Das Landgericht Berlin hat den Arzt Johannes M. wegen 15-fachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Kammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein lebenslanges Berufsverbot kam die Kammer nach: M. darf nie wieder als Arzt arbeiten.
Das Urteil erging an diesem Mittwoch nach fast einem Jahr am 58. Prozesstag. Johannes M., der sich in seiner Dissertation aus dem Jahr 2012 wissenschaftlich mit Tötungsdelikten befasst hat, gilt damit als einer der größten Serienmörder der Nachkriegsgeschichte. Laut Staatsanwaltschaft hat der 41 Jahre alte Arzt mindestens 15 seiner Patienten zwischen September 2021 und Juli 2024 „ohne ihr Wissen und ohne medizinische Indikation“ getötet. Er verabreichte ihnen ein Narkosemittel und Muskelrelaxanzien, die die Atemmuskulatur lähmen. Die schwerkranken Menschen erstickten binnen Minuten.
In dem monatelangen Verfahren hatten mehr als 200 Zeugen ausgesagt. Der Angeklagte selbst ließ sich Ende Juni überraschend ein. Er trug ein 14 Seiten langes Geständnis vor, in dem er zwölf der 15 angeklagten Taten zugab. Darin entschuldigte er sich „für das viele Leid“, das er über die Angehörigen der Opfer, seine Kollegen und seine Familie gebracht habe. Er habe sich lange mit sich selbst auseinandersetzen müssen und sei erst jetzt „emotional und intellektuell“ in der Lage, sich selbst sein Handeln zu erklären. Er habe sich selbst belogen und sich eingeredet, er habe im Sinne der Patienten gehandelt und sie „vor schwerem Leid und Siechtum“ bewahrt.
„Nach jeder Tötung dachte ich, das müsse aufhören“
Von April 2021 bis September 2022 – in dieser Zeit liegen die drei ersten angeklagten Taten – arbeitete M. als Palliativarzt in einem Berliner Versorgungszentrum. „In lichten Momenten habe ich meine Überforderung erkannt“, sagte M. Deshalb habe er gekündigt und von Oktober 2022 als Betriebsmediziner in einem Krankenhaus gearbeitet, ohne direkten Kontakt zu Patienten.
Als er mehr als ein Jahr später ein Angebot bekommen habe, für einen neu gegründeten palliativmedizinischen Pflegedienst zu arbeiten, habe ihm das „sehr geschmeichelt“: „Es war mir nicht möglich, nein zu sagen.“ Nachdem er die Stelle im Januar 2024 angetreten habe, sei er „über einen langen Zeitraum stark überfordert“ gewesen und habe „gefährliche Kontroll- und Omnipotenzgefühle bei gleichzeitiger emotionaler Entkoppelung“ entwickelt. „Nach jeder Tötung dachte ich, das müsse aufhören, um dann doch wieder Mittel zu besorgen und zur Spritze zu greifen.“ Er habe mit dem vielen Leid nicht umgehen können, „und war der Meinung, die Lösung zu kennen“.
„Er hat in der Vorstellung gelebt, Leid zu lindern“
Ein palliativmedizinischer Pflegedienst versorgt Menschen in der Regel bei Hausbesuchen. In der Palliativmedizin geht es darum, die Schmerzen schwerkranker Patienten zu lindern und ihr verbleibendes Leben erträglich zu gestalten – nicht es zu beenden. Das Team von M. hatte festgelegt, keine ärztlich assistierten Suizide durchzuführen. Zeugen hatten vor Gericht ausgesagt, dass M. diese Haltung als „Mist“ bezeichnet habe. Vor Gericht hatte er auf Nachfrage angegeben, schon vor dem ersten angeklagten Fall aus dem September 2021 „verschiedene Arten der Sterbehilfe“ durchgeführt zu haben.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten die Einlassung von M. in ihren Plädoyers unterschiedlich interpretiert. M.s Verteidiger betonten, dass der Arzt sich durch die Taten nicht überhöht habe, sie hätten ihn „kaputtgemacht“. M. habe gewusst, dass sein Verhalten falsch sei. Er habe nicht aus niedrigen Beweggründen, einem der angeklagten Mordmerkmale, gehandelt. „Er hat in der Vorstellung gelebt, Leid zu lindern.“
Staatsanwaltschaft: „eigenmächtig über Leben und Tod entschieden“

Die Staatsanwaltschaft sprach von heimtückischen Morden. Die „Arg- und Wehrlosigkeit“ seiner schwerkranken Patienten habe M. in „feindseliger Absicht“ ausgenutzt. Er habe nicht aus Mitleid gehandelt, sondern sich „eigenmächtig über Leben und Tod entschieden“. Seine Opfer habe er teils gar nicht gekannt, sondern bei seinem ersten, von ihm initiierten Besuch getötet. Sie seien für ihn „austauschbar“ gewesen. In seinen Taten zeige sich „eine tiefgreifende Gleichgültigkeit gegenüber der Würde und dem Wert des Lebens schwerkranker Menschen“.
Eine Psychiaterin hatte M. im Prozess die volle Schuldfähigkeit attestiert. Eine ihn dahingehend beeinträchtigende Erkrankung liege nicht vor. Der Einundvierzigjährige sei von inneren Konflikten und schon seit seiner Kindheit von einer Selbstunsicherheit geprägt. M. hatte in seiner Einlassung berichtet, er sei mit einem schwierigen Verhältnis zu seiner Mutter aufgewachsen, die überfordert gewesen sei. Sein Vater sei abwesend gewesen, er sei ihm „abnorm und böse“ vorgekommen. „Es ist wohl so, dass diese Erfahrungen unbewusst meine starke Leistungsorientierung und den unbedingten Willen geprägt haben, freundlich zu sein“, sagte M. Gleichzeitig habe er „sämtliche negative Anteile in mir ignoriert und negative Gefühle nie zugelassen“.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in 76 weiteren Verdachtsfällen
Mehr als ein Dutzend Nebenkläger waren im Verfahren aufgetreten. Sie alle hatten ihre Angehörigen verloren: drei Männer und zwölf Frauen im Alter zwischen 25 und 94 Jahren. Mehrere Anwälte der Hinterbliebenen hatten M.s Geständnis stark kritisiert: Es sei ein „Schlag ins Gesicht der Angehörigen“, und nicht vollumfänglich. Seine Worte drehten sich viel um seine Person, die wahren Motive des Mediziners blieben aber verborgen.
Auch Angehörige weiterer verstorbener Patienten hatten die Verhandlung immer wieder als Zuschauer verfolgt. Sie warten auf einen zweiten Prozess gegen Johannes M. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in 76 weiteren Verdachtsfällen, im April war abermals eine Leiche exhumiert worden. In wie vielen Fällen die Behörde tatsächlich Anklage gegen den Arzt erhebt, ist noch offen.
