Bürokratie und Bürgernähe – das ist für viele ein Widerspruch. Es gibt jedoch in Hessen eine Einrichtung, in der beides zusammenkommt: Ortsgerichte. Das sind ehrenamtlich besetzte Hilfsbehörden der Justiz in jeder Gemeinde, von denen sich Bürger niedrigschwellig und kostengünstig Urkunden beglaubigen oder Grundstückswerte schätzen lassen können. Auch die Sicherung des Nachlasses in Sterbefällen gehört zu den Aufgaben. Eines regen Zuspruchs erfreuen sich Ortsgerichte auch deshalb, weil Immobilienschätzungen dort günstiger zu haben sind als bei öffentlich bestellten Sachverständigen.
Ortsgerichte sind eine hessische Spezialität, es gibt sie in keinem anderen Bundesland. Sie sind im 19. Jahrhundert als Einheiten freiwilliger Gerichtsbarkeit mit dem Anspruch der Bürgernähe entstanden und arbeiten seit 1953 auf Basis des Ortsgerichtsgesetzes. Demnach verfügt jede Gemeinde in Hessen über mindestens ein Ortsgericht, in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen können es auch mehr sein. Nach Angaben des hessischen Justizministeriums, in Abstimmung mit dem Innenministerium für die Errichtung zuständig, gibt es derzeit 869 Ortsgerichte (Stand Januar 2026). „Ihre Zahl ist etwas rückläufig“, lässt ein Sprecher wissen, „was aber die Erreichbarkeit ortsgerichtlicher Leistungen nicht beeinträchtigt.“
Beglaubigungen für 7,50 Euro
Jedes Ortsgericht hat ihm zufolge mindestens fünf Mitglieder: jeweils einen Vorsteher und vier Schöffen. Sie sind Ehrenbeamte, die vom Amtsgericht auf Vorschlag der Gemeinde ernannt werden – nach Abstimmung in der gewählten Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung. Zu den Voraussetzungen heißt es im Gesetz lediglich, es müssten Personen sein, „die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind“. Und sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

Uli Labonté ist einer von ihnen. Seit vier Jahren ist der pensionierte Lehrer und stellvertretende Stadtbezirksvorsteher der SPD in Bornheim als Vorsteher für das Ortsgericht Frankfurt Mitte zuständig und damit für rund 450.000 Bewohner. Jeden Montag, Mittwoch und Freitag ist er zu den Sprechzeiten zwischen 8 und 12 Uhr in seinem Amtszimmer im Südbau des Rathauses an der Bethmannstraße anzutreffen.
„Ich mache das gerne, das gefällt mir“, sagt der 74 Jahre alte Frankfurter. Er halte sich damit geistig fit, habe viel mit Leuten zu tun. „Und die Atmosphäre ist in der Regel sehr gut.“ Die Bürger seien dankbar, dass sie hier Dienstleistungen für vergleichsweise kleines Geld bekämen.
In die Sprechstunden kämen die Bürger vor allem für Beglaubigungen, das koste sie 7,50 Euro je Unterschrift. „An einem Vormittag kommen mindestens 20, manchmal 50 Menschen“, erzählt Labonté. Der Zuspruch sei „gleichbleibend hoch“. In jüngerer Zeit seien es vermehrt Migranten, die Beglaubigungen für Bildungsabschlüsse bräuchten. Da kämen ganze Gruppen von einer Pflegeeinrichtung.
Jenseits der Sprechstunden erledigten die Mitarbeiter die Immobilienbewertungen. Im Schnitt werde pro Woche eine Liegenschaft besichtigt, dabei seien sie stets zu zweit. „Die Immobilienqualität in der Frankfurter Innenstadt ist recht hoch und nicht einfach zu bewerten“, stellt Labonté fest. Doch gebe es am Ortsgericht hierfür ausreichend Kompetenz, so habe ein Mitglied bis zu seiner Rente 40 Jahre lang im Wohnungsamt gearbeitet.
Keine Bewertung für das Finanzamt
Völlig unumstritten ist diese ortsgerichtliche Dienstleistung aber nicht. Mit einer Novellierung des Gesetzes zum 1. Januar 2024 hat das Justizministerium ortsgerichtliche Gutachten für die Wertermittlung von Grundstücken gleichgestellt mit jenen von staatlich bestellten Sachverständigen. Kritik daran kam vom Sachverständigenverband BVS. Dieser monierte, dass ortsgerichtliche Gutachten oft nicht den Anforderungen genügten, fachlich mangelhaft seien und teils erheblich von den tatsächlichen Verkehrswerten abweichen würden.
Hierzu entgegnet das hessische Justizministerium auf Anfrage der F.A.Z.: „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Qualität ortsgerichtlicher Schätzungen zu erhöhen.“ So habe eine Arbeitsgruppe der Justiz- und Finanzseite Kriterien erarbeitet, die Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt erfüllen müssten.
„Es ist immer noch ein Ehrenamt“, merkt Karlheinz Wamser an. Der 72 Jahre alte Rentner ist Ortsgerichtsvorsteher im Stadtteil Dornheim der Kreisstadt Groß-Gerau mit 26.000 Einwohnern. Als ehemaliger Bankdirektor sei er mit Immobilienbewertungen vertraut. Aber Gutachten fürs Finanzamt würden sie nicht machen. „Das ist sehr kleinlich, hat zig Nachfragen.“ Für die Bürger seien ihre Immobilienbewertungen ein guter Service. Die Kritik aus Sachverständigenkreisen rührt seiner Ansicht nach eher daher, dass die Ortsgerichte für die Gutachten dreistellige Beträge nähmen und damit deutlich günstiger seien als die Sachverständigen – und in der Regel schneller.
Als Herausforderung für die Ortsgerichte sieht Wamser etwas anderes: „Wer macht heute noch Ehrenamt?“ Zwar habe er schon einen Nachfolger gefunden für eine der vier Stellen, die bald frei würden. Aber im Nachbarbezirk sei ein Posten seit mindestens drei Jahren unbesetzt. Nicht förderlich sei dabei, dass die Ausstattung nicht gerade modern sei. „Ich musste wochenlang betteln, dass ich einen Computer bekomme“, nennt er ein Beispiel. Da sei vieles sehr zähfließend.
Das stellt in Frankfurt auch sein Ehrenamtskollege Labonté fest. „Wir sind gar nicht digitalisiert.“ So würde er sich die Möglichkeit einer digitalen Anerkennung von Unterschriften wünschen. Und viele Bürger seien erstaunt, dass man bei ihnen ausschließlich in bar bezahlen könne. Voriges Jahr habe er zwar initiiert, dass man künftig mit Karte zahlen könne, aber warte noch immer auf Erlaubnis. Auch Nachlassverfahren würden sie aktuell nicht bearbeiten, weil eine der sechs Stellen unbesetzt sei. „Das Prozedere der Neubesetzung dauert sehr lange, es liegt seit Herbst 2025 bei der Stadtverordnetenversammlung.“
Wenn es nach dem Ortsgerichtsvorsteher ginge, bräuchte er zudem noch eine Stelle mehr für die viele ehrenamtliche Arbeit. Es wäre eine Investition in einen bewährten, bürgernahen Service, wie Labonté hervorhebt: „Ortsgerichte sind wirklich sinnvoll, das kann man anderen Bundesländern nur empfehlen.“
