
Gleich nach ihrem Amtsantritt als Arbeitsministerin hat sich die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas damit profiliert: Sie will Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Nun hat sie ihre Forderung kurz vor dem Abschluss der offiziellen Rentenkommission bekräftigt. „Wir brauchen ein gemeinsames System, wenn man eine große Reform haben will“, sagte sie. Auch wenn es ein langer Weg dorthin sei: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf, und der Staat muss nicht so viel zuzahlen.“ Der Vorschlag ist populär. Aber inwieweit stimmen die Prämissen? Ein Überblick.
Was kosten die Pensionen der Beamten?
Die Ausgaben von Bund und Ländern für rund 1,8 Millionen Pensionäre und andere Versorgungsempfänger summieren sich je nach Abgrenzung auf 60 bis 100 Milliarden Euro pro Jahr. Betrachtet man nur die sogenannten Ruhegehälter, ergibt sich der niedrigere Betrag. Bezieht man alle Leistungen der Beamtenversorgung ein, von der Beihilfe zur Krankenversicherung bis zum Waisengeld, ist es der höhere.
Wie verhält sich das zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Die Ausgaben für Rentenzahlungen an insgesamt gut 21 Millionen Versicherte summierten sich im vergangenen Jahr auf 379 Milliarden Euro. Zusammen mit den Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner und weiteren Nebenkosten waren es 426 Milliarden Euro. Davon entfielen knapp 123 Milliarden Euro auf Zuschüsse und Beitragszahlungen aus dem Bundeshaushalt.
Zweierlei. Zum einen: Betrachtet man einfach die Pro-Kopf-Ausgaben, dann sind die der Beamtenversorgung weitaus höher als die der Rentenversicherung, rund 3300 bis 4600 Euro pro Monat für Beamte gegenüber rund 1700 Euro pro Monat für gesetzlich Versicherte. Allerdings ist das ein schwieriger und problematischer Vergleich. Zum anderen: Volkswirtschaftlich ist die gesetzliche Rente der deutlich schwerere Brocken. Die 100 Milliarden Euro im Jahr 2025 waren 2,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), die 426 Milliarden Euro knapp zehn Prozent. Laut Fachleuten des Bundesfinanzministeriums wird dieser Brocken in den kommenden Jahrzehnten demographisch bedingt eher etwas stärker wachsen als die Pensionsausgaben.
Warum ist ein Vergleich der Pro-Kopf-Ausgaben von Pension und Rente problematisch?
In der beitragsfinanzierten Sozialkasse gibt es viele Minirenten von Versicherten, die dort nur ein paar Jahre ihres Erwerbslebens Beiträge gezahlt haben. Diese ziehen den Durchschnitt, also die Pro-Kopf-Ausgaben, nach unten. Demgegenüber sind Verbeamtungen der Natur nach auf längere Dauer angelegt. Daher gibt es solche Fälle im Pensionssystem praktisch nicht. Und noch etwas kommt hinzu: Die Pension soll für ehemalige Beamte den Lebensstandard im Alter sichern. Die gesetzliche Rente allein soll hingegen ein solches Versorgungsziel seit der Rentenreform von 2001 nicht mehr erfüllen; das gilt nur noch in Verbindung mit einer Zusatzvorsorge wie der staatlich geförderten Riester-Rente.
Wie hoch sind denn die Pensionen im Vergleich?
Sie sind auf jeden Fall deutlich höher als die gesetzlichen Renten, auch aus den zuvor skizzierten Gründen. Das durchschnittliche Ruhegehalt ehemaliger Beamter belief sich zuletzt auf 3416 Euro im Monat. Die sogenannte Bruttostandardrente, die Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren, lag bei 1800 Euro im Monat. Allerdings ist hierbei noch etwas zu bedenken: Beamte haben im Schnitt ein höheres Qualifikationsniveau als Arbeitnehmer, schon deshalb hätten sie theoretisch im Schnitt auch etwas höhere Renten. Deshalb bietet sich ein Blick auf ehemalige Postbeamte an, die überwiegend keine Akademiker sind. Aber auch sie liegen mit Pensionen von im Schnitt 2630 Euro deutlich höher. Überdies gilt für Beamte eine Mindestpension von rund 2080 Euro im Monat, falls sie sich regulär keine auskömmlichen Ansprüche verdient haben. Schon diese ist also höher als die Bruttostandardrente.
Sind die Pensionen zu hoch?
Beamte stehen im Alter überwiegend besser da als Arbeitnehmer, auch wenn nicht wenige Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte haben. Was daraus folgt, lässt sich letztlich nur politisch beurteilen – soweit ein verfassungsrechtlicher Spielraum dazu besteht. Das sogenannte Alimentationsprinzip, abgeleitet aus Artikel 33 Grundgesetz, verpflichtet den Staat, seinen Beamten und ihren Familien lebenslang einen „amtsangemessenen“ Unterhalt zu gewähren. Die Pension bildet fiktiv ein Paket aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Privatvorsorge ab. Das ist aus Sicht der meisten Arbeitnehmer ein üppiges Paket.
Sind Beamte nicht sogar doppelt begünstigt, weil sie ja auch keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Richtig ist auf jeden Fall, dass sie keine Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Allerdings kommt an dieser Stelle regelmäßig ein historisches Argument ins Spiel, das den Blick auf die Höhe der Besoldung für aktive Beamte lenkt. Als es in der Frühzeit der Bundesrepublik um beamtenrechtliche Grundsätze ging, standen zwei Modelle zur Debatte: Entweder zahlen Beamte auch Sozialbeiträge und erhalten dafür ein entsprechend erhöhtes Bruttogehalt; oder sie zahlen keine Beiträge und erhalten dann auch keinen Zuschlag. Man entschied sich damals für Variante zwei. Andernfalls hätten sie demnach heute etwa 20 Prozent mehr brutto. Wie viel verfassungsrechtliches Gewicht dieses Argument heute in einer juristischen Auseinandersetzung über eine Änderung der Regeln hätte, darüber lässt sich bisher nur spekulieren.
Was bringt es, ökonomisch und fiskalisch, Beamte in die Rentenversicherung einzugliedern, wie es die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas verlangt?
Das hängt entscheidend von Details ab, die bisher unklar sind. Wer Ausgaben dämpfen will, muss auf jeden Fall die Bezüge der Pensionäre kürzen – egal über welches System sie diese erhalten. Ob auch Bas Bezüge kürzen will? Mit einer Aussage deutete sie jüngst gewisse Kürzungsabsichten an: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf, und der Staat muss nicht so viel zuzahlen“, sagte sie. Demnach müssten aktive Beamte wohl künftig zehn bis elf Prozent ihres laufenden Gehalts an die Rentenkasse zahlen, ohne dafür eine ausgleichende Besoldungserhöhung zu bekommen. Allerdings wäre das mindestens für Beamte der unteren Besoldungsgruppen verfassungswidrig: Die Bundesregierung hebt derzeit gerade die unteren Gruppen außerplanmäßig an, weil diese nach einem Urteil aus Karlsruhe auf verfassungswidrige Weise nicht auskömmlich waren.
Aber bringt es nicht doch etwas für die Rentenversicherung, wenn man Beamte dort einbezieht?
Langfristig bringt es der Rentenversicherung nichts, kurzfristig winkt ihr ein Liquiditätsvorteil. Letzterer setzt aber voraus, dass Bund und Länder zusätzliches Steuergeld auftreiben, um neben den schon zugesagten Pensionen für Ruhestandsbeamte künftig zugleich Sozialbeiträge für aktive, jüngere Beamte an die Rentenkasse zu zahlen. Selbst wenn man diesen den Arbeitnehmeranteil einfach ohne Kompensation vom aktuellen Gehalt abzöge, müsste der Staat zusätzlich die Arbeitgeberbeiträge einzahlen. Der erhoffte Liquiditätsvorteil für die Rentenkasse wäre nur um den Preis verschärfter Finanznöte in den Etats von Bund und Ländern zu haben.
Warum wäre das nur ein vorübergehender Liquiditätsvorteil für die Rentenkasse?
In der Anfangsphase der Umstellung fließen ihr damit zusätzliche Einnahmen für diese Beamten zu. Auszahlungen erhalten sie dagegen erst später. Dann aber kommt noch ein dickes Ende nach: Da Beamte überdurchschnittlich lange leben, wären sie langfristig ein Minusgeschäft für die umlagefinanzierte Rentenkasse. Eine Regierung, die nicht so weit vorausdenkt, könnte den Liquiditätsvorteil jedoch nutzen, um erst einmal mit mehr Geld um die Gunst heutiger Rentner zu buhlen und das Problem an folgende Politikergenerationen weiterzureichen. Auch dafür müsste sie aber erst klären, wie sie die staatlichen Beitragszahlungen für Beamte finanzieren will.
Ist es politisch realistisch, dass so eine Reform kommt?
Eher nicht, und zwar schon aus föderalen Gründen: Die Bundesregierung ist nur für Bundesbeamte zuständig; nur für diese könnte sie so etwas regeln. Der viel größere Teil der Beamten, unter anderen Lehrer und Polizisten, ist im Landesdienst. Um alle Staatsdiener in die Rentenkasse einzubeziehen, müssten sich der Bund und die 16 Länder auf alle wichtigen Einzelheiten einigen.
Gibt es denn gar keinen praktikablen Weg, Pensionsausgaben zu bremsen?
Eines geht im Grunde immer: Stellt der Staat weniger Beamte neu ein, muss er später weniger Pensionen zahlen. Aber auch das ist politisch nicht einfach, wie sich seit Jahren zeigt. Daneben gäbe es noch diesen Weg: Man bremst die jährlichen Pensionserhöhungen, die sich bisher an den von Verdi erstreikten Lohnabschlüssen für Tarifbeschäftigte orientieren. Die Pensionen stets im Gleichschritt mit der Inflationsrate zu erhöhen, wäre billiger. Es würde die öffentlichen Kassen zügig entlasten, weil es schon für heutige Pensionäre und nicht erst für zukünftige Beamte greifen könnte. Und mit etwas politischem Glück hätte es auch vor dem Verfassungsgericht Bestand. Allerdings setzt auch das einen politischen Willen voraus, Beamten etwas zuzumuten.
