
Das Ausländerrecht ist kompliziert. Das wissen nicht nur die Antragsteller, die auf der Website des Frankfurt Immigration Office unter 119 möglichen Antragsstrecken wählen müssen, um mit ihren Anliegen zu den richtigen Ansprechpartnern vorzudringen. Das wissen auch die Personalstellen großer und mittlerer Unternehmen, die ihren ausländischen Fachkräften bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland behilflich sein wollen. An sie richtet sich eine neue Handreichung der Ausländerbehörde, die auf 24 Seiten in leicht verständlicher Sprache auf die häufigsten Probleme bei der Antragstellung eingeht.
Denn die Sorge in Personalabteilungen, keine falschen Entscheidungen zum Schaden ihres Unternehmens oder auch der Fachkraft treffen zu wollen, habe in der Vergangenheit dazu geführt, dass Arbeitsverhältnisse vorzeitig und ohne Not beendet worden seien, sagt Norbert Euler, Leiter der Ausländerbehörde. Etwa wenn ein Aufenthaltstitel abgelaufen war, dessen Verlängerung aber noch in der Behörde in Bearbeitung war. Wird die Verlängerung rechtzeitig beantragt, darf die ausländische Fachkraft jedoch weiterarbeiten, beschreibt Euler ein häufiges Missverständnis. Von den Ausländern, die die Dienste der Behörde in Anspruch nehmen, sind rund 36 Prozent Fachkräfte, so Euler.
Jedes Jahr mehr als 10.000 Nachfragen abzuarbeiten
„Wir haben uns hier bewusst von unserer Behördensprache verabschiedet“, sagt Stefan Schnellert-Ji, Abteilungsleiter Arbeitsaufenthalte, bei der Vorstellung der Informationsbroschüre. Sie gibt Antworten auf häufige Fragen: Was ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Ausland mit oder ohne Visum einreist, was tun bei einem Arbeitgeberwechsel, was ist die Chancenkarte, und welche Meldepflichten hat ein Arbeitgeber?
Denn obwohl es die FAQs, also Antworten auf häufig gestellte Fragen, auch auf den Onlineseiten der Ausländerbehörde gibt, sind im vergangenen Jahr weitere 10.600 Probleme in Schnellert-Jis Abteilung aufgelaufen. Viele davon wiederholten sich, könnten aber nicht in zwei Sätzen gelöst werden. Die neue Handreichung, die ausschließlich online abrufbar ist, damit sie jederzeit aktualisiert werden kann, hilft dagegen mit Fotos, Grafiken und Links weiter, um die komplexe Materie in verdaulichere Häppchen zu zerlegen.
Um besser zu verstehen, welche Fragen in den Personalstellen für Verunsicherung sorgen, hatte die Behörde ihre Kooperationspartner in Hochschulen, der Arbeitsagentur, in Unternehmen und Relocation-Agenturen um Unterstützung gebeten. Für die Ausländerbehörde ist das auch Teil einer Öffnung nach außen, um das manchmal als unnahbar verschriene Amt zugänglicher zu machen.
Die Handreichung ist auf der Website der Ausländerbehörde www.frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten unter dem Titel „Informationen für Arbeitgebende und Personalstellen“ abrufbar.
