Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Bundesregierung aufgefordert, die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit zwingend an Tarifverträge zu koppeln. »Vereinbarungen über Wochenarbeitszeitmodelle gehören in Tarifverträge – dort wird auf Augenhöhe das passende Modell für den Betrieb verhandelt«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Das Arbeitszeitgesetz sei kein Hindernis für Flexibilität, sondern
schütze 43 Millionen Beschäftigte vor Überlastung und Unfällen.
Die bisherige gesetzliche Festlegung auf einen Acht-Stunden-Tag müsse erhalten bleiben, forderte Piel. Sie warnte davor, dass die geplante Umstellung auf eine Wochenhöchstgrenze »für alle« Beschäftigten »in jedem Job« tägliche Schichten von 13 Stunden am Stück legalisieren würde.
Mitte Juni waren Pläne von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes durchgesickert. Darin blieb der Acht-Stunden-Tag grundsätzlich unangetastet.
Ausnahmeregelungen sollten aber erweitert werden. Wirtschaftsverbände und Union äußerten Kritik. Aus Ministeriumskreisen hieß es, dass der Entwurf noch in in einem frühen Stadium und unabgestimmt sei.
Arbeitgeber fordern seit Langem, den starren Acht-Stunden-Tag zugunsten
einer Wochenlogik aufzubrechen und die Zeiterfassung möglichst
bürokratiearm auszugestalten. Union und SPD hatten die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit auch in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Piel verwies hingegen darauf, dass das Arbeitszeitgesetz schon jetzt
Arbeitszeiten von zehn Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche
ermögliche. »Was Beschäftigte brauchen, ist ganz sicher kein
Arbeitsende, das jeden Tag auf Zuruf nach hinten verschoben wird«, sagte
sie. »Echte Vereinbarkeit entsteht mit Tarifverträgen, guten
Kindertagesstätten und Ganztagsschulen – nicht durch den gesetzlichen
13-Stunden-Tag.«
Das deutsche Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit derzeit auf acht Stunden. Sie kann nur mit Ausgleich innerhalb eines halben Jahres auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie sieht dagegen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor.
