
Gut 2,2 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland waren im vergangenen Jahr mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt. Das sind 330.000 weniger als zehn Jahre zuvor. Der Anteil der Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag sank von sieben auf sechs Prozent. Das zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Besonders häufig kommen befristete Stellen im öffentlichen Dienst vor. Das zeigen auch Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dort ist der Befristungsanteil demnach mit knapp neun Prozent fast doppelt so hoch wie in der Privatwirtschaft.
Die Bundesregierung will die rechtlichen Spielräume für befristete Arbeitsverhältnisse erweitern. Sie hofft, dass sich dann mehr Unternehmen bereitfinden, trotz wirtschaftlich unsicherer Zeiten neue Arbeitskräfte einzustellen. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet nach der vereinbarten Dauer automatisch. Hat der Arbeitgeber keinen weiteren Personalbedarf oder ist er mit dem Arbeitnehmer nicht zufrieden, muss er nicht kündigen; das Risiko eines Rechtsstreits ist gering.
Koalition will Befristungsregeln vorübergehend lockern
Die Pläne sind Teil eines größeren Reformpakets, das die Koalitionsspitzen von Union und SPD Anfang Juli auf Initiative von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vereinbart hatten. Konkret ist vorgesehen, die sachgrundlose Befristung für alle Arbeitgeber bis zu einer Dauer von vier Jahren je Einzelfall gesetzlich zu erlauben. Bisher ist sie auf zwei Jahre begrenzt; längere Dauern sind nur mit Zustimmung der Gewerkschaft möglich. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Dem Koalitionsbeschluss zufolge soll die Lockerung Ende 2030 automatisch wieder enden.
Die sachgrundlose Befristung ist vor allem für Privatunternehmen von Bedeutung. Sie können seltener als öffentliche Arbeitgeber Sachgründe für länger andauernde Befristungen geltend machen, die das Gesetz ausdrücklich anerkennt. Einer der insgesamt acht anerkannten Gründe ist zielgenau auf öffentliche Arbeitgeber zugeschnitten: Steht im Personaletat nur befristet Geld zur Verfügung, gilt das als Sachgrund für befristete Beschäftigung. Die Einschränkungen für sachgrundlos befristete Verträge, allen voran die Höchstdauer, greifen dann nicht. Wirtschaftliche Unsicherheit, wie Unternehmen sie kennen, ist dagegen kein Sachgrund im Sinne des Gesetzes.
„Sachgrund“ Finanzknappheit fördert Befristungen beim Staat
Dies spiegelt sich auch in den Zahlen des IAB für das Jahr 2024. Demnach erfolgt fast die Hälfte aller Befristungen im öffentlichen Dienst mit Sachgrund, dort trifft dies auf 4,2 Prozent aller Arbeitsverträge zu. Weitere zwei Prozentpunkte entfallen auf Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz für Hochschulen. In der Privatwirtschaft hingegen erfolgen fast zwei Drittel der Befristungen – drei Prozentpunkte von insgesamt 4,7 Prozent – ohne Sachgrund.
Jüngere Arbeitnehmer sind am häufigsten befristet angestellt, wie die aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamts zeigt. In der Altersgruppe von 15 bis 24 Jahren beträgt die Quote 18,3 Prozent. Unter den älteren Arbeitnehmern ab 55 Jahren haben nur 2,8 Prozent einen befristeten Vertrag. Das legt nahe, dass Befristungen häufig als eine Art verlängerte Probezeit für Berufseinsteiger dienen.
Dass auch die wirtschaftliche Dynamik von Befristungen profitieren kann, deuten indes diese Zahlen des IAB an: Der Anteil der befristeten Verträge an den Neueinstellungen schwankt derzeit um 31 Prozent; das ist ein historisch niedriges Niveau. In der Aufschwungphase des vergangenen Jahrzehnts pendelte diese Quote stets um 43 Prozent. Ähnlich niedrig wie heute war sie in der zähen Wirtschaftsflaute nach der Jahrtausendwende.
