
Ein Mitarbeiter der Universität Freiburg filmt über Jahre hinweg Hunderte Frauen in Toiletten und Bädern mit heimlich montierten Kameras. Er tut das sowohl in einer privat vermieteten Studenten-WG als auch, wie sich später herausstellt, in den Räumen der Universität. Er fliegt auf, wird von der Hochschulleitung unverzüglich entlassen und schließlich in diesem März zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil ein. Hunderte Studenten demonstrieren aus demselben Grund vor der Universität.
Das ist nur die eine Seite der Freiburger „Spanner-Affäre“, die die Stadt seit zwei Jahren beschäftigt. Die zweite dreht sich um die Frage: Was wusste die Universität? War sie schon früher über den Verdacht informiert? Hat sie versäumt, die Hochschulangehörigen rechtzeitig aufzuklären? Die Universitätsleitung weist dies von sich. In einer am 17. April aktualisierten Stellungnahme schreibt sie, es lägen ihr mittlerweile erste Hinweise vor, die nahelegten, „dass zuständige Stellen der Universität schon zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis“ von den heimlichen Aufnahmen in den Räumen der Universität hatten – die sie dann offenbar nicht pflichtgemäß weitergegeben hätten.
Der implizite Vorwurf richtet sich an die Adresse der ehemaligen Personalleiterin Ursula Seelhorst, die von der Universitätsleitung Ende April fristlos entlassen wurde. Zuvor hatte sie Mails an den Senat und den Hochschulrat weitergegeben, die laut ihrer Anwältin den Vorwurf der Hochschulleitung entkräften. Die Geschasste wirft dem Rektorat im Gegenzug vor, ihre Warnungen ignoriert und den Datenschutz zum Vorwand einer fristlosen Kündigung gemacht zu haben. Sie zog vor Gericht.
Dort wird nun geklärt, ob die Weitergabe der Mails, die auch Namen von Betroffenen enthalten, ein legitimer Kündigungsgrund sind und ob sie den Vorwurf der Säumigkeit entkräften. Wenn Letzteres so wäre, hätte die Universitätsleitung nicht nur hingenommen, dass die Intimsphäre von Mitarbeiterinnen über Jahre grob verletzt wurde, sondern die ehemalige Personalchefin auch noch als Sündenbock vorgeschoben.
Wie auch immer der Prozess ausgeht, die Universitätsleitung macht in der Affäre keine glückliche Figur. Zuerst wollte sie von den versteckten Kameras in ihren Räumen erst durch die Verhandlungen erfahren haben, was Zweifel und Unmut unter Betroffenen hervorrief, die sich von ihr im Stich gelassen fühlten. Ihr anschließendes Schweigen begründete sie mit den laufenden Ermittlungen. Später korrigierte sie sich: Es sei für sie durch die Verhandlungen erstmals bestätigt worden, dass es den Verdacht gegeben habe, hieß es nun. Gewusst hatte man davon also schon vorher. Die Affäre gelangte überhaupt nur an die breite Öffentlichkeit, weil sich geschädigte Mitarbeiterinnen an die lokale Presse wandten.
Sie trifft die Hochschule zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Im Juni steht die Begehung zur nächsten Exzellenzrunde an. Vor den Bewerbungsrunden, ist aus Universitätskreisen zu hören, wurde schon geprobt, wie man auf unangenehme Fragen zu dem Voyeurismus-Fall antworten solle. Erklären muss man sich nun auch gegenüber dem baden-württembergischen Wissenschaftsministerium, das die ehemalige niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza mit einer unabhängigen Untersuchung über die hochschulinternen Vorgänge beauftragt hat. Ihr Bericht soll spätestens im Oktober vorliegen. Im Prozess zwischen der Hochschule und der ehemaligen Personalchefin wird an diesem Donnerstag weiterverhandelt.
