Diese sollen in Teilen alle Beitragszahler treffen und in anderen Teilen besonders Gutverdiener. Ersteres gilt zum Beispiel für Erhöhungen des Rentenbeitragssatzes, Letzteres für die Anhebungen der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung. Schon Beschäftigte mit 75.000 Euro Jahresgehalt müssen sich darauf einstellen, dass sie bald weit mehr als 500 Euro im Jahr zusätzlich an die Sozialkassen zahlen.
Ein konkretes Bild davon liefert nun der Führungskräfteverband ULA, der dazu eine Serie detaillierter Beispielrechnungen erstellt hat. Sie zeigen für vier typische Beschäftigte aus Gehaltsklassen von rund 75.000 bis gut 100.000 Euro im Jahr, welche zusätzlichen Abzüge ihnen jetzt schon drohen. Eine Beispielperson ist Maschinenelektroniker mit 75.631 Euro brutto in diesem Jahr. Er muss sich demnach schon für das Jahr 2027 auf zusätzliche Abzüge von 864 Euro für Arbeitnehmer-Sozialbeiträge einstellen; zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag werden es 1728 Euro im Jahr.
Zusatzbelastungen von bis zu 10.000 Euro im Jahr
Schon damit wäre die – vielleicht – in Aussicht stehende Steuerentlastung von 500 Euro mehr als zunichtegemacht. Allerdings ist gar nicht klar, ob Beschäftigte in dieser Gehaltsklasse noch als Klein- und Mittelverdiener gelten. Der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat als Kernzielgruppe der Steuerreform Arbeitnehmer mit Verdiensten von 3000 Euro im Monat genannt, also 36.000 Euro im Jahr.
Obige Beispielperson bekäme dann womöglich gar keine oder nur eine reduzierte Steuerentlastung. Sicher ist hingegen, dass die Mehrbelastung durch Sozialabgaben nach dem Jahr 2027 weiter wächst – und zwar, so die ULA-Berechnung, bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 8472 Euro im Jahr. Die Summe der dann fälligen Beitragszahlungen wird hier mit dem Stand des Jahres 2026 verglichen.
Noch heftiger fallen die Mehrbelastungen am oberen Ende des betrachteten Einkommenskorridors auf. Etwa für einen Ingenieur in der Autoindustrie, dessen Jahresverdienst mit 101.400 Euro auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt. Bis zu dieser Höhe werden Sozialabgaben vom Gehalt abgezogen. Dieser Beispielperson drohen schon im Jahr 2027 Mehrbelastungen von 1032 Euro durch höhere Sozialabgaben; mit dem Arbeitgeberbeitrag insgesamt 2064 Euro. Bis 2031 droht diese Mehrbelastung gar auf mehr als 10.000 Euro anzuwachsen.
Führungskräfteverband fordert kräftigen Tritt auf die Abgabenbremse
Weitere Beispielbeschäftigte aus der hier aufgezeigten Bandbreite sind eine Biologin, beschäftigt in der chemischen Industrie für 84.300 Euro im Jahr, und eine Ärztin an einem kommunalen Krankenhaus, die inklusive Zulagen auf 93.600 Euro kommt. ULA-Präsident Roland Angst erwartet daher nun vor allem von der Union einen Tritt auf die Abgabenbremse. „CDU und CSU stehen jetzt in der Verantwortung, die drohende Gesamtbelastung für Fach- und Führungskräfte in den Koalitionsverhandlungen am Mittwoch zu verhindern“, sagte er der F.A.Z.
Wie aber kommen die hohen Zahlen zustande? Erst einmal schlagen die absehbaren Beitragserhöhungen bei der Rentenversicherung zu Buche, verursacht durch die Demographie und politische Beschlüsse, darunter die geplante Kürzung des Steuerzuschusses an die Rentenkasse. Dadurch steigt der Beitragssatz schon im Jahr 2028 von heute 18,6 Prozent auf rund 20 Prozent des Bruttolohns, und weitere Anstiege in den Folgejahren sind absehbar. Überdies soll bald ein neuer Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitalrente fällig werden, wie ihn die Rentenkommission empfohlen hat. Er soll im Jahr 2028 mit 0,5 Prozent vom Brutto starten und dann bald auf zwei Prozent steigen.
Kapitalrente und höhere Abzüge der Kranken- und Pflegekassen
Kräftige Mehrbelastungen bringen auch die geplanten Reformen der Kranken- und Pflegekassen. Sie sollen deren Einnahmen vor allem durch außerplanmäßige Anhebungen der dort geltenden Bemessungsgrenzen steigern. Der Gesetzentwurf zur Krankenkassenreform sieht vor, die Grenze von bisher 69.750 Euro Jahreseinkommen um 3600 Euro zu erhöhen. Damit würde für betroffene Beschäftigte auf weitere 3600 Euro ihres Jahresentgelts der Kassenbeitrag von derzeit rund 17,7 Prozent vom Brutto fällig.
Für die hochdefizitären Pflegekassen sieht der Reformentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen noch härteren Schritt vor. Hier soll die Bemessungsgrenze sogar um gut 11.000 Euro im Jahr erhöht werden. Auch auf diesen zusätzlichen Betrag würde dann der (künftig auf bis zu 4,3 Prozent erhöhte) Pflegebeitragssatz erhoben. Jenseits davon unterstellen die Beispielrechnungen, dass die stets an den allgemeinen Lohnanstieg gekoppelten Schwellenwerte der Sozialversicherung um jährlich drei Prozent steigen.
Die ULA will ihren Alarmruf keineswegs als Veto gegen die geplante große Rentenreform verstanden wissen. Diese sei „richtig und notwendig“, auch wenn sie Fach- und Führungskräfte in den kommenden Jahren erheblich belaste, wie Präsident Angst betont. Umso mehr spreche jetzt aber gegen höhere Bemessungsgrenzen, wie sie mit Krankenkassen- und Pflegereform vorgesehen sind. „Wer Leistungsträger gleichzeitig an mehreren Stellen stärker belastet, gefährdet Akzeptanz, Leistungsbereitschaft und den Wirtschaftsstandort Deutschland“, warnt er.
Erst recht dürfe es jetzt nicht passieren, dass die Koalitionäre angesichts neuer, noch größerer Finanzlücken in den Krankenkassen womöglich noch stärker an der Schraube für die Bemessungsgrenze drehen. Vor allem in der SPD gibt es dem Vernehmen nach solche Überlegungen. In diesem Fall stiege die Mehrbelastung für den Automobilingenieur der Rechnung zufolge bis 2031 auf 12.000 Euro im Jahr.
